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Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?

Ja das haben im Jura Forum und in dem Interview jemand gesagt. Aber ich fahre nachts oder bei schlechtem Wetter/Sicht sowieso kein Rennrad sondern dann Gravel mit verbautem Licht weg von der Straße. Außerdem kann man notfalls am Rennrad das Varia 515 dann an der Sattelstütze befestigen und Dauerlicht im weniger hellen Peloton Modus anmachen. Ist dann immer noch etwas heller als das deutsche Modell, aber da musst der Polizist echt Sherlock Holmes spielen um da hinter zu kommen. Wenn das passiert schaffe ich auch den Lottogewinn.
Das Problem ist nicht der Polizist, der das im Rahmen einer Kontrolle monieren könnte. Problematischer wird es im Schadensfall, wenn die Gegenseite behauptet, Du wärest mit nicht vorschriftsgemäßer Beleuchtung unterwegs. Das kann teuer werden, wenn die "falsche" Beleuchtung in irgendeiner Weise unfallursächlich ist.
Im Gesetz heißt es eindeutig: "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." § 67 IV Nr. 2 a.E. StVZO.
Und da Fahrräder eben nur dann im öffentlichen Verkehr in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit den "vorgeschriebenen...lichttechnischen Einrichtungen" versehen sind (s. § 67 I StVZO), wüßte ich nicht, was hier unklar ist: Ob das - illegale - blinkende Rücklicht nun auf dem Rücken, an der Satteltasche oder sonstwo befestigt ist: Ein blinkendes Rücklicht führt nach dem Wortlaut des § 67 StVZO dazu, daß das Fahrrad nicht in Betrieb genommen werden darf. Das ist eigentlich ganz einfach.
 

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Re: Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?
Das Problem ist nicht der Polizist, der das im Rahmen einer Kontrolle monieren könnte. Problematischer wird es im Schadensfall, wenn die Gegenseite behauptet, Du wärest mit nicht vorschriftsgemäßer Beleuchtung unterwegs. Das kann teuer werden, wenn die "falsche" Beleuchtung in irgendeiner Weise unfallursächlich ist.
Im Gesetz heißt es eindeutig: "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." § 67 IV Nr. 2 a.E. StVZO.
Und da Fahrräder eben nur dann im öffentlichen Verkehr in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit den "vorgeschriebenen...lichttechnischen Einrichtungen" versehen sind (s. § 67 I StVZO), wüßte ich nicht, was hier unklar ist: Ob das - illegale - blinkende Rücklicht nun auf dem Rücken, an der Satteltasche oder sonstwo befestigt ist: Ein blinkendes Rücklicht führt nach dem Wortlaut des § 67 StVZO dazu, daß das Fahrrad nicht in Betrieb genommen werden darf. Das ist eigentlich ganz einfach.
Die Blinklichter sind nicht illegal, wenn sie nicht am Fahrzeug sind und fällt dann eher in die StVO (wo das auch nicht geregelt ist). Natürlich ersetzen die nicht alle anderen Leuchten, wenn sie am Fahrrad z.B. Nachts gefordert sind. Wäre auf jeden Fall zu wild wenn ein Unfall passiert nur weil man wegen einer Beleuchtung die in anderen EU Ländern akzeptiert ist und in DE nicht am Fahrrad befestigt werden darf (aber u.a. am Körper möglich ist), einen Unfall verursacht und die Ursache ist. Wäre echt mal interessant das Urteil zu lesen. Mit Popcorn und Bier. Letztens ist mir jemand auf der Autobahn ins STAU ende reingedonnert. Da habe ich auch nicht die doppelte menge Schmerzensgeld bekommen oder die hälfte, weil mein Warnlicht geblinkt oder nicht geblinkt hat. Das war für die Polizei die den Unfall aufgenommen hat in dem Fall so egal. Die Person ist mir eingedonnert weil sie abgelenkt war. Also rotes blinkendes Licht für Aufmerksamkeit meiner Meinung nach irrelevant wenn was passiert. Was strahlt ein rotes Blinklicht aus? Achtung, Warnung, stark verlangsamtes Fahrzeug. Anders wäre es wenn man links blinkt aber rechts fährt.
 
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Die Blinklichter sind nicht illegal, wenn sie nicht am Fahrzeug sind und fällt dann eher in die StVO (wo das auch nicht geregelt ist). Natürlich ersetzen die nicht alle anderen Leuchten, wenn sie am Fahrrad z.B. Nachts gefordert sind. ...
Bereits der Handel mit nicht zertifizierter - illegaler - Beleuchtung ist in diesem Land verboten gem. §23 StVG.
Das ist dann wiederum ein sog. "Schutzgesetz" i.S.d. § 823 II 1 BGB, d.h.: Verursachst Du mit nicht zugelassener Beleuchtung einen Schaden, und ist dieser Schaden kausal auf die "fehlerhafte" Beleuchtung zurückzuführen, dann zahlst Du. Das ist klar geregelt. In meinem "ersten" Berufsleben war ich mit genau diesen Dingen befaßt. Solche Fälle gab und gibt es. Wer mit Blinkleuchten herumfahren will, soll das gerne tun. Aber bitte hinterher nicht weinen, wenn die Versicherung die Hand aufhält.
Edit: Ich sehe gerade: Der von mir zitierte § 23 StVG scheint gestrichen worden zu sein. Spielt aber auch keine Rolle. "Schutzgesetz" i.S.d. § 823 II 1 BGB sind dann eben die oben erwähnten Normen der StVZO. Ganz einfach. Klar geregelt alles.
Dass der § 23 StVG gestrichten wurde, ist übrigens interessant: Diese Vorschrift diente vielen Unternehmen, eine "Abmahnwelle" loszutreten, etwa wenn Fahrradleuchten ohne Prüfzeichen "illegal" - aber dafür billiger - inländisch verkauft wurden. Vielleicht wollte der Gesetzgeber das abstellen. Ich habe bisher keine den § 23 StVG ersetzende Vorschrift gefunden.
 
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Bereits der Handel mit nicht zertifizierter - illegaler - Beleuchtung ist in diesem Land verboten gem. §23 StVG.
Das ist dann wiederum ein sog. "Schutzgesetz" i.S.d. § 823 II 1 BGB, d.h.: Verursachst Du mit nicht zugelassener Beleuchtung einen Schaden, und ist dieser Schaden kausal auf die "fehlerhafte" Beleuchtung zurückzuführen, dann zahlst Du. Das ist klar geregelt. In meinem "ersten" Berufsleben war ich mit genau diesen Dingen befaßt. Solche Fälle gab und gibt es. Wer mit Blinkleuchten herumfahren will, soll das gerne tun. Aber bitte hinterher nicht weinen, wenn die Versicherung die Hand aufhält.
Edit: Ich sehe gerade: Der von mir zitierte § 23 StVG scheint gestrichen worden zu sein. Spielt aber auch keine Rolle. "Schutzgesetz" i.S.d. § 823 II 1 BGB sind dann eben die oben erwähnten Normen der StVZO. Ganz einfach. Klar geregelt alles.
Dass der § 23 StVG gestrichten wurde, ist übrigens interessant: Diese Vorschrift diente vielen Unternehmen, eine "Abmahnwelle" loszutreten, etwa wenn Fahrradleuchten ohne Prüfzeichen "illegal" - aber dafür billiger - inländisch verkauft wurden. Vielleicht wollte der Gesetzgeber das abstellen. Ich habe bisher keine den § 23 StVG ersetzende Vorschrift gefunden.
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Ich betreibe schon ewig Lampen an Carbonsattelstützen, noch keine wurde deswegen zerkratzt. Und wie gesagt, ich nutze das internationale Rotlicht oder C14 mag - und zwar mit Dauerlicht Puls, zur Not kann ich immer noch hin und das deutsche vorweisen wenn ich ne Verwarnung bekommen sollte.

Bislang wurde ich aber noch nichtmal angehalten oder rausgewunken. Die sind vermutlich eher happy das es blendfrei so toll leuchtet und ne Lampe dran ist. Ja, bei Unfall ist das natürlich nix. Man könnte natürlich das deutsche mitnehmen und dann austauschen? Ach keine Ahnung - einfach so fahren das man keinen Unfall verursacht? 🤷‍♀️
 
Was ist eigentlich Dauerlicht Puls? Peloton Modus? Danke!!


ModusLichtintensitätStandardblinkverhaltenBlinkverhalten bei Annäherung eines Fahrzeugs
LEUCHTET (Standard)HochKeineLicht blinkt
Peloton (Gruppentour)MäßigKeineLicht blinkt leicht
Nacht-BlinkmodusHochLangsamLicht blinkt schnell
Tag-BlinkmodusMaximumGelegentlichLicht blinkt schnell
StandbyKeineKeineDas Gerät erkennt keine Fahrzeuge.
 
Bei Lupine heisst es halt Dauerlicht Puls. Und es BLINKT nicht, es pulsiert! Ist ein ganz anderer Rhythmus als ein blinken.
Puls ist nicht: an aus an aus (egal welches Tempo)
Puls ist: es wird langsam dunkler (nicht ganz aus) und dann wieder heller. Und das relativ langsam und angenehm für's Auge.
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ahh ok, danke. Ich dachte es geht um Varia RTL515.. ich habe Peloton mode getestet und es sieht ok aus
 
Was ist eigentlich Dauerlicht Puls? Peloton Modus? Danke!!


ModusLichtintensitätStandardblinkverhaltenBlinkverhalten bei Annäherung eines Fahrzeugs
LEUCHTET (Standard)HochKeineLicht blinkt
Peloton (Gruppentour)MäßigKeineLicht blinkt leicht
Nacht-BlinkmodusHochLangsamLicht blinkt schnell
Tag-BlinkmodusMaximumGelegentlichLicht blinkt schnell
StandbyKeineKeineDas Gerät erkennt keine Fahrzeuge.
Und wie blinkt das TL515 im Modus Licht = aus wenn sich ein Fahrzeug nähert?
 
Heute kam der Topeak Burrito Slim an. Den hängt man unter den Sattel. Ich bekomme da folgendes rein: Schlauch mit 80mm Ventil, 2 CO2 Kartuschen, CO2 Pumpe, Kettenschloss, Reifenheber, Imbus und Bremse-transportsicherung. Wiegt insgesamt 350g. Wobei ich plane eine CO2 Kartusche wegzulassen. Dann sind es 300g. Man könnte alternativ einen Schwalbe Aerothan Schlauch nehmen für zusätzliche Gewichtsersparnis, aber den baue ich lieber Zuhause in Ruhe ein. Sau teuer. Verpflegung wird ins Trikot gestopft. Gestern bin ich 100KM mit dem Garmin Varia 515 im Blinkmodus gefahren. Radar ist super. Man kann jetzt beruhigt fast mittig auf der Landstraße fahren. Nur der Adapter past nicht 100% auf die Aero Sattelstütze. Muss man 3D drucken.
 
und dann kommt einer mit einen dicken Moppet oder schnellen Auto mit 140km/h - 150km/h dann zeigt das Varia auch nicht das was kommt
Zeigt bis 160 KM/h an. Wird dann als Gefahr Gelb oder Rot angezeigt. Ein kleiner Spiegel im Lenkrad hilft mir auch. Ich wähle auch meine Strecken auf Landstraßen meistens nur am Wochenende und Feiertagen aus. Da kommt man vielleicht auf 50 Fahrzeugen auf 100KM bei mir im Braunkohlerevier. Bei Straßen wo viel los ist gibt es meistens einen extra Fahrradweg oder Seitenstreifen. Gibt auch eine Garmin App mit der man die Anzahl an Fahrzeug Begegnungen die mit dem Varia aufgenommen werden sogar mit Geschwindigkeit und Position getrackt werden. Dann kann man sich auf Dauer die sichersten Routen aussuchen. Ganz rechts zu fahren ist scheiße, weil da meistens was liegt oder mal eine Windböe einen fast in den Graben haut. Da brauche ich rechts einen halben Meter Platz um länger angenehm in der Aero Position schnell zu fahren.
 
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