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Touren im Raum München

Der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Abfahrverbot für den Mühltalberg bei Straßlach aufgehoben:

"Der Prozess um den Mühltalberg in Straßlach ist in die nächste Instanz gegangen. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Radfahrverbot aufgehoben.

Update, 7. Mai, 11.13 Uhr: Das Urteil ist da. Radfahrer dürfen künftig mit großer Wahrscheinlichkeit den Mühltagberg in Straßlach runterfahren. Seit 1993 hat die Gemeinde genau das verboten, doch der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Verbot aufgehoben. Die Urteilsgründe will das Gericht voraussichtlich in den kommenden Wochen erläutern. „Eine Revision wurde nicht zugelassen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, heißt es in der Pressemitteilung."

Quelle

Und hier noch ein SPON-Artikel dazu.
 
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Re: Touren im Raum München
Der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Abfahrverbot für den Mühltalberg bei Straßlach aufgehoben:

"Der Prozess um den Mühltalberg in Straßlach ist in die nächste Instanz gegangen. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof hat das Radfahrverbot aufgehoben.

Update, 7. Mai, 11.13 Uhr: Das Urteil ist da. Radfahrer dürfen künftig mit großer Wahrscheinlichkeit den Mühltagberg in Straßlach runterfahren. Seit 1993 hat die Gemeinde genau das verboten, doch der Verwaltungsgerichtshof hat heute das Verbot aufgehoben. Die Urteilsgründe will das Gericht voraussichtlich in den kommenden Wochen erläutern. „Eine Revision wurde nicht zugelassen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat ab Zustellung der Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, heißt es in der Pressemitteilung."

Quelle

Und hier noch ein SPON-Artikel dazu.
Danke für die Info
 
Vor zwei Wochen stand da noch die Polizei und hat kontrolliert. Bin allerdings hoch, daher weiß ich nicht welche Strafe das mit sich bezogen hat.
 
Interessant finde ich, dass neben Radfahrern offensichtlich auch Auto- und Motorradfahrer mit durchschnittlich 50 km/h dort herutnter fahren, man sich aber nur daran stört, dass es die Radfahrer tun, Zitat "Hielten sich die Radler daran (Tempo 30 km/h), gäbe es kein Problem, sagt der Bürgermeister."
 
Interessant finde ich, dass neben Radfahrern offensichtlich auch Auto- und Motorradfahrer mit durchschnittlich 50 km/h dort herutnter fahren, man sich aber nur daran stört, dass es die Radfahrer tun, Zitat "Hielten sich die Radler daran (Tempo 30 km/h), gäbe es kein Problem, sagt der Bürgermeister."
Dass auf der schmalen Straße überhaupt Autoverkehr erlaubt ist, finde ich auch schräg. Zumal man mit dem Auto ja dort eh nicht weiter kommt und maximal die 500m spart, die man zum Gasthof runterbraucht. Klar, es gibt noch 3 Anwohner (frage mich aber auch aus welcher Historie heraus dort im Aussenbereich überhaupt Wohnbebauung erlaubt wurde) und den Lieferverkehr für den Gasthof, aber die paar KFZ wären ja kein Problem. Lustig finde ich, wie sich der Bürgermeister als Retter der Fußgänger aufspielt, die hier kaum jemals vorkommen (geschätzt max. 1/10 der Autos, die ihrerseits dort auch seltener zu sehen sind als Radfahrer).

Habe nach Lektüre der Zeitungsartikel vernommen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wird also wohl noch etwas dauern, bis man tatsächlich fahren darf?`
 
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