Dieses Beispiel liesse sich doch sicherlich auf unsere dopenden Radstars ummünzen, schliesslich sind deutsche Verwaltungsbeamte sehr erfinderisch, wenn es um die Erfindung neuer Vorschriften geht. Ob nun Alkohol oder Doping, von beiden kann eine Allgemeingefährdung ausgehen und wenn nicht, dann wird die Gefährdung einfach herbeigeredet. Was brauchen wir da noch den Tatbestand des Sportbetrug?