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Vorm 13.12. wenn Du mich fragst.

Du hast die bestimmt geputzt oder gefettet, also verändert und bringst sie dann "in Verkehr".

Das was in dieser Verordnung steht gilt auch für gebrauchte, instandgesetzte oder wiederaufgearbeitete Produkte

Zu klären wäre lediglich ob das auch für privat an privat gilt. Mich würde es aber wundern wenn nicht.


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