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Fixie = Rennrad Beleuchtung, oder nicht?

FixedSprocket

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Also, es gibt einen Haufen an Threads in denen wild diskutiert wird, jedoch keinem in dem folgende Frage wirklich beantwortet wird:
Laut der STVO ist es ja möglich die Dynamobeleuchtung bei Rennrädern unter 11 kg gegen eine Batteriebeleuchtung einzutauschen. Ist ein Fixie nun ein Rennrad oder nicht (rechtlich, nicht was man vermutet)? Und ist der starre Gang als solches verboten (also mal angenommen, ein rad mit 2 Bremsen, dem ganzen scheiß und eben dem starren Gang)?
 
Die Bullerei ist froh, wenn du überhaupt irgendein Licht an deinem Rad hast, von daher würde ich mir da keine Gedanken machen.
Zumal ich mir gar nicht sicher bin, ob wirklich "Rennrad unter 11kg" formuliert ist oder generell Fahrräder.
Und wieso der starre Gang verboten sein sollte, entzieht sich mir. Unabhängig ob mit oder ohne Bremsen
 
Vielen Dank schon mal.
In der StVO heißt es:
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien
    icon1.png
    entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

    Deswegen auch die Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Rennrad ist nicht genau definiert, somit egal.

Ausserdem ist, wie GerdO geschrieben hat, die STVO dahingehend etwas gelockert worden.
 
Mal ganz davon abgesehen ob legal oder nicht - Licht ist einfach sehr sehr sinnvoll! Ob man nun selber mal durch die finstere Nacht fahren muss oder um überhaupt gesehen zu werden... Ich fahre eigentlich nie ohne :daumen:
 
@_nico Meine Meinung!!! Ich hasse es wenn ich irgendwelche deppen die glauben Licht ist "nicht Hipp" mich fast über den Haufen fahren.
Wollte mich nur mal nach der rechtlichen Lage erkundigen.
 
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