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Forumsregeln zum Marktplatz?

whitewater

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Moin,
da ja im Moment immer wieder "echte" Betrüger im Marktplatz auftauchen, mal eine naive Frage in weniger dramatischer, aber im Streitfall auch nicht unwichtiger Richtung.
Keine Anzeige, die ich in 5 Jahren gelesen habe, stammt von einem Verkäufer, der "gewerblich" auftritt, wozu z.B. auch eine vernünftige Identifikation und Widerrufs-/Rückgabebelehrung gehören würde.
Nun könnte man davon ausgehen, klasse Ding, das ist hier schön, privat an privat, alles Bingo (mit ausnahme der o.g., aber da sind wir ja alle hinterher).
Zwei Dinge daran sind jedoch bedenkenswert:
-Auch jeder private Verkäufer ist erstmal an das Fernabsatzgesetz mit Rücknahmeverpflichtung, Widerrufsrecht und Gewährleistung gebunden. Er kann das ausschliessen, das muss er aber aktiv annocieren. Dies machen durchaus nicht alle Anbieter.
-Bei den Sortimenten, die einzelne Verkäufer hier über die Zeit feilbieten, müssen in deren Gemüsegarten früher ganze Fahrradgrosshandlungen gewesen sein, deren Hinterlassenschaften zufällig beim Umgraben hochkommen (teilweise aber auch aktuelle Ware, war nix mit der Hypothese). Der rechtlich relevantere Tatbestand ist mir persönlich egal, da muss halt das Finanzamt sehen, wie's an seins kommt. Aus Sicht eines potentiellen Käufers ist das aber auch alles höchst obskur.
 
Das Fernabsatzgesetz gilt nicht für privaten Verkauf; ein ausdrücklicher Hinweis darauf ist also nicht erforderlich.

Siehe auch hier:
http://ht4u.net/forum/index.php?topic=33894.0
(suche im Text nach dem Wort "Privatperson")

Erforderlich ist jedoch, wie Du auch schriebst, eine Abstreitung der Gewährleistung, so wie ich es auch bei meinen Angeboten handhabe.

Beispiel hier:
http://www.rennrad-news.de/rennrad-markt/schuhe/p32311-winterschuhe-2c-alter-typ-2c-groesse-42.html
(Text am Schluß der Anzeige, unter den Bildern)
 
Sorry, flammberg Du hast natürlich recht.
Mir gings aber weniger um die tatsächlich privaten Verkäufer, als vielmehr um diejenigen, die sich doch relativ offensichtlich mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen konsequent mit An- und Verkauf im Marktplatz tummeln.
Ich bin nicht kundig, ob ein Gericht im Streifall z.B. über die Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes oder aber auch über die Abstreitbarkeit der Gewährleistung, schlichtweg dieselben Maßstäbe anlegt, wie das Finanzamt (die sind mit dem Urteil "das ist gewerblich" aus naheliegenden Gründen schnell bei der Hand), aber ich lasse von einem Verkäufer, den ich nicht eindeutig einordnen kann eh lieber die Finger. Das gilt eben nicht nur für Angebote, die "zu gut um wahr zu sein" sind, sondern eben auch für offensichtliche "Garagenhöker-Startups".
 
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