whitewater
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Moin,
da ja im Moment immer wieder "echte" Betrüger im Marktplatz auftauchen, mal eine naive Frage in weniger dramatischer, aber im Streitfall auch nicht unwichtiger Richtung.
Keine Anzeige, die ich in 5 Jahren gelesen habe, stammt von einem Verkäufer, der "gewerblich" auftritt, wozu z.B. auch eine vernünftige Identifikation und Widerrufs-/Rückgabebelehrung gehören würde.
Nun könnte man davon ausgehen, klasse Ding, das ist hier schön, privat an privat, alles Bingo (mit ausnahme der o.g., aber da sind wir ja alle hinterher).
Zwei Dinge daran sind jedoch bedenkenswert:
-Auch jeder private Verkäufer ist erstmal an das Fernabsatzgesetz mit Rücknahmeverpflichtung, Widerrufsrecht und Gewährleistung gebunden. Er kann das ausschliessen, das muss er aber aktiv annocieren. Dies machen durchaus nicht alle Anbieter.
-Bei den Sortimenten, die einzelne Verkäufer hier über die Zeit feilbieten, müssen in deren Gemüsegarten früher ganze Fahrradgrosshandlungen gewesen sein, deren Hinterlassenschaften zufällig beim Umgraben hochkommen (teilweise aber auch aktuelle Ware, war nix mit der Hypothese). Der rechtlich relevantere Tatbestand ist mir persönlich egal, da muss halt das Finanzamt sehen, wie's an seins kommt. Aus Sicht eines potentiellen Käufers ist das aber auch alles höchst obskur.
da ja im Moment immer wieder "echte" Betrüger im Marktplatz auftauchen, mal eine naive Frage in weniger dramatischer, aber im Streitfall auch nicht unwichtiger Richtung.
Keine Anzeige, die ich in 5 Jahren gelesen habe, stammt von einem Verkäufer, der "gewerblich" auftritt, wozu z.B. auch eine vernünftige Identifikation und Widerrufs-/Rückgabebelehrung gehören würde.
Nun könnte man davon ausgehen, klasse Ding, das ist hier schön, privat an privat, alles Bingo (mit ausnahme der o.g., aber da sind wir ja alle hinterher).
Zwei Dinge daran sind jedoch bedenkenswert:
-Auch jeder private Verkäufer ist erstmal an das Fernabsatzgesetz mit Rücknahmeverpflichtung, Widerrufsrecht und Gewährleistung gebunden. Er kann das ausschliessen, das muss er aber aktiv annocieren. Dies machen durchaus nicht alle Anbieter.
-Bei den Sortimenten, die einzelne Verkäufer hier über die Zeit feilbieten, müssen in deren Gemüsegarten früher ganze Fahrradgrosshandlungen gewesen sein, deren Hinterlassenschaften zufällig beim Umgraben hochkommen (teilweise aber auch aktuelle Ware, war nix mit der Hypothese). Der rechtlich relevantere Tatbestand ist mir persönlich egal, da muss halt das Finanzamt sehen, wie's an seins kommt. Aus Sicht eines potentiellen Käufers ist das aber auch alles höchst obskur.