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Na... das ist aber Rechtssprechung und nicht der Gesetzgeber.

Hintergrund ist die örtliche Gefahrenlage. Und da gibt es meines Wissens genug Urteile, die festlegen, dass es bei Tempo 30 (ob Zonen oder nicht, weiss ich nicht) keine besondere Gefahr mehr für den Radfahrenden besteht, die eine Benutzungspflicht zulassen würde. Richter Steiner sieht das wahrscheinlich anders :p


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