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Je mehr Du drüber nachdenkst. Daher, immer "zufällig" laufen lassen, keinen offiziellen Leader bestimmen, auch nicht (wie teils wohl gehandhabt) irgendwelche Haftungsausschluss-Erklärungen in der Gruppe verteilen. Wenn man sich mehr oder weniger zufällig trifft, und ab >15 Leuten StVO-konform in Doppelreihe auf der Straße fährt, ist alles fein. Allein schon, wenn irgendjemand jemanden "für alles" verantwortlich machen will. Wenn alle sich wie ein Fisch-Schwarm gefunden haben, kannst Du keinen persönlich verantwortlich machen (außer einen direkten, einzelnen Verursacher), ob nun als Kraftfahrender oder als gestürzter Mitradelnder. Im Zweifel sagt man einfach, man trifft sich seit Uhrzeiten um xx Uhr an einem Treffpunkt, keiner weiß, wieso, weshalb, warum. "Critical Mass" funktioniert übrigens auch nach diesem Prinzip.Guten Morgen,
wir fahren aktuell jeden Mittwoch eine gemütliche Runde mit 20-30 Mitfahrern. Und so langsam frag ich mich ab wann die Ausfahrt als Veranstaltung gilt?
Hat da jemand Erfahrung mit?
Lg
Lukas
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htmErlaubnispflichtig sind:...
Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
Genau so ist es.Also solange es keinen Veranstalter gibt, können es auch keine Veranstaltungen sein und bezüglich des Verkehrs gilt §29 StVO:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Dort steht "In diesem Fall darf ein geschlossener Verband eine rote Ampel legal überfahren, wenn noch nicht alle Teilnehmer die Lichtzeichenanlage bei Grün passiert haben."Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen. Fährt ein Teil der Gruppe bei Grün los und die Ampel springt auf Rot, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen.
Was ja die gleiche Aussage ist?Dort steht "In diesem Fall darf ein geschlossener Verband eine rote Ampel legal überfahren, wenn noch nicht alle Teilnehmer die Lichtzeichenanlage bei Grün passiert haben."
Nein, ist ein großer Unterschied. Wenn Fahrer im hinteren Teil feststellen, daß bereits Querverkehr in die Kreuzung eingefahren ist obwohl der das nicht dürfte dann müssen die mitnichten noch durchfahren sondern können genauso gut an der Ampel warten.Was ja die gleiche Aussage ist?