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Haftung bei Social Ride / Gruppenausfahrt?

LukasM94

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Guten Morgen,
wir fahren aktuell jeden Mittwoch eine gemütliche Runde mit 20-30 Mitfahrern. Und so langsam frag ich mich ab wann die Ausfahrt als Veranstaltung gilt?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Lg
Lukas
 

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Re: Haftung bei Social Ride / Gruppenausfahrt?
Ich halte es immer so: nicht länger als ein LKW, also bis 18m. Bei 3m pro Fahrer sind das 6 Reihen. Dann sollte man überlegen zu teilen. Ist man länger stellt man ein besonderes Hindernis dar, was eigentlich durch Warnhinweise zu kennzeichnen ist. Gerade da der Verband über Land fährt und vom fließenden PKW-Verkehr überholt werden wird.

Haftung?
Jeder für sich selbst wenn in der Gruppe was passiert, es sei denn jemand fährt jemanden vorsätzlich oder grob fahrlässig um. Dann hilft der Rechtsanwalt bei Schäden.
 
Guten Morgen,
wir fahren aktuell jeden Mittwoch eine gemütliche Runde mit 20-30 Mitfahrern. Und so langsam frag ich mich ab wann die Ausfahrt als Veranstaltung gilt?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Lg
Lukas
Je mehr Du drüber nachdenkst. Daher, immer "zufällig" laufen lassen, keinen offiziellen Leader bestimmen, auch nicht (wie teils wohl gehandhabt) irgendwelche Haftungsausschluss-Erklärungen in der Gruppe verteilen. Wenn man sich mehr oder weniger zufällig trifft, und ab >15 Leuten StVO-konform in Doppelreihe auf der Straße fährt, ist alles fein. Allein schon, wenn irgendjemand jemanden "für alles" verantwortlich machen will. Wenn alle sich wie ein Fisch-Schwarm gefunden haben, kannst Du keinen persönlich verantwortlich machen (außer einen direkten, einzelnen Verursacher), ob nun als Kraftfahrender oder als gestürzter Mitradelnder. Im Zweifel sagt man einfach, man trifft sich seit Uhrzeiten um xx Uhr an einem Treffpunkt, keiner weiß, wieso, weshalb, warum. "Critical Mass" funktioniert übrigens auch nach diesem Prinzip.
 
Soll ein geschlossener Verband mit dem Fahrrad gebildet werden, braucht es mehr als 15 Radfahrer. In diesem Fall ist es ihnen erlaubt, zu zweit nebeneinander auf der Straße zu fahren.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/geschlossener-verband/

Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen. Fährt ein Teil der Gruppe bei Grün los und die Ampel springt auf Rot, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen.
 
Also solange es keinen Veranstalter gibt, können es auch keine Veranstaltungen sein und bezüglich des Verkehrs gilt §29 StVO:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Genau so ist es.

Allerdings muss man da etwas aufpassen, wenn man sich in die 100er Region begibt, weil sich bereits viel früher "eine erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung" ableiten lassen kann (z. B. besonders langsam, oder besonders große Lücken, oder besonders viel Bundesstraße, etc.).
Bis 50-60 Fahrer ist das aber eigentlich alles safe.
 
Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen. Fährt ein Teil der Gruppe bei Grün los und die Ampel springt auf Rot, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen.
Dort steht "In diesem Fall darf ein geschlossener Verband eine rote Ampel legal überfahren, wenn noch nicht alle Teilnehmer die Lichtzeichenanlage bei Grün passiert haben."
 
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