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HUK kürzt Zahlungen für Fahrradunfälle ohne Helm

Cologne-Racer

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wird zwar die wenigsten auf den ersten Blick jucken, aber dennoch::

http://www.focus.de/finanzen/versic...er-fahrradunfaelle-ohne-helm_aid_1024112.html

bemerkenswert an dem Sachverhalt in dem benannten Urteil ist, dass die Radfahrerin überhaupt keine Schuld hatte, also der Unfallgegener eigentlich alleinschuldig.

"19.6.2013 – Erleidet ein Fahrradfahrer, der ohne Helm
unterwegs ist, bei einer Kollision mit einem sich
verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer eine
Kopfverletzung, die ein Fahrradhelm verhindert oder
gemindert hätte, so muss er sich grundsätzlich ein
Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms anrechnen
lassen. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts mit Urteil vom 5. Juni 2013 entschieden
(Az.: 7 U 11/12). "

da stellt sich schon die Frage wo führt das hin? fehlende Knieschützer demnächst auch? oder allein, dass man vor die Tür geht? denn wäre man zuhause geblieben, könnte einem ein anderer auch nicht überfahren.

m.E. nimmt das fragwürdige und wenig rechtsstaatliche Dimensionen an.
 
Wurde alles schon in dem anderen Thread behandelt, bzw. wird dort noch behandelt. :)
Dass die Versicherungen das sofort ausnutzen würden, überrascht nicht im geringsten - durch diese wurde das Urteil sicher maßgeblich vorangetrieben.
 
Mich wundert schon seit Jahrzehnten, dass Versicherungen nicht die Schadenersatzleistungen bei Motorradfahrern kürzen, die keine Lederklamotten (oder vergleichbares) tragen. Immerhin steht in der StVO, dass Motorradfahrer verpflichtet sind geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Demgegenüber hat der Radfahrer gar keine Verpflichtung in diese Richtung - ausser der allgemeinen Schadenminderungspflicht...

Wer weiss wo das endet...
 
Mich wundert schon seit Jahrzehnten, dass Versicherungen nicht die Schadenersatzleistungen bei Motorradfahrern kürzen, die keine Lederklamotten (oder vergleichbares) tragen. Immerhin steht in der StVO, dass Motorradfahrer verpflichtet sind geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Demgegenüber hat der Radfahrer gar keine Verpflichtung in diese Richtung - ausser der allgemeinen Schadenminderungspflicht...

Wer weiss wo das endet...
Machen sie doch:
http://www.agent-in.de/urteile-kfz-haftpflichtversicherung/keine-schutzkleidung-mindert-ansprueche
 
und nicht desto trotz ist es bei den Geschwindigkeiten heute grob fahrlässig ohne Helm zu fahren,
ich verstehe ehrlich gesagt die nicht, die keinen Helm nutzen wollen.
 
gar nicht, nur vor vielen Jahren wurde mit dem Rad im allgemeinen langsamer gefahren,
die Sportler natürlich ausgenommen :-)
 
und nicht desto trotz ist es bei den Geschwindigkeiten heute grob fahrlässig ohne Helm zu fahren,

das ist ein Mythos...

und selbiges würde dann vielmehr für PKW-Fahrer gelten, Fußgänger, Heimwerker...


die UDV (Unfallforschung der Versicherer) hat bzgl. Radunfällen mal Zahlen veröffentlicht:

73% der Helmträger bleiben bei Unfall mit Kfz unverletzt
46% der Radler ohne Helm

Im Bereich der schweren Verletzungen machten Radfahrer mit Helm einen Anteil von zwei Prozent aus, während es bei den Zweiradfahrern ohne Radhelm 17 Prozent waren.


Jetzt muss man sich die Helmtragequote anschauen, die liegt im Vergleichsjahr 2010 bei gesamt etwa 11% und dann umrechnen.

Ergibt bei schweren Verletzungen einen Vorteil für Helmträger um etwa 5%.

also so signifikant ist das nicht. da würden andere Maßnahmen für die Gesundheit der Fahhradfahrer deutlich mehr bringen, anstatt diese fragwürdig auf die Radfahrer abzuwälzen.
 
bei solchen Statistiken muss man supper vorsichtig sein,
mein Bike Unfall, mit Helm, wurde als schwerverletzt verbucht, ohne Helm wäre es ein Exodus gewesen,
mein zertrümmertes Handgelenk und die Prellungen waren offensichtlich,
im Krankenhaus selbst war die "Übelkeit" dem Narkotikum zugeschrieben,
bis meine LG dann mal sagte dass ich auf den Kopf gefallen war.

sicher hat der Helm der schweren Hand Verletzung nicht entgegenwirken können,
aber eben ohne, wäre diese kaum wichtig gewesen,
ich kenne im Bekanntenkreis mindestens 3 Fällen in denen eine zerbröselter Helm dazu führte,
dass der Unfall nicht mal Aktenkundig geworden ist, da die Schürfungen mittles selbstverarztung geheilt wurden,
ohne Helm wären in allen Fällen schwerwiegende Schäden geblieben.
 
Statistik hin, Stastistik her...

mich "verunsichert" vielmehr die Tatsache, dass überhaupt kein Verschulden des og. Radlers vorliegt. d.h., man wird 100% schuldlos abgemäht und bekommt dann eine reingewürgt, weil der Helm fehlte.

solche hanebüchenen Urteile gibts als mehr. nicht der Fehlverhaltene ist allein schuld, nein, der andere trägt aus hanebüchenen Gründen eine Mitschuld. das eröffnet Tür und Tor sobald ich vors Haus gehe....
 
und nicht desto trotz ist es bei den Geschwindigkeiten heute grob fahrlässig ohne Helm zu fahren,
ich verstehe ehrlich gesagt die nicht, die keinen Helm nutzen wollen.

Ich bin überzeugter Helmträger! Dennoch kann es vorkommen, dass ich zu besonderen und seltenen Anlässen bewusst auf das Tragen eines Fahrradhelmes verzichte. Gewöhnlicherweise fahre ich sehr umsichtig und sicher, einen selbstverursachten Sturz kann ich bei solchen "ohne Helm" Runden zu fast 100 % ausschließen.
Unanständig wird die Rechtsprechung nun, wenn bei einem zu 100 % fremdverschuldeten Unfall, diesem unbehelmten Radfahrer ein Teil des Schadenersatzes vorenthalten wird. In letzter Konsequenz muss so ein Urteil dazu führen, dass einem durch Fremdverschulden verunfallten Radfahrer in jedem Fall der Schadenersatz vorenthalten wird, denn der Radfahrer hätte ja auch zum Selbstschutz auf das Radfahren verzichten können.
 
Da das mit dem Helmurteil ja im Nachbarfred schon ausgelabert ist, mal was anderes zu dem Focus-Artikel:
-Die Welt, die das lt. Focus in die Welt gesetzt hat, liefert online zumindest keinen passenden Treffer.
-Wie blöd muss (müsste) eine Versicherung sein, so eine Verlautbarung herauszugeben, die nichts an ihrer Rechtsposition verbessert, denn natürlich kann sie schon jetzt bei jeder Gelegenheit versuchen mit Verweis auf das Urteil Ansprüche anzufechten (auch vorher, aber halt ohne diese Drohmunition), ihr aber mindestens bei einem Teil der Kundschaft deutlich negatives Image bringt. Und das bei der ausdrücklich zugelassenen, und durch die ADFC-Unterstützung wahrscheinlichen Revision. Ob man auf wechselwillige ADAC-Fanatiker als Neukunden schielt? Oder hat ein Mitarbeiter mit Hang zum Whistleblowing gemeint, die interne Anweisung (was wollen wir wetten, die wurde nur mit dem Bezug auf das Urteil upgedated) sei, wenn schon nicht für Julian Assange, dann doch wenigstens für den deutschen Blätterwald höchst interessant?
Oder erweist sich der Focus mal wieder als echtes "FAKTEN,FAKTEN,FAKTEN"-Blatt?
 
-Wie blöd muss (müsste) eine Versicherung sein, so eine Verlautbarung herauszugeben, die nichts an ihrer Rechtsposition verbessert, denn natürlich kann sie schon jetzt bei jeder Gelegenheit versuchen mit Verweis auf das Urteil Ansprüche anzufechten (auch vorher, aber halt ohne diese Drohmunition), ihr aber mindestens bei einem Teil der Kundschaft deutlich negatives Image bringt.

wieso? die HUK "lebt" vorwiegend vom Kfz-Geschäft, danach Kranken. da ist der Tenor der kraftfahrenden Personen vmtl. eher positiv, nach dem Motto, prima, die tun was für meine günstigen Beiträge. sollen die (Radfahrer) doch gefälligst immer einen Helm aufziehen.

hinzu kommt, dass so ein Urteil ja wegweisend sein kann. negatives Image bei deren Zielgruppe sehe ich da nicht. und schließlich sind deren Hauptzielgruppe immer noch die Pfeiffen, die solches "Recht sprechen" oder so geniale Radwege gstalten, wie wir sie in diesem unserem Lande vorfinden.

das ist erst der Anfang, das geht mE weiter mit solch hanebüchenen Urteilen.
 
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