Cologne-Racer
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wird zwar die wenigsten auf den ersten Blick jucken, aber dennoch::
http://www.focus.de/finanzen/versic...er-fahrradunfaelle-ohne-helm_aid_1024112.html
bemerkenswert an dem Sachverhalt in dem benannten Urteil ist, dass die Radfahrerin überhaupt keine Schuld hatte, also der Unfallgegener eigentlich alleinschuldig.
"19.6.2013 – Erleidet ein Fahrradfahrer, der ohne Helm
unterwegs ist, bei einer Kollision mit einem sich
verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer eine
Kopfverletzung, die ein Fahrradhelm verhindert oder
gemindert hätte, so muss er sich grundsätzlich ein
Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms anrechnen
lassen. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts mit Urteil vom 5. Juni 2013 entschieden
(Az.: 7 U 11/12). "
da stellt sich schon die Frage wo führt das hin? fehlende Knieschützer demnächst auch? oder allein, dass man vor die Tür geht? denn wäre man zuhause geblieben, könnte einem ein anderer auch nicht überfahren.
m.E. nimmt das fragwürdige und wenig rechtsstaatliche Dimensionen an.
http://www.focus.de/finanzen/versic...er-fahrradunfaelle-ohne-helm_aid_1024112.html
bemerkenswert an dem Sachverhalt in dem benannten Urteil ist, dass die Radfahrerin überhaupt keine Schuld hatte, also der Unfallgegener eigentlich alleinschuldig.
"19.6.2013 – Erleidet ein Fahrradfahrer, der ohne Helm
unterwegs ist, bei einer Kollision mit einem sich
verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer eine
Kopfverletzung, die ein Fahrradhelm verhindert oder
gemindert hätte, so muss er sich grundsätzlich ein
Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms anrechnen
lassen. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts mit Urteil vom 5. Juni 2013 entschieden
(Az.: 7 U 11/12). "
da stellt sich schon die Frage wo führt das hin? fehlende Knieschützer demnächst auch? oder allein, dass man vor die Tür geht? denn wäre man zuhause geblieben, könnte einem ein anderer auch nicht überfahren.
m.E. nimmt das fragwürdige und wenig rechtsstaatliche Dimensionen an.