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Ist dieses Fahrrad wirklich 1300€ neu wert?

Der Verkäufer bei den Kleinanzeige von dem deine Anzeige ist ist als Gewerblicher Nutzer angemeldet. Schließt aber einen Gewährleistung aus. Vom KFZ Verkauf weiß ich aber wenn du ein Auto verkaufst das bei dir als Selbständiger als Firmenwagen gelaufen ist du immer 12 Monate Gewährleistung geben mußt. Darum hätte mich das Interessiert ob das so wie in der Anzeige der Ausschluss jeglicher Gewährleistung wirklich rechtes ist.
Jetzt verstanden?
 
Wenn ein Kleinunternehmer als Gewerblicher Nutzer angemeldet ist kann er wohl die Garantieleistung
ausschließen aber nicht die Gewährleistung.Zumal wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
 
Der Neupreis wird wohl so 1000€ gewesen sein. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, das so ein Weiß sehr undankbar ist.
 
Der Verkäufer bei den Kleinanzeige von dem deine Anzeige ist ist als Gewerblicher Nutzer angemeldet. Schließt aber einen Gewährleistung aus. Vom KFZ Verkauf weiß ich aber wenn du ein Auto verkaufst das bei dir als Selbständiger als Firmenwagen gelaufen ist du immer 12 Monate Gewährleistung geben mußt. Darum hätte mich das Interessiert ob das so wie in der Anzeige der Ausschluss jeglicher Gewährleistung wirklich rechtes ist.
Jetzt verstanden?
Das habe ich gar nicht gesehen! Danke, ist mir nicht aufgefallen…
 
1300 wird zur Entstehungszeit des Rades ungefähr der Listenpreis gewesen sein. Wenn dir das Rad gefällt mache eine Probefahrt und fange an zu handeln. Die Preise für gebrauchte Räder sind im Moment recht hoch aufgrund der Lieferprobleme für Neuware. Wenn da technisch alles gut ist halte ich 500 bis maximal 600€ für akzeptabel. Zur Probefahrt immer eine Kettenverschleißlehre mitnehmen.
 
Der lässt sich schlecht putzen, es gibt immer schwarze Schlieren. Da ist sicher kein gescheiter Klarlack drauf und der Lack ist total porig.
Der weiße Lack macht bei der extra erwähnten Kettenschmierung mit Teflon-Öl bestimmt richtig viel Freude.

Meine Meinung zum Verkäufer:
Wer versucht als Händler die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtkauf auszuschließen und zudem dem Anzeigenleser zu vermitteln das Rad würde aus seinem eigenen Haushalt stammen (… Wir sind ein Tier und Rauchfreier Haushalt. …), bei dem würde ich nichts kaufen.
 
Wenn ein Kleinunternehmer als Gewerblicher Nutzer angemeldet ist kann er wohl die Garantieleistung
ausschließen aber nicht die Gewährleistung.

1.
Der Kleinunternehmer ist völlig egal.

2.
Garantie als freiwillige Leistung ebenso.

3.
Gewährleistung besteht ggü. privatem Käufer, fertig.
 
Der Verkäufer hat aktuell 50 Anzeigen geschaltet und alles Räder.

Wenn der nicht ein Radgeschäft führt, wovon bei der Anzeige und den Bildern nicht auszugehen ist, würde ich da ohne Herkunftsnachweis nix kaufen.
 
Das habe ich gar nicht gesehen! Danke, ist mir nicht aufgefallen…
Ein Unternehmer kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Wenn er das macht, führt er Käufer in die Irre, vermutlich um sie davon abzuhalten, Gewährleistungsansprüche zu verfolgen, weil die meisten nicht wegen kleinen Sachen zum Rechtsanwalt laufen. Das ist absolut unseriös und wäre für mich Ausschlusskriterium.
 
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