Paypal normal mit Käuferschutz lehne ich ab, wenn ich verkaufe. Das ist etwas für Kauf beim Händler aber nicht gebraucht von privat.
Das bietet die Möglichkeit, dass der Käufer irgendeinen Mist behauptet und dann Geld und funktionierende Ware bekommt. Paypal reguliert die "eröffneten Fälle" nach Gutsherrenart, auch wenn der Anspruch nicht berechtigt ist.
Diese Mistfälle landen nicht selten beruflich bei mir auf dem Tisch. Darauf habe ich keine Lust.
Im Zweifelsfall Banküberweisung. Wer das nicht will, soll woanders kaufen oder gegen Barzahlung abholen.
Die Verkäufer sind aber keine Freunde oder Bekannte, weshalb auch Verkauf von Privat (und unbekannt) ein durchaus ein Fall für PayPal mit Käuferschutz ist. Ich kann dein Argument auch nachvollziehen, dass ein Köufer irgendetwas behaupten könnte, um sein Geld zurückzuholen. Ich hatte auch schon Verkaufsanbieter, die genau mit deiner Argumentation PayPal-Zahlung mit Köuerschutz verweigerten. Allerdings waren die wenigen Male, da ich nach Kontaktaufnahme von Kleinanzeigen.de die Mitteilung erhielt, dass der Anbieter gesperrt sei wegen Betrugsverdacht, es immer Anbieter, die PayPal mit Käuferschutz verweigerten.