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Vielleicht sind 1,5 oder gar 2m in Einzelfällen überdimensioniert. Aber wie Du schon selbst schreibst, können viele Autofahrer Abstände nicht gut einschätzen, und Radfahrer bewegen sich auch während des Überholvorgangs. Drum sind die Abstände so wie sie sind gut, denn da ist noch Luft für Fehler. Und die Abstände haben sich seit Jahrzehnten als gängige Rechtsprechung etabliert. Früher stand nur "ausreichender Abstand" in der StVO und das hat offenbar nicht gereicht.


Ich denke, wenn man messen würde, würden Umstände berücksichtigt werden und es macht auch einen Unterschied, ob man mit 1,4m oder 0,4m überholt.


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