Das jetzt mal schön sacken lassen:
Am vergangenen Donnerstag. Ich mit dem Stadtrad auf dem Nach-Hause-Weg. Befahre einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (keine blauen Lollies auf der gesamten Strecke) innerorts in Fahrtrichtung rechts.
Es biegt ein Kleintransporter vor mir rechts in eine Seitenstraße ein. Ich lege eine Vollbremsung hin um ihm nicht in die Seite zu fahren und mache mich (der Nässe seis gedankt) auf der Straße lang.
Der Fahrer will mich nicht gesehen haben, wie er mir später erzählt, deshalb fährt er auch beinahe weiter, kann ihn aber durch einen Schlag ans Seitenfenster zum Anhalten bewegen.
Wir stehen nun so da und diskutieren über die Schuldfrage. Nach Ansicht des PKW-Fahrers hatte dieser natürlich Vorfahrt und ich hätte als Radfahrer eben warten sollen. Das war mir dann zu blöd. So rief ich die
Polizei. Nach etwa einer halben Stunde (die Polizei fand die Unfallstelle an der Hauptstraße zunächst nicht!!! - teilte mir die Dame von der Leitstelle telefonisch mit) kamen die Einsatzkräfte endlich an. Während der Wartezeit telefonierte der PKW-Fahrer ein wenig und mittlerweile hatte er vier "Zeugen" aufgetrieben.
Je ein Beamter sprach mit ihm und mir. Nachdem ich den Ablauf schilderte fragte mich der Beamte doch glatt, was ich nun von ihm erwarte!?
Ich forderte also nochmal die Aufnahme des Verkehrsunfalls. Der Beamte lies durchblicken, dass es ja gar kein Unfall war, da ich ja die Schuld an meinem Sturz trage und hätte eben früher
bremsen müssen. Die vier "Zeugen" meines Unfallgegners
und auch er selbst hatten inzwischen ausgesagt, dass ich völlig unnötig gebremst habe, weil er doch schon mindestens zehn Meter weiter gefahren sei, als ich an die Einmündung kam; eine glatte Lüge.
Während ich also meine Personalien zu Protokoll gab sagte ich dem Beamten, dass es wohl in Zukunft besser sei, doch auf der Straße zu fahren, da der Radweg ja nicht benutzungspflichtig sei.
---- jetzt alle hinsetzten ----
Der Beamte klärte mich nun dahingehend auf, dass der Radweg benutzungspflichtig sei und zwar auch dann, wenn keine blauen Schilder die Benutzungspflicht anweisen.
Woher man das wissen solle, wollte ich wissen. Die Antwort: "So lange da ein Weg ist, der wie ein Radweg aussieht, ist der auch zu benutzen!" - Schade, dass ich nicht fragte, wie denn seiner Meinung nach ein Radweg immer so aussieht.
Ich merkte langsam, dass es keinen Sinn mehr hatte mit dem Beamten über dieses Thema zu diskutieren. Riet ihm aber dringlichst sich mit der aktuellen STVO auseinander zu setzen. "Ich könne mich ja beschweren", hieß es dann.
Ich diskutierte, entgegen meiner Absicht, noch ein wenig weiter. Schließlich erlaubte mir der Beamte, doch so zu fahren "wie ich will".
Damit war die ganze Sache dann beendet.
Was habe ich gelernt:
1. Beim nächsten mal nicht
bremsen, sondern voll draufhalten; damits auch ein Unfall wird.
2. Grundsätzlich mit dem Rad auf dem (Rad-)Weg fahren.
3. Obs ein Radweg ist, obliegt wohl dem Straßenbauamt, muss halt wie einer aussehen.
4. Fahren wie ich will.
5. Panzer kaufen und damit durch die Stadt fahren wie ich will.