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Laufrad-Schaden nach Schlagloch

AlexMuller

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28 Dezember 2019
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Ich fahre schon lange Rennrad, jetzt hat es mich erwischt:

Abends auf einer Straße, die in allgmein gutem Zustand ist, ist mitten auf der Straße ein einziges, tiefes Schlagloch, in das ich geraten bin.
Ich wäre fast vom Rad katapultiert worden, wenige meter später war der Schlauch platt und ich musste die restliche Strecke schieben.

Zunächst: Welche Chance hat man, von der Stadt, in deren Baulast der Bereich liegt, die Schäden ersetzt zu bekommen, wenn die Straße nicht "Schlaglochpiste" ist, zu wenig beleuchtet ist und keinerlei Schilder als Warnung existieren?

Beim Schlauchwechsel ist mir dann aufgefallen, dass auch die Felge des Laufrads verbogen ist. Kann man hier selbst "ausbeulen" oder sollte man das einen "erfahrenen" Fachmann machen lassen oder muss ein neues Laufrad gekauft werden? (worauf muss ich beim neuen achten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst: Welche Chance hat man, von der Stadt, in deren Baulast der Bereich liegt, die Schäden ersetzt zu bekommen, wenn die Straße nicht als "Schlaglochpiste" bekannt ist, zu wenig beleuchtet ist und keinerlei Schilder als Warnung existieren?
Keine da du sicher nicht mit STVO konformer Beleuchtung unterwegs warst.
 
Du verbringst mit 2300 Beiträgen dein Leben hier im Forum und hast nichts besseres zu tun, als "sicher" über ein fremdes, angebliches Fehlverhalten zu spekulieren?
Zu der Spekulation muss ich weiterhin nichts schreiben, das spielt keine Rolle.

Eine themabezogene Antwort würde mir weiterhelfen.
 
also schnell Beleuchtung montieren :)
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1. Es gilt das Sichtfahrgebot
2. Auf Nebenstraßen muss man durchaus mit Schlaglöchern rechnen
3. Du musst beweisen, dass der Schaden durch das Schlagloch entstand (Zeugen?)
4. Du musst dokumentieren, dass das Schlagloch nicht zB durch Schilder abgesichert war (Fotos)



Da ist wahrscheinlich eine neue Felge nötig. Ausbeulen von Alufelgen geht mehr schlecht als recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schadensersatz: siehe prince67

Die Felge ist hin! Ausbeulen wäre eine Chaosreparatur um nach Hause zu kommen - mehr nicht. Wenn's nicht gerade eine ganz billige (weiche) Alu-Felge ist, nimmt das Material hin- und herbiegen extrem übel und neigt an der Stelle dann zum Brechen. Das Risiko würde ich nie eingehen.
 
Sei froh, dass dir nichts passiert ist.
Ja, die Straße muss man mit vorhandenem Licht überblicken und innerhalb dieses Sichtbereiches bis zum Stillstand abbremsen können.
Falls nein, warst du mit zu schlechtem Licht oder unangepasst zu schnell unterwegs.
Ansonsten siehe oben.
Bei so etwas kommt meist eine Quotierung heraus. Falls die Stadt die Straße regelmäßig "begangen" also kontrolliert hat und dieses nachgewiesen werden kann, kann durchaus 0% zum Nachteil der Stadt herauskommen.

Fazit:
Vergiss es.
 
Ich würde die Stadt zumindest mal anschreiben. Einige Städte sind in solchen Angelegenheiten tatsächlich kulanter und unbürokratischer als man denkt. Ein Versuch ist es wert, und wenn nur eine Familien-Freikarte für's örtliche Spassbad als Entschuldigung rausspringt.
Ausserdem weist du damit ja auch nochmal auf die Dringlichkeit der Ausbesserung des Lochs hin.
 
Du verbringst mit 2300 Beiträgen dein Leben hier im Forum und hast nichts besseres zu tun, als "sicher" über ein fremdes, angebliches Fehlverhalten zu spekulieren?
Zu der Spekulation muss ich weiterhin nichts schreiben, das spielt keine Rolle.

Eine themabezogene Antwort würde mir weiterhelfen.
In einem Radforum die Beantwortung einer konkreten Rechtsfrage zu verlangen, ist evtl. kein gelungener Ansatz.
Wenn ich etwas über Brot wissen will, gehe ich ja auch nicht zum Logopäden.
Wende Dich an einen Anwalt, wenn Du Dir kompetente Hilfe erwartest. Alles andere ist Unsinn.
Aus fachlicher Sicht kann ich vorab so viel verraten, daß es - entgegen Deiner Ansicht - sehr wohl eine Rolle spielt,
ob Du mit StVZO-konformer Beleuchtung unterwegs warst oder nicht.
Viel Glück bei der Durchsetzung Deines Anspruchs.
 
In einem Radforum die Beantwortung einer konkreten Rechtsfrage zu verlangen, ist evtl. kein gelungener Ansatz.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Hier sind genügend Kundige der Materie unterwegs.
Das Filtern der richtigen Antworten ist das Problem. ;)
Die obige Antwort ist hilfreich.
 
Die Stadt wird die Verantwortung unf Haftung ablehnen. Gab schon öfter Berichte von Autofahrern die sich Felgen oder Stoßdämpfer durch Schlaglöcher kaputt gemacht haben. Entschädigt wurde imho niemand.
 
Die Stadt wird die Verantwortung unf Haftung ablehnen. Gab schon öfter Berichte von Autofahrern die sich Felgen oder Stoßdämpfer durch Schlaglöcher kaputt gemacht haben. Entschädigt wurde imho niemand.
Der von @MtCenis gepostete Link bringt es auf den Punkt, nur so schnell fahren, dass ein rechtzeitiges Halten vor dem eventuellen Straßenschaden/ Schlagloch noch möglich ist. Das gilt zu jeder Tages- oder Nachtzeit.
 
Danke für eure Antworten. Die Straße ist keine Nebenstraße und es ist das einzige Schlagloch dort und es ist und war dort noch nichts ausgeschildert bezüglich des Straßenzustands. Also war das nicht zu verhindern und es ist sehr gefährlich.

Rechtlich ist es schwierig, ein Einzelfallentscheidung und vielleicht Kulanz.

Aber dann weiß ich wenigstens, dass ich ein neues Laufrad brauche. In den 3 Wochen Weihnachtsferien, die sich die kommunalen Verwaltungen gönnen, werde ich wohl weder eine Antwort bekommen, noch wird das Schalgloch beseitigt.
 
Danke für eure Antworten. Die Straße ist keine Nebenstraße und es ist das einzige Schlagloch dort und es ist und war dort noch nichts ausgeschildert bezüglich des Straßenzustands. Also war das nicht zu verhindern und es ist sehr gefährlich.

Rechtlich ist es schwierig, ein Einzelfallentscheidung und vielleicht Kulanz.

Aber dann weiß ich wenigstens, dass ich ein neues Laufrad brauche. In den 3 Wochen Weihnachtsferien, die sich die kommunalen Verwaltungen gönnen, werde ich wohl weder eine Antwort bekommen, noch wird das Schalgloch beseitigt.
Melde Dich bitte auf jeden Fall wie es ausgegangenen ist! Dankeschön.
 
Abends auf einer schlecht beleuchteten Straße, die in allgmein gutem Zustand ist, ist mitten auf der Straße ein einziges, tiefes Schlagloch, in das ich geraten bin.
Ich wäre fast vom Rad katapultiert worden, wenige meter später war der Schlauch platt und ich musste die restliche Strecke schieben.

Zunächst: Welche Chance hat man, von der Stadt, in deren Baulast der Bereich liegt, die Schäden ersetzt zu bekommen, wenn die Straße nicht als "Schlaglochpiste" bekannt ist, zu wenig beleuchtet ist und keinerlei Schilder als Warnung existieren?

Beim Schlauchwechsel ist mir dann aufgefallen, dass auch die Felge des Laufrads verbogen ist. Kann man hier selbst "ausbeulen" oder sollte man das einen "erfahrenen" Fachmann machen lassen oder muss ein neues Laufrad gekauft werden? (worauf muss ich beim neuen achten?):
Zur Eigenverantwortung (vorausschauend fahren, bremsbereit sein, mit allem rechnen, etc.) wurde quasi schon alles gesagt.....

Ansonsten:
  • Schaden dokumentieren
  • Schadensursache (Schlagloch!) dokumentieren
  • Schadenshergang wahrheitsgemäß beschreiben
  • Stadt anschreiben und freundlich um Kenntnisnahme und Maßnahmen zur Abhilfe bitten
  • Ersatzforderung formulieren
  • abwarten........
  • Antwort akzeptieren

Zum Laufrad:
Wenn es kein Edel-Produkt ist, komplett weg damit. Eine durch vertikalen Einschlag zerstörte Felge hat diesen Einschlag auch über die Speichen an den Nabenflansch weiter gegeben. Das Risiko, dass auch diese Bauteile massive (äußerlich nicht unbedingt sichtbare) Schäden davongetragen haben, ist somit sehr groß. Ein einfacher Felgentausch kann hier dann nicht verhindern, dass der Nabenflansch als Schadensfolge "irgendwann" auch wegknackt.....
Wenn es ein Edel-Produkt ist, besteht dieses Risiko übrigens auch - also weg damit oder Risiko akzeptieren.
 
  • Schaden dokumentieren
  • Schadensursache (Schlagloch!) dokumentieren
  • Schadenshergang wahrheitsgemäß beschreiben
  • Stadt anschreiben und freundlich um Kenntnisnahme und Maßnahmen zur Abhilfe bitten
  • Ersatzforderung formulieren
  • abwarten........
  • Antwort akzeptieren
  • Zeugen dafür ausfindig machen, wie lange das Schlagloch da schon ist (untätig = schuldig)
  • Verweis auf die Rechtsprechung (welche man recherchieren sollte).
 
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