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Licht

Phash

Bergabradler
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Eichenau, bald Oberhaindlfing
Hi,
ich suche ein Lampenset das man "bequem" auf 2 Rädern montieren kann.

Am liebsten wäre mir ein LED Lampenset - kann mir einer eine Seite sagen auf der man sich gut informieren kann oder hat einer schon Erfahrung?
 

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Re: Licht
Hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich Dynamofan bin und dass mein Licht aus einer kleinen schwäbischen Klitsche stammt?

Und irgendwann wird der SON in die bunt bemalten Boras eingespeicht, ich muß nur vorher schnell reich werden :) :love: :cool: :dope: :wink2:
 
TiVo schrieb:
Hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich Dynamofan bin und dass mein Licht aus einer kleinen schwäbischen Klitsche stammt?

Und irgendwann wird der SON in die bunt bemalten Boras eingespeicht, ich muß nur vorher schnell reich werden :) :love: :cool: :dope: :wink2:
Man TiVo, schade das Du immer noch nicht reich bist. ;) :D
 
Phash schrieb:
Hi,
ich suche ein Lampenset das man "bequem" auf 2 Rädern montieren kann.

Am liebsten wäre mir ein LED Lampenset - kann mir einer eine Seite sagen auf der man sich gut informieren kann oder hat einer schon Erfahrung?

Das ist ein weites Feld...

Da gibts ja drei wesentliche Kategorien:

Batterieleuchten (Leuchtmittel+Akku kpl. zusammen für Lenkermontage) als LED oder Halogen
+leicht montierbar und abnehmbar (diebstahlschutz, wenn nötig), leichte Nutzung fürs Zweitrad
+preiswert
+vernünftige Akkudauer
+bestimmte Produkte wiederaufladbar
-aufgrund der hohen Schwungmasse definitiv nichts für schlechte Rennradpassagen (Halterung bricht)
-mehr oder weniger funzliges Licht (wer mal ein "vernünftiges" Lich gefahren) gefahren ist, weiss wovon ich spreche!

Akkuleuchten - extra Leuchtmittel (Halogen, LED, HID) und separater Akkupack am Rahmen als Tasche oder Akkuflasche
+preiswerte Lösungen verfügbar (z.B. die wenig bekannten smart mit 10 W Halogen)
+schon gutes Licht ab 10 W Halogen (auch bei nasser Strasse). Damit kannst Du mit dem RR auch normal in der Nacht den Berg mit 30-40 km/h runterfahren - ohne großes Risiko (was bei den Batteriefunzeln zweifellos der Fall ist)
-je nach Akkugröße und System (Bleigel, NimH, Li-Ion) und verfügbarer Dimmfunktion Reichweiten von 2h bis 5..7 h
-Preis. Allerdings gibts wirklich gute praxiserprobte Lampen (Selbstbauseiten -Link unten)

Dynamolösungen
Der Nabendynamo ist mittlerweile gesellschaftsfähig und z.T. bezahlbar geworden.
+immer dabei und funktionsfähig
+den kraftmässigen Mehraufwand bei Lichtfahrt (6..15W je nach Wirkungsgrad und Lichtanlage) kann man subjektiv vernachlässigen
-Lichtleistung
-Gewicht
-je nach Qualität: Preis. Allerdings gibts derzeit auch einige vom Preis/Leistungsverhältnis gute Lösungen:

Radplan delta bietet neurdings auch eine RR-version vom novatec-Nabendynamo an (kpl. 100 EUR). Allerdings wird in dieser "Billigklasse" eher der i-lite von SRAM empfohlen (kpl. Rad gibts bei e*** für beachtliche 39 EUR). Weiterhin wird der Shim*** DH 3N70 sehr gelobt (70 EUR nur Dynmao)
Zum SON als absolute Referenz (150 EUR nur Dynamo) brauche ich wohl nichts zu sagen...



Hier ein paar Links:

Das ultimative Bastelforum:
http://www.mtb-news.de/forum/forumdisplay.php?f=92

Die Referenz bei Akkulösungen:
www.lupine.de

Gute Sellbstbauseite (Theorie und Einstieg)
http://www.mtb-biking.de/indexd.htm --> Licht

Ich fahre seit diesem Winter mit 16W Halogen und 11 Ah-Li-Ion Akkuflasche (Selbstbau) auf der Strasse - und mir ist ein Rätsel, wie ich bisher nachts mit den üblichen Funzeln herumgeirrt sein muss. Jetzt bin ich gut zu sehen (die Leistung ist absolut ausreichend, um dem Gegenverkehr die Netzhäute rauszubritzeln :D :D ) - und noch wichtiger: ich sehe endlich auch mal was und kann ganz normal fahren.

[political correctness]
PS: Die STVO verbietet
znaika.gif
den Einsatz solcher Lichtanlagen auf der Straße. Ich möchte deshalb nicht dazu aufrufen.
[/political correctness]

Christoph

PS
Die Informationen der o.g. Seiten sind vielfältig, z.T. widersprüchlich und verwirrend :mad: - wenn Du ´nen Tipp brauchst, dann melde Dich! Ich denke, dass ich zumindestens einen Überblick habe :D
 
[political correctness]
PS: Die STVO verbietet den Einsatz solcher Lichtanlagen auf der Straße. Ich möchte deshalb nicht dazu aufrufen.
[/political correctness]
Und ich rufe eben aus Gründen der political correctness zu zivilem Ungehorsam auf: Ignoriert die STVO! Lasst euch sinnvolle LED-Blinklichter nicht verbieten, lasst euch lichtstarke Akkuanlagen nicht verbieten, warum sollten die Autos immer uns blenden und nicht andersrum? Und vor allem, fahrt auf der Strasse, da gehören wir nämlich hin. Sollen sich die dusseligen Autofahrer doch ein bißchen mehr Zeit mitbringen!!
 
RigobertGruber schrieb:
Und ich rufe eben aus Gründen der political correctness zu zivilem Ungehorsam auf: Ignoriert die STVO! Lasst euch sinnvolle LED-Blinklichter nicht verbieten, lasst euch lichtstarke Akkuanlagen nicht verbieten, warum sollten die Autos immer uns blenden und nicht andersrum? Und vor allem, fahrt auf der Strasse, da gehören wir nämlich hin. Sollen sich die dusseligen Autofahrer doch ein bißchen mehr Zeit mitbringen!!
[font=&quot] [/font]Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, Straßenverkehrs-Ordnung:

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10€
- mit Gefährdung 15 € - mit Sachbeschädigung 35 €

:D
 
principia schrieb:
[font=&quot] [/font]Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, Straßenverkehrs-Ordnung:

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10€
- mit Gefährdung 15 € - mit Sachbeschädigung 35 €

:D
Ich glaube, das ist mir meine Gesundheit wert. :D
 
hier nochmal für alle einen auszug aus der "irrsinns-ordnung"

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schrieb:
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

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(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

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(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

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(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

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(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit






  1. einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Flächhe sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
  2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
  3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

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(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

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(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

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(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit


  1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
  2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

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(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

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(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.

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(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

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(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:


  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
  3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
  4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
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(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
:spinner: 11kg regel.....tztztz :D
 
Eines (der vielen) Highlights ist dabei
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Also auch Tags über immer schön das Licht in die Trikottasche stopfen. :lol: :lol: :lol: :wut:
 
einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

... warum muss da ein Z drauf sein? das is irgendwie... komisch...

und:

Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

was genau mach ich da jetzt mit meinen clickpedalen?


danke erstmal für die Hilfe :) vor allem von FranzK - nur irgendwie weiss ich immer noch net so recht :)

Ich tendiere zu einer HalogenLeuchte oder LED Variante - 6-8h leuchtdauer reichen mir, da ich abends / morgens nur wenig fahre - bis max 2-3h und das schickt dann ja - und Strom hab ich überall :D
 
Ich habe mal im MTB Forum gelesen, dass es wohl gemäß StVo ist, wenn man eine erlaubt Akkuleuchte am Rad (>5Watt) und eine starke 20 Watt Leuchte am Helm hat. Die Ausführungen unseres Gesetzgebers beziehen sich nur auf die Lampen am Rad, nicht am Helm :-))

Ich selber habe einen Halogenspot im Gardena Gehäuse und den Bleigelakku in der Satteltasche oder im Rucksack.

Grüße Tim
 
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