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[USER=88782]@Don_Camillo[/USER] eine Ergänzung: Der Straftat "fahrlässige Körperverletzung" besteht bereits bei "einfacher Fahrlässigkeit", wie Vorfahrt genommen mit der Folge Personenschaden.

Beim oben genannten Fall wird es sich um "grobe Fahrlässigkeit" handeln, in diesem Fall wird man sich wohl in jedem Fall einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Wird man am Ende verurteil sitzt man wenn es doof kommt auf allen Kosten: Anwalts- Zeugen- und Gerichtskosten sowie anfallende Kosten die die durch den Personenschaden entstanden sind und entstehen, sowie Schmerzensgeld.


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