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AW: Neu gekauftes Rad zu schwer. Was tun?




Du hast immer noch nicht verstanden, dass die 7,05 kg gar keine zugesicherte Eigenschaft sein müssen (was sie in der Tat nicht sind), sondern seit der letzten Änderung der Gewährleistungsregeln als Beschaffenheitsangabe relevant sind & bei Abweichungen zur Mängelhaftung des Verkäufers führen.




So ungefähr 7,05 Kilogramm, oder was? Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fa. Rose der Sache nach sagen: Das ist nicht so gemeint & alles ungefähr & unverbindlich, sind sie unwirksam. Wenn schon exakte Angaben, dann müssen sie stimmen. Streiten lässt sich darüber, ab wann eine erhebliche Abweichung und damit ein Sachmangel vorliegt. Ich meine wie gesagt: Ab 7,09 kg. Kann sein, dass der zuständige Richter das anders sieht. Ganz sicher wird er 500 Gramm für eine relevante Abweichung halten.




Dann soll Rose eben keine machen oder das aufgrund von Fertigungstoleranzen mögliche Gewicht von bis angeben.


Welche Farbe hat der Himmel?
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