master0652
Privatier; Masters- Senioren 4
Guten Morgen,
habe gerade die Änderungen der neuen SpO durchgelesen.
Spinnt der BDR jetzt komplett, man soll jetzt auch Nenngelder bei Abmeldung zahlen?
Siehe SpO 4.3.2 und 4.3.3
4.3.2 Abmeldung gemeldeter Sportler/Mannschaften
(1) Sportler oder Mannschaften, die nach einer Meldung aus irgendwelchen Gründen ihrer Startverpflichtung nicht nachkommen können, haben dieses dem Ausrichter
oder VKK schnellstens zur Kenntnis zu bringen. Diese Sportler können am gleichen Tage an keinem anderen Wettbewerb teilnehmen.
Ein Verstoß wird als Doppelmeldung nach Anhang A der SpO geahndet.
(2) Meldet sich ein gemeldeter Sportler/eine Mannschaft vor dem
Start des Wettbewerbs Meldeschluss ab, wird er/sie aus der Startliste gelöscht.
(3) Sportler, deren Entschuldigung nicht spätestens 24 Stunden nach
dem Be-ginn des Wettbewerbs beim Veranstalter oder dem VKK
vorliegt, können zur Zahlung eines additiven Reuegeldes von 10,-- €herangezogen werden.
4.3.3 Zahlung von Nenngeld, Nachmeldegebühr und Reuegeld
(1) Nenngeld und Nachmeldegebühren können vom Veranstalter bereits mit Abgabe der Meldung vor der Veranstaltung per Überweisung verlangt werden. Beides kann aber auch am Tage der Veranstaltung bar vor Ort kassiert werden.
(2) Nenngeld und Nachmeldegebühren sind generell, auch bei Abmeldung oder Nichtteilnahme des/der Sportler zu zahlen, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.
(3) Der Ausrichter kann ausstehende Nenngelder, Nachmeldegebühren und Reuegelder vom Sportler direkt oder bei seinem Verein, seiner Renngemein-schaft bzw. seinem Vertragsteam einfordern. Diese Gelder sind dann inner-halb von 4 Wochen zu bezahlen.
(4) Bei Nichtzahlung innerhalb der o.g. Frist wird der Sportler, bei Mann-schaften alle gemeldeten Sportler der Mannschaft, durch den LV des Aus-richters ohne weitere Anhörung gemäß Anhang A der SpO bestraft. Die finanzielle Forderung des Ausrichters bleibt davon unberührt.
(5) Eine nicht abgemeldete Mannschaft Radpolo/Radball wird für den nächsten Spieltag gesperrt.
Die Ziffer 4.3 wurde nach HA-Beschluss im Oktober 2012 geändert und tritt am 01. Januar 2013 in Kraf
Was will der BDR damit erreichen, daß überhaupt niemand mehr bei Amateurrennen startet und alles zu den Jedermännern geht?
Auch so kann man als Verband den kleinen Amateurradsport kaputt machen.
habe gerade die Änderungen der neuen SpO durchgelesen.
Spinnt der BDR jetzt komplett, man soll jetzt auch Nenngelder bei Abmeldung zahlen?
Siehe SpO 4.3.2 und 4.3.3
4.3.2 Abmeldung gemeldeter Sportler/Mannschaften
(1) Sportler oder Mannschaften, die nach einer Meldung aus irgendwelchen Gründen ihrer Startverpflichtung nicht nachkommen können, haben dieses dem Ausrichter
oder VKK schnellstens zur Kenntnis zu bringen. Diese Sportler können am gleichen Tage an keinem anderen Wettbewerb teilnehmen.
Ein Verstoß wird als Doppelmeldung nach Anhang A der SpO geahndet.
(2) Meldet sich ein gemeldeter Sportler/eine Mannschaft vor dem
Start des Wettbewerbs Meldeschluss ab, wird er/sie aus der Startliste gelöscht.
(3) Sportler, deren Entschuldigung nicht spätestens 24 Stunden nach
dem Be-ginn des Wettbewerbs beim Veranstalter oder dem VKK
vorliegt, können zur Zahlung eines additiven Reuegeldes von 10,-- €herangezogen werden.
4.3.3 Zahlung von Nenngeld, Nachmeldegebühr und Reuegeld
(1) Nenngeld und Nachmeldegebühren können vom Veranstalter bereits mit Abgabe der Meldung vor der Veranstaltung per Überweisung verlangt werden. Beides kann aber auch am Tage der Veranstaltung bar vor Ort kassiert werden.
(2) Nenngeld und Nachmeldegebühren sind generell, auch bei Abmeldung oder Nichtteilnahme des/der Sportler zu zahlen, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.
(3) Der Ausrichter kann ausstehende Nenngelder, Nachmeldegebühren und Reuegelder vom Sportler direkt oder bei seinem Verein, seiner Renngemein-schaft bzw. seinem Vertragsteam einfordern. Diese Gelder sind dann inner-halb von 4 Wochen zu bezahlen.
(4) Bei Nichtzahlung innerhalb der o.g. Frist wird der Sportler, bei Mann-schaften alle gemeldeten Sportler der Mannschaft, durch den LV des Aus-richters ohne weitere Anhörung gemäß Anhang A der SpO bestraft. Die finanzielle Forderung des Ausrichters bleibt davon unberührt.
(5) Eine nicht abgemeldete Mannschaft Radpolo/Radball wird für den nächsten Spieltag gesperrt.
Die Ziffer 4.3 wurde nach HA-Beschluss im Oktober 2012 geändert und tritt am 01. Januar 2013 in Kraf
Was will der BDR damit erreichen, daß überhaupt niemand mehr bei Amateurrennen startet und alles zu den Jedermännern geht?
Auch so kann man als Verband den kleinen Amateurradsport kaputt machen.