Rechtlich kann jeder als der Vertreter des Anderen auftreten.
Varinate 1.
Soweit Dein Cousin Käufer ist, kann er dich auch rückwirkend bevollmächtigen. Dann ist es sein Vertrag und du bist Vertreter/handlungsbevollmächtigt.
Variante 2.
Er kann auch klarstellen, dass er als Vertreter für dich gekauft hat.
Beide Wege funktionieren und sind kein Grund, eine Sachmängelhaftung zurückzuweisen.
Da reicht eine Email mit kurzer Erläuterung mit Anhang einer Legitimation (Foto Personalausweis) aus um das rechtlich sicher zu machen.