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Bundestag beschliesst Gesetzesänderung: Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen

Ich finde das eine super Sache. Zu erwähnen ist, dass auch Selbständige ein Rad leasen können. Ich habe mir in diesem Jahr auf diesem Wege einen CX zugelegt, den ich nicht nur auf den Weg zur Arbeit nutzen kann. Der Leasingvorgang verlief absolut schnell und problemlos. Dass nun der Gesetzgeber einen steuerlichen Vorteil einräumt, ist eine logischer Schritt in die richtige Richtung.
 
Du kaufst das Rad auf Vorkasse (ist bei Rose so). Dieser Kauf gilt als Angebot für die Leasingfirma. Das ausgefüllte Leasingformular mit dem Angebot des Radanbieters schickst du unterschrieben zum Geldgeber. Die Leasingfirma rechnet dir dann nach einer Bonitätsprüfung einen monatlichen Betrag (Nach Kosten für das Rad ) aus. Darin ist eine Vollversicherung enthalten. Bei einem Kaufbetrag von knapp 2600 € sind das ungefähr 70 € im Monat (3 Jahre). Die Unterlagen kriegt am Ende mein Steuerberater, der mir den kaufwerten Vorteil auf mein Bruttoeinkommen anrechnet (Steuerbescheid). Ab nächstem Jahr eben nicht mehr. Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.
 
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Nach Rücksprache mit unserem Leasinganbieter sollten wir bis nach dem 01.01.2019 warten bis wir die Fahrräder abholen. Bei der Vergünstigung für Elektro-Autos gelten die neuen steuerlichen Reglungen auch nur für Fahrzeuge welche nach dem 01.01.2019 angeschafft werden. Des Weitern bleibt abzuwarten ob alle Firmenfahrräder begünstigt werden, es kann sein das die Versteuerung nur entfällt, wenn der Arbeitgeber die Leasingraten komplett übernimmt.
Am 23.11. sollen weitere Infos folgen, dann geht das wohl zum Bundesrat oder so.
 
Naja meine Meinung sind allgemein Jobrad und Co. für Selbstschrauber nicht so lukrativ
weil ersparnis ist meistens nur durch Inspektion
 
Habe eine Radsport AG in der Schule und mein Rennrad (auf der Rechnung stand Fahrrad) als Arbeitsmittel angegeben - wurde so akzeptiert - auf 4 Jahre abgeschrieben.
 
Nach Rücksprache mit unserem Leasinganbieter sollten wir bis nach dem 01.01.2019 warten bis wir die Fahrräder abholen. Bei der Vergünstigung für Elektro-Autos gelten die neuen steuerlichen Reglungen auch nur für Fahrzeuge welche nach dem 01.01.2019 angeschafft werden. Des Weitern bleibt abzuwarten ob alle Firmenfahrräder begünstigt werden, es kann sein das die Versteuerung nur entfällt, wenn der Arbeitgeber die Leasingraten komplett übernimmt.
Am 23.11. sollen weitere Infos folgen, dann geht das wohl zum Bundesrat oder so.

So sieht´s wohl momentan aus. Die, die das Rad eh in den Anus geschoben bekommen, brauchen nicht nach der 1%-Regel zu versteuern und die, die durch Gehaltsumwandlung weniger in der Tasche haben, müssen´s weiterhin versteuern. Hat sich unsere Versagerregierung wieder ganz toll ausgedacht.
 
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