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Neue Regeln für den Fahrradtransport: Italien schafft Warntafelpflicht ab

Eigentlich eine gute Meldung, aber:

  • Einfachere Nutzung: Das Kennzeichen des Fahrzeugs kann direkt am Träger angebracht werden.
später im Artikel:
  • Kennzeichenmontage: Das originale Fahrzeugkennzeichen muss gut sichtbar am Träger angebracht werden (in Deutschland dagegen muss das originale Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben)⁣.

  • Breite und Überstand: Der Träger darf nicht mehr als 30 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen. Überstehende Ladung muss entsprechend gekennzeichnet werden. --> Wie?
Ich habe keine Lust, das Kennzeichen vom Fzg. abzumontieren, weil im Urlaub wäre dann auch mal ohne Heckträger unterwegs. Dann müsste ich jedes Mal hin und her montieren. Wie kennzeichne ich ein überstehendes Fahrrad zb. eine MTB mit langem Radstand? Früher waren dann zwei Warntafeln erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese eingeschränkte Regel macht für mich keinen Sinn, denn gerade bei der Art des Transports der Räder auf dem auf der Anhängerkupplung montierten Trägers, sind die Räder am weitesten vom Fahrzeug entfernt.
Da ist doch die Gefahr eines eventuelles „Auffahrens“ durch einen PKW von hinten viel größer, als wenn eben kein Warnschild mehr vorhanden ist.
 
Eigentlich eine gute Meldung, aber:
...
  • Breite und Überstand: Der Träger darf nicht mehr als 30 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen. Überstehende Ladung muss entsprechend gekennzeichnet werden. --> Wie?
Das ist tatsächlich eine gute Frage. Vermutlich mit zwei Warntafeln ... 🤣

Zum Glück geht es dieses Jahr nur nach Südtirol. Dort war man ja letztes Jahr auch schon etwas entspannter diesbezüglich. Für nächstes Jahr wird die Regelung dann bestimmt nochmal überarbeitet. 🤪
 
Bin ich endlich wieder legal. Ich habe das jahrelang ignoriert und auch die Mehrzahl der Autos mit Heckträger in IT auch.
 
Wirklich sehr hilfreich, die neue Regelung.

PXL_20231001_121044552.jpg
 
Danke für die Info :daumen: , dann kann ich die Tafel nach zwei mal Nutzen wieder einmotten.
Nummernschild für Deutsche wie gehabt, die 5 Euro dafür haben den Kuchen eh nicht mehr fett gemacht.
 
Beim Trägersystem auf der AHK gibt es ja zusätzliche Leuchten, somit ragen die Räder nur geringfügig nach hinten über die Beleuchtung und die Auffahrgefahr ist gering. Das war vermutlich der Hintergrund, nur diese Träger auszunehmen.

Die Pflicht, das Originalkennzeichen am Träger zu montieren, kann meines Erachtens so nur für Autos mit italienischer Zulassung gelten. Generell müssen Fahrzeuge die Kennzeichen tragen, die im Land der Zulassung vorgeschrieben sind. Die Demontage des Originalschilds am Heck und Anbringen auf dem Heckträger wäre z.B. in D und AUT nicht gestattet, also fahre ich wie bisher über die Grenze.
 
Beim Trägersystem auf der AHK gibt es ja zusätzliche Leuchten, somit ragen die Räder nur geringfügig nach hinten über die Beleuchtung und die Auffahrgefahr ist gering. Das war vermutlich der Hintergrund, nur diese Träger auszunehmen.
Beim Bus Originalträger sind die Leuchten unterhalb des Trägers. Da wird nichts verdeckt.
Die Auffahrgefahr ist gleich null oder genau so hoch wie ohne Träger.
Der Träger ist höher angebracht, als ein PKW im vorderen Bereich hoch ist.
Ist ja letztlich auch egal. Ich fahre damit nicht nach Italien.
 
Beim Bus Originalträger sind die Leuchten unterhalb des Trägers. Da wird nichts verdeckt.
Die 3. Bremsleuchte wird auf jeden Fall durch die Räder verdeckt.
Und wenn es jemand ganz genau nehmen würde: die nach ECE R48 vorgeschrieben Sichtwinkel der Leuchten dürfen durch die Ladung nicht eingeschränkt sein. Das sind beispielsweise bei Bremsleuchten je 45° nach rechts und links und 15° nach oben und unten. Könnte knapp sein.

Und was bei einem Träger mit 3 und mehr Rädern immer sehr schnell der Fall ist: mehr als 1 m Überhang des äußersten Endes (Lenker) der Ladung über die hinteren Rückstrahler.
Dann müsste man nach § 22 am Tag ein rotes Fähnchen anbringen und in der Nacht eine rote Leuchte mit rotem Rückstrahler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 3. Bremsleuchte wird auf jeden Fall durch die Räder verdeckt.
Und wenn es jemand ganz genau nehmen würde: die nach ECE R48 vorgeschrieben Sichtwinkel der Leuchte dürfen durch die Ladung nicht eingeschränkt sein. Das sind beispielsweise bei Bremsleuchten je 45° nach rechts und links und 15° nach oben und unten. Könnte knapp sein.

Und was bei einem Träger mit 3 und mehr Rädern immer sehr schnell der Fall ist: mehr als 1 m Überhang des äußersten Endes (Lenker) der Ladung über die hinteren Rückstrahler.
Dann müsste man nach § 22 am Tag ein rotes Fähnchen anbringen und in der Nacht eine rote Leuchte mit rotem Rückstrahler.
Bei der 43. Ausnahme VO zur StVZO wurde geregelt, dass die dritte Bremsleuchte bisher lediglich zugelassen aber nicht vorgeschrieben ist. Deshalb ist der Verdeckungsfall unproblematisch.
Ausnahme Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW). Diese müssen seit dem 1.10.1998 mit dritter Bremsleuchte ausgestattet sein. Zur Klasse M gehören auch Wohnmobile, aber nur diese wenigen, die schon ab Hersteller der Basis direkt als WoMo ausgebaut sind. Dies wäre zum Beispiel der Klassiker VW California.
Ist der VW Bus als PKW zugelassen (Normalfall), dann darf die dritte Leuchte nicht verdeckt sein. Ist der Bus zum Camper umgeschlüsselt, dann ist es egal. Problematisch ist dann nochmal die Klassifizierung von Wohnmobilen, die zweistufig zertifiziert sind (Chassis und Wohnmobilaufbau). Die haben zwei COC.
Die Diskussion hatten wir letztens in einem Klagefall mit einem gerichtlichen Sachverständigen.
Da hatte ein Wohnmobilhersteller die vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten hinten oben direkt mal durch die serienmäßige Markise verdeckt. Das Thema dritte Bremsleuchte hatten wir dann im Zusammenhang mit dem Radträger hinten am Fahrzeug.
Beim VW Bus sind es deutlich weniger als 1m, nämlich genau 87cm ab Rückleuchte bis Ende Träger. Davon gehen nochmals etwa 10cm ab, denn im Stoßfänger sind nochmals Rückstrahler verbaut.
Bei effektiv 77cm sollte ausreichend Platz für den Lenker als äußerstes Ende der Ladung sein.

In der Praxis dürfte die Diskussion eh egal sein. Die dritte Bremsleuchte ist so groß, dass selbst wenn sie wie auf dem Foto verdeckt ist, hinten alles rot leuchtet, wenn man bremst. Das ist nachts maximal störend, wenn noch ein Wohnwagen dahinter hängt. Der nachfolgende Verkehr sieht es eh nicht aber man selbst wird irritiert.
 
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