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Was bei den Versicherungen "beliebt" ist, spielt - rechtlich - keine Rolle.

Wenn Du einen nachweisbar materiellen Schaden erlitten hast, gehe zum Anwalt.

Der Zeuge möge ein Gedächtnisprotokoll erstellen.Das nimmst Du mit zum Gesprächstermin.

Das Strafrecht hilft Dir beim Ersatz Deines Schadens nicht.

Diesen mußt Du ggf. zivilrechtlich geltend machen.

Da ist die Polizei leider der ganz falsche Ansprechpartner.

Und leider kann es sein, daß Du bei der Geltendmachung Deines Anspruchs zunächst - wie auch immer -

in Vorleistung treten mußt. Solange die Sache nicht gerichtlich geklärt oder von der Gegenseite anerkannt wurde,

besteht logischerweise keine Zahlungspflicht des - vermeintlichen - Schädigers.


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