Sachbeschädigung ist gem. §§ 303, 15 StGB nur in vorsätzlicher Tatbegehung strafbar.
Daß die Autofahrerin absichtlich das Rad beschädigt hat, kann ausgeschlossen werden.
Hier Sachbeschädigung andenken zu wollen, ist lächerlich und spricht für rechtliche Unkenntnis.
Leute, hier ist offenbar ein kleines Mißgeschick passiert. Zweifellos ärgerlich.
Und doch werden zu schnell Vokabeln bemüht wie "Anzeige, Prozeß, Rechtsschutzversicherung... ."
Scheint hier irgendsoein "Reflex" zu sein.... .
Gelungenes Konfliktmanagement sieht anders aus.
Was spricht dagegen, zunächst einfach mit der Verursacherin zu sprechen ?