Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
Quelle: http://www.adfc.de/3218_1
Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.
Damit dürfte doch auf Veranstaltungen, wie z. B. RTF, Radmarathons u. dgl., die Voraussetzung gegeben sein, um legal auf der Fahrbahn zu fahren, auch wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Ein Zitat aus den Teilnahmebedingungen der Wendelsteinrundfahrt:
Mir hat ein Teilnehmer berichtet, daß dies auch wirklich durchgesetzt wird (mit Aufpassern, wie auch immer).Rechtsfahrgebot und die Benutzung der Radwege sind behördlich vorgeschrieben! Es ist keine Pulkbildung erlaubt!
Das beißt sich doch!
Ist mit Pulkbildung ein Verband gemeint, und sollen so die Sonderregelung für Verbände umgangen werden?
Meiner Meinung nach ist es eine Zumutung auch für alle anderen -- Kinder mit Eltern, Rentern, usw. -- wenn plötzlich eine Horde Rennradler auf den Radweg gedrängt wird.
Es ist doch ziemlich blauäugig, eine solche Veranstaltung (Wendelstein soll nur ein Beispiel sein) mit Tausenden von Teilnehmern auszuschreiben, und dann drauf rumhacken, wenn man sich in den Windschatten des Vordermanns hängt (der vielleicht hinter 20 anderen hängt).
Oder soll ich mir ein ruhige Strecke suchen?