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Verbogener Rahmen

Schön wär's! :D Du kannst uns bestimmt verraten, welche Haftpflichtversicherung auch bei Vorsatz zahlt.

Wieso Vorsatz? Der ist einfach erst unglücklich gegen den Fahrradstellplatz/Laternenpfahl/Verkehrsschildpfosten (ggf. alles zusammen:D) geknallt, und dann nochmals unglücklich mit dem Kopf auf den Boden. Dumm gelaufen! Außerdem könnte man sich doch auf den Grundsatz berufen "Actus non facit reum nisi mens sit rea." (Rechtsgrundsatz; deutsch: "Keine Schuld ohne Bewusstsein der Schuld.")
 
Und ich dachte immer laienhaft: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :oops:
Puh, wenn die zwei Grundsätze kollidieren.....
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