So,
ich zitiere mal die Sportordnung SpO:
4.7.1 Allgemeines
(1) Die Sportbekleidung muss den einzelnen WB entsprechen.
(2) Bei Mannschaftswettbewerben muss die Kleidung innerhalb einer Mannschaft einheitlich sein.
(3) Trikots, die in der Farbzusammenstellung und Aufmachung Weltmeistertrikots oder deutschen bzw. ausländischen National- bzw. Meistertrikots gleichen oder stark ähneln, dürfen nicht getragen werden.
(4) Für die Bekleidung bei der Siegerehrung gelten folgende grundsätzliche Regelungen. Die Sportler haben zur Siegerehrung ihre, für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene und genehmigte, Sportkleidung zu tragen. Aufgrund äußerer Umstände, z. B. schlechter Witterung, ist auch das Tragen entsprechender Trainingsbekleidung zugelassen. Der Sportler darf keine andere Werbung tragen, als sie für ihn als Werbung für seinen Wettkampf genehmigt ist.
In den Wettkampfbestimmungen für Straßenwettkämpfe WB Straße steht folgendes:
5.2.2 Vereins- und Regionalmannschaften
(1) Sportler, die nicht für eine Renngemeinschaft oder zugelassene Auswahlmannschaft, z.B. LV-Mannschaft, starten, haben in der VereinsRennbekleidung (Trikots, Rennhosen und/oder Einteiler) ihrer Kategorie oder in neutraler Rennbekleidung zu starten.
(2) Werbung auf der Rennbekleidung ist in allen Wettkampfarten und für alle Kategorien erlaubt. Die Werbung kann für jede Kategorie anders sein. Die Werbung auf allen anderen Bekleidungsstücken und für Trainingskleidung ist frei.
(3) Vereine, die Werbung auf der Rennbekleidung Trikot tragen wollen, müssen dies jährlich bei ihrem Landesverband beantragen. Dem Antrag ist eine Skizze/Foto der Rennbekleidung mit Farbangaben oder Originalkleidung beizufügen. (Änderungen beschlossen BHV 03/2015).
(4) Die Landesverbände haben nach Prüfung der Unterlagen auf Konformität der Werbung zu diesen Bestimmungen und den Bestimmungen der Ziffer 4.8 der Sportordnung die Werbung zu genehmigen. Dafür können sie eine Verwaltungsgebühr berechnen.
(5) Auf dem Trikot ist der Vereinsname in vollständiger oder gekürzter Form zulässig.
(6) Auf der Rennhose sind beliebige gestaltete Werbeaufschriften zulässig.
(7) Die Aufschriften können von Rennen zu Rennen variieren, müssen aber für alle Fahrer einer Rennkategorie gleich sein.
(8) Diese Regelungen bzgl. der Werbung bzw. Beschriftung sind analog für Regionalmannschaften oder Renngemeinschaften anzuwenden.
Zusammengefasst gilt damit:
Im Verein müsst ihr, wenn ihr mehrere Startet sein, das gleiche Design tragen. Bei EZF fällt das aber weniger bzw. gar nicht auf.
Neutrale Trikots sind ausdrücklich erlaubt, solange keine Werbung drauf ist (Castelli würde ich jetzt nicht als Werbung sehen)
Es steht also explizit in den Regularien. Meine Aussage stimmt damit fast. Wichtig ist, dass ihr die gleichen Trikots habt. Ich erinnere mich, dass wir im Verein immer neutrale Blau-schwarze Trikots hatten und zwar jeder Starter egal welche AK.
Wenn dir ein Kommisär blöd kommen will, zitierst du einfach Abschnitt 4.7.1 SpO bzw. 5.2.2 WB-Straße. Die bloße Nennung der Nummern sollte reichen, um ihn zu überzeugen. Wenn nicht, streite mit ihm. Ein Kampfrichter sollte immer die Regularien dabei haben. Er soll dich starten lassen und in der Zwischenzeit nachgucken. Dann wird er merken, dass du recht hattest.
Anders schaut es aus, wenn du einem Profiteam angehörst (tust du wahrscheinlich nicht).
Starter ohne Vereinstrikots weg geschickt (hab ich als Jedermann gesehen)
Ganz klar Regelwidrig von Kampfrichter, der sollte die SpO nochmal lesen. Oder sind die betroffenen Sportler mit irgendwelchen Team-Replica gestartet?