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Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

ilelefantino

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Hallo,

nachdem mich vor geraumer Zeit ein Autofahrer abgeschossen hat, schickt sich jetzt erst (trotz Anwalt) die gegenerische Versicherung an, den Schaden zu regulieren. Bei meinem Rennrad liegt ein Kostenvoranschlag vor, der den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigt. Die Versicherung will mir jetzt den Wiederbeschaffungswert erstatten. Prinzipiell kann ich damit gut leben, wenn die Versicherung (und e auch mein Anwalt) nicht der Meinung wären, es wird nur der Netto-Betrag ausgezahlt, es sei denn ich lege Reparaturkosten in gleicher Höhe oder eine Rechnung für ein Gebrauchtrad vor. Wenn ich, wie ich beabsichtige, ein Gebrauchtrad privat erwerbe, wird nur der Nettobetrag gezahlt. I
Das kann doch nicht korrekt sein, oder??? Es gibt doch für Rennräder quasi keinen gewerblichen Gebrauchtmarkt.

Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen?
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Moin,

mit Nettobetrag meinst Du "ohne Mehrwertsteuer", oder?
Erfahrung habe ich damit nicht, aber der Ansatz "Wenn Du das gleiche Rad bei einem gewerblichen Händer kaufen würdest, wäre es 19% teuer, weil der Händler MwSt.-pflichtig ist." ist nachvollziehbar.
Wieviele Räder tatsächlich gebraucht bei Händlern herumstehen, ist der Steuergesetzgebung eher egal.

Grüße
Christian
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Das ist aktuelle Rechtsprechung der EU, mehrfach bestätigt durch das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Kauf dir ein neues Rad oder lass deins reparieren. Die Reparaturkosten muss die gegnerische Versicherung bis zu 20% über dem Wiederbeschaffungswert bezahlen.
Dann und nur dann bekommst du nämlich die Summe inkl. MWSt. Diese bekommst du nämlich nur noch wenn sie auch anfällt. Im Endeffekt bekommst du auf diese Art und Weise mehr für deinen Schaden, als wenn du versuchst die Schadensumme möglichst niedrig zu halten.

Ein Link zum Thema, der sich zwar eigentlich mit Autos beschäftigt, in diesem Fall ist es aber egal ob Auto oder Fahrrad oder sonstiges Gefährt.


Bevor wir uns missverstehen: Ich fühle mich von dieser Rechtsprechung manchmal auch verarscht und beabsichtige nicht sie zu rechtfertigen.
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Moin,

mit Nettobetrag meinst Du "ohne Mehrwertsteuer", oder?
Erfahrung habe ich damit nicht, aber der Ansatz "Wenn Du das gleiche Rad bei einem gewerblichen Händer kaufen würdest, wäre es 19% teuer, weil der Händler MwSt.-pflichtig ist." ist nachvollziehbar.
Wieviele Räder tatsächlich gebraucht bei Händlern herumstehen, ist der Steuergesetzgebung eher egal.

Grüße
Christian

Bei einem Gebrauchtrad muss der Händler eh nur seine Handelsspanne versteuern, auch dann bekommst du keine 19% auf den kompletten Kaufpreis erstattet.
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Bei einem Gebrauchtrad muss der Händler eh nur seine Handelsspanne versteuern, auch dann bekommst du keine 19% auf den kompletten Kaufpreis erstattet.

Der Händler muss auf seine Nettopreise die Umsatzsteuer draufrechnen.
An das Finanzamt führt er das ab, was nach Abzug der an seine Lieferanten gezahlten Vorsteuer übrigbleibt. Dazu zählt auch die Vorsteuer aus seiner Handyrechnung (19%) und dem Einkauf des Kaffees (7%) für die Kunden-Sitzecke.

Ich erlebe das ab und zu, weil ich Freiberufler bin und umsatzsteuerpflichtig.
Bei Reparaturen an Betriebsmitteln (Auto, Kameras, Lichtanlagen, Computer) bekomme ich von der Versicherung nur den Nettobetrag (also ohne die draufgeschlagenen 19%) erstattet, weil ich die zu zahlende Vorsteuer ja von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen kann.

Anders wäre es, wenn der Händler etwas in Kommision verkauft. Dann ginge das Rad nicht in seinen Wareneinkauf, also sein Eigentum, sondern er würde dem Verkäufer nur die Abwicklung des Verkaufs liefern. Dann gäbe es eine direkt zuzuordnende Provision, und die MwSt. entfiele nur auf den Betrag der Provision. Wegen der EU-Garantie-Bestimmungen tut sich kaum ein Händler noch einen echten Gebrauchtwaren-Verkauf an, daher ist die Kommisions-Regelung war nicht so selten.

Grüße
Christian
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Der Händler muss auf seine Nettopreise die Umsatzsteuer draufrechnen.
An das Finanzamt führt er das ab, was nach Abzug der an seine Lieferanten gezahlten Vorsteuer übrigbleibt. Dazu zählt auch die Vorsteuer aus seiner Handyrechnung (19%) und dem Einkauf des Kaffees (7%) für die Kunden-Sitzecke.

Ich erlebe das ab und zu, weil ich Freiberufler bin und umsatzsteuerpflichtig.
Bei Reparaturen an Betriebsmitteln (Auto, Kameras, Lichtanlagen, Computer) bekomme ich von der Versicherung nur den Nettobetrag (also ohne die draufgeschlagenen 19%) erstattet, weil ich die zu zahlende Vorsteuer ja von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen kann.

Anders wäre es, wenn der Händler etwas in Kommision verkauft. Dann ginge das Rad nicht in seinen Wareneinkauf, also sein Eigentum, sondern er würde dem Verkäufer nur die Abwicklung des Verkaufs liefern. Dann gäbe es eine direkt zuzuordnende Provision, und die MwSt. entfiele nur auf den Betrag der Provision.

Grüße
Christian

Deine Aussage ist nur richtig, wenn der Händler gewerblich einkauft.
Kauft er ein gebrauchtes Rad von privat an muss er seine Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne zahlen.
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Deine Aussage ist nur richtig, wenn der Händler gewerblich einkauft.
Kauft er ein gebrauchtes Rad von privat an muss er seine Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne zahlen.

Ein Händler kauft immer gewerblich ein, wenn er für seinen Laden einkauft.
Wenn er Waren von privat kauft, um sie im Laden zu verkaufen, zahlt er an den privaten "Lieferanten" keine Vorsteuer, kann also aus diesem Einkauf keine Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Erklärung geltend machen.

So gesehen hast Du Recht: Er zahlt nur die Steuer auf den Mehrwert an das Finanzamt.

Die Frage ist: Bekommt der Händler vom "Lieferanten" einen Beleg mit korrekt ausgewiesener Mehrwertsteuer (für ihn: Vorsteuer)?
Da ist das FA pingelig. Ich bin schon mit Quittungen vom Fotogeschäft vom Steuerberater ins Geschäft zurückgeschickt worden, weil auf der gedruckten Quittung nur "Enthält 19% MwSt." draufstand und die enthaltene MwSt. nicht als Betrag aufgeführt war.

Grüße
Christian
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Ein Händler kauft immer gewerblich ein, wenn er für seinen Laden einkauft.
Ich hab mich ungeschickt ausgedrückt. Wenn er von einem Händler, sprich mit ausgewiesener Vorsteuer einkauft.

Wenn er Waren von privat kauft, um sie im Laden zu verkaufen, zahlt er an den privaten "Lieferanten" keine Vorsteuer, kann also aus diesem Einkauf keine Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Erklärung geltend machen.

So gesehen hast Du Recht: Er zahlt nur die Steuer auf den Mehrwert an das Finanzamt.
Wenn er ein Rad von privat für 500 Euro kauft und es für 600 Euro verkauft muss er nur von den 100 Euro Differenz 19% Umsatzsteuer abführen.

Die Frage ist: Bekommt der Händler vom "Lieferanten" einen Beleg mit korrekt ausgewiesener Mehrwertsteuer (für ihn: Vorsteuer)?
Da ist das FA pingelig. Ich bin schon mit Quittungen vom Fotogeschäft vom Steuerberater ins Geschäft zurückgeschickt worden, weil auf der gedruckten Quittung nur "Enthält 19% MwSt." draufstand und die enthaltene MwSt. nicht als Betrag aufgeführt war.
Das ist eine Frage wie hoch der Betrag ist. Bis zu 150 Euro reicht es, wenn auf der Rechnung steht, dass die MWSt enthalten ist. Wenn die Quittung aus dem Fotogeschäft unter 150 Euro lag war der Steuerberater auf dem Holzweg.
Zitat dazu:
Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu € 150,00 inkl. MwSt. darf der Name und die Adresse des Empfängers, die Rechnungs- und Steuernummer sowie der Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt fehlen und es genügt der Bruttobetrag, sofern der Umsatzsteuersatz angegeben ist (§ 33 UStDV). Dies gilt z.B. für Kassenzettel aus dem Schreibwarenladen.



Grüße
Christian[/QUOTE]
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

Wenn er ein Rad von privat für 500 Euro kauft und es für 600 Euro verkauft muss er nur von den 100 Euro Differenz 19% Umsatzsteuer abführen.

Um das noch auf die ursprüngliche Frage anzuwenden:
Wenn der TE das Rad für 600 wie gerade beschrieben kaufen würde, würde ihm die Versicherung die 19% von 100 Euro (NICHT auf 100 Euro!!!) noch erstatten. Das ergibt dann rund 16 Euro bzw. rund 2,7 % von 600 Euro.

Deshalb ist es oft viel lohnenswerter bzw. einfacher, wie schon von mir beschrieben, entweder das Rad reparieren zu lassen (bis 20 % über Wiederbeschaffung) und die Mehrwertsteuer der Reparaturrechnung mit erstattet zu bekommen oder gleich ein neues zu kaufen.



Es gibt meiner Information nach auch noch die Möglichkeit sich die mal ursprünglich auf das zerstörte Rad gezahlte MWSt vom FA erstatten zu lassen - wenn es denn mit Beleg verschrottet ist oder so. Dazu braucht man aber die Originalrechnung... und Geduld mit dem FA.
Der genaue Weg müsste der Anwalt oder zumindest sein Steuerberater wissen.
 
AW: Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

...
Wenn er ein Rad von privat für 500 Euro kauft und es für 600 Euro verkauft muss er nur von den 100 Euro Differenz 19% Umsatzsteuer abführen.

Du hast Recht. Ich auch. :D

Ich: Was das Prinzip der Umsatzsteuer betrifft.
Du: Weil hier die Differenzbesteuerung nach §25A UStG greift.

Klassischer Fall: Autowerkstätten mit An- und Verkauf, sowie Antiquariate.
Der Fahrrad-Händler verkauft dann auch ohne enthaltene MwSt. weiter.

Auf meinen Kommentar "Wenn in Deutschland alle arbeitslos sind - die Steuerberater werden es nie sein." sagte die Mitarbeiterin meines StB nur: "Wenn ich morgens aufstehe, weiß ich nicht, ob das, was ich gestern gemacht heute, heute noch korrekt ist."

:D
Grüße
Christian
 
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