25 Cent pro Fahrradkilometer Baden Württemberg erstattet mehr fürs Radfahren

Mehr Geld für Rad-Dienstreisen gibt es künftig in Baden Württemberg. Das Bundesland will die Kilometerpauschale fürs Fahrrad von 2 Cent auf 25 Cent erhöhen. Autofahrer bekommen pauschal 30 Cent.
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In Baden Württemberg wird das Landesreisekostenrecht neu geregelt. Dienstreisen in der Landesverwaltung sollen künftig bürokratiearm entgolten werden. In diesem Rahmen gibt es dann auch mehr Geld fürs Radfahren bei der Arbeit.

Neben anderen Vereinfachungen sieht der Regierungsentwurf eine angepasste Entschädigung für Wegstrecken vor. Bisher gelten drei Sätze für die Nutzung privater Autos für Dienstreisen, dazu kommt ein Satz von zwei Cent je Kilometer für Fahrten mit einem Fahrrad. Vorgaben zum Hubraum von Fahrzeugen und der Notwendigkeit der Dienstfahrten machten demnach derzeit noch umfangreiche Prüfungen erforderlich. Künftig soll es insgesamt nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Für alle anderen Fahrten mit einem Personenkraftwagen (PKW) sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen.

Die Vereinfachungen im novellierten Landesreisekostengesetz sparen laut Mitteilung des Bundeslandes insgesamt Zehntausende Arbeitsstunden ein – sowohl bei den Beschäftigten, die eine Dienstreise unternehmen, als auch bei deren Dienststellen. Landesweit würden circa eine Million Dienstreiseanträgen jährlich bearbeitet.

Könnte die Neuregelung auch für andere Arbeitgeber zum Vorbild werden?


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Infos: Pressemitteilung / Foto: Johannes Herden

Kommentare

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  1. 25 Cent pro Fahrradkilometer: Baden Württemberg erstattet mehr fürs Radfahren

    Mehr Geld für Rad-Dienstreisen gibt es künftig in Baden Württemberg. Das Bundesland will die Kilometerpauschale fürs Fahrrad von 2 Cent auf 25 Cent erhöhen. Autofahrer bekommen pauschal 35 Cent.

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    25 Cent pro Fahrradkilometer: Baden Württemberg erstattet mehr fürs Radfahren
  2. Profitip: Falls Reisezeit vergütet wird, lohnt sich das Rad gegenüber dem Auto, wenn es keine Kurzreise ist…
    Die Benutzung jeglicher Zweiräder ist bei meinem Brötchengeber laut Dienstreiserichtlinie leider verboten.

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