In Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens sind momentan Öffnungsschritte und Lockerungen des gemeinsamen Sports drinnen und draußen entlang eines Fünf-Stufen-Planes möglich.
Kurz und Knapp
✅ Du darfst wieder mit mehreren Personen Radport betreiben – je nach Inzidenz, siehe weiter unten. Halte dich dabei an die gängigen Abstands- und Hygiene-Regeln und gehe keine unnötigen Risiken ein.
✅ Die Fahrradläden werden wieder geöffnet – je nach Inzidenz, siehe weiter unten.
Die für Radfahrer*innen nicht direkt relevanten Öffnungsschritte 1 und 2 sind bereits erfolgt, daher springen wir direkt zu den relevanten Öffnungsschritten 3-5.
Öffnungsschritt 3 ab 8. März 2021
Öffnung der Fahrradgeschäfte
- Wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner liegt, darf der Einzelhandel – so auch Fahrradgeschäfte – wieder öffnen. Die Anzahl der Kunden im Ladengeschäft ist begrenzt: auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einen weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- Liegt die Inzidenz unter 100, darf der Einzelhandel mit sogenannten Terminshopping-Angeboten öffnen: eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum.
Gemeinsamer Sport
- Wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner liegt, ist kontaktfreier Sport bis zu Gruppen von maximal 10 Personen im Außenbereich und auf Außensportanlagen erlaubt – hierunter fällt auch Radfahren in der Gruppe.
- Liegt die Inzidenz unter 100, ist Individualsport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten möglich. Außerdem dürfen Gruppen bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.
Öffnungsschritt 4 und 5 – abhängig vom Infektionsgeschehen
- Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner aus Öffnungsschritt 3 für 14 Tage nicht verschlechtert, soll in Öffnungsschritt 4 weiter gelockert werden. Dann sind zusätzlich kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich möglich.
- Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner aus Öffnungsschritt 3 für 14 Tage nicht verschlechtert oder sinkt, sind für Öffnungsschritt 4 kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativen Schnell- oder Selbsttest möglich.
Im letzten Öffnungsschritt 5 sind …
- bei Inzidenz unter 50 Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien und Kontaktsport in Innenräumen erlaubt.
- bei Inzidenz unter 100: kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test) erlaubt.
Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen nacheinander über 100, treten die Regeln, die bis zum 7. März galten, wieder in Kraft – diese findet ihr hier:
Corona-Regeln gültig bis zum 7. März 2021
Zusammenfassung
Bund-Länder-Beschluss: Die Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern.
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
- Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
- Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
- Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport
Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
- Kontaktsport in Innenräumen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
So geht es weiter
Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung voraussichtlich am 22. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden.
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