Bei Wildschweinjagd verwechselt Radfahrer in Girona angeschossen

In Girona, Spanien, hat am Sonntag ein Jäger einen Radfahrer mit einem Wildschwein verwechselt und auf ihn geschossen. Der mit einem Bauchschuss schwer verletzte 54-jährige befindet sich im Krankenhaus auf dem Weg der Besserung.
Titelbild

Wie mehrere spanische Medien berichten, ist am Sonntag, 12. Februar, nahe des spanischen Girona ein Radfahrer von einem Jäger angeschossen worden und mit einem Bauchschuss in ein örtliches Krankenhaus eingeliefert worden. Der Jäger hatte den Offroad-Radfahrer offenbar mit einem Wildschwein verwechselt.

Der Angeschossene stammt aus der Region und ist Mitglied in einem örtlichen Rad- und Wanderverein. Girona, nördlich von Barcelona gelegen, ist ein bei Rennrad-Profis und auch vielen deutschen Radfahrern beliebtes Trainingsrevier. Zwischen Radfahrenden und Schwarzwild kommt es in Katalonien ebenfalls zu gefährlichen Begegnungen – ein Beispiel im Video. Die Gegend um Barcelona gilt als von einer Wildschweinplage heimgesucht, wie Das Erste berichtet.

Der Schütze wurde inzwischen verhaftet, berichtet das Portal Infobae. Ihm wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. So soll er geschossen haben, obwohl er im Unterholz aus seiner Perspektive nicht habe klar erkennen können, dass es sich um ein Wildschwein handelt. Zudem sei es bereits vor dem Vorfall zum Kontakt zwischen Jäger und Radfahrer gekommen, zitiert das Medium die spanischen Ermittler, wobei der Jäger den Radfahrer auf die Jagd hingewiesen habe. Danach sei dieser umgedreht, habe aber offenbar eine kleinere Straße gewählt, die ihn nicht aus dem Jagdgebiet herausführte.

Dem Bericht zufolge gab der Jagdverband von Girona eine Erklärung ab, in der er den Vorfall „bedauerte“, ihn aber darauf zurückführte, dass der Radfahrer ein ordnungsgemäß gekennzeichnetes Jagdgebiet betreten hatte. Dabei habe es sich um ein privates Jagdgebiet gehandelt, heißt es außerdem.

Der schwer verwundete Radfahrer musste im Krankenhaus von Girona mehrfach notoperiert werden, soll sich aber auf dem Weg der Besserung befinden.

Der Jäger macht bisher von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Wie handelt ihr bei Jagdhinweisen auf euren Touren?

Foto: Von SuperbassEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

80 Kommentare

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  1. Sind auch meist keine Verwechslungen sondern Unfälle. Z.B. unbeabsichtigtes Kreuzen der Schussbahn Querschläger, versehentlich gelöster Schuss usw. Und ganz selten ist es auch einfach Absicht.
    Na ja, das ist eher gefühlte Wahrheit. Statistiken über die Ursache von Jagdunfällen sind mir nicht bekannt. Aus meiner eigenen langjährigen Jagderfahrung und dem verfolgen von entsprechenden Berichten habe ich folgende Wahrnehmung. Beim „ Erlegen“ von Schafen, Pferden, Kühen etc. handelt es sich wohl in den meisten Fällen um schwere jagdliche Fehler. Da bewegt sich was, könnte ja ein Schwein sein und einfach mal draufhalten. Passiert auch manchmal mit Hunden bei Drückjagden. Hunde sind aber ein sehr spezielles Thema. Unbeabsichtigtes Kreuzen der Schußbahn wohl eher sehr selten, Abpraller auch. Die meisten Unfälle mit Menschen bei Drückjagden im Mais und ja, durch falsche Waffenhandhabung. Da triffst den Jäger häufig selber oder einen seiner Jagdfreunde.
    Ist insgesamt ein sehr komplexes Thema. Da machen Pauschalaussagen wenig Sinn.
    Der Umgang mit Waffen ist halt generell mit nicht unerheblichen Risiken verbunden, wenn man sich nicht konsequent an die Regeln hält.
    Das gilt übrigens auch für Sportschützen, Polizisten oder Soldaten.
  2. Wer „versehentlich“ etwas anderes schießt als Wild, eignet sich nicht als Jäger. Schlicht und ergreifend. Dem gehört sofort der Jagdschein und die Waffen abgenommen. Punkt.

    Jetzt mal im Ernst, Freunde. So blöd kann man doch gar nicht sein, dass man nicht erkennt, auf was man da zielt. Und wenn nur ein Funken Zweifel bestehen, betätigt man nicht den Abzug.

  3. Wer „versehentlich“ etwas anderes schießt als Wild, eignet sich nicht als Jäger. Schlicht und ergreifend. Dem gehört sofort der Jagdschein und die Waffen abgenommen. Punkt.

    Jetzt mal im Ernst, Freunde. So blöd kann man doch gar nicht sein, dass man nicht erkennt, auf was man da zielt. Und wenn nur ein Funken Zweifel bestehen, betätigt man nicht den Abzug.
    👍👍👍
  4. Meine Fresse. Lese nochmal deinen verlinkten Artikel. Inwiefern dieser auf "Polizei nicht dein Freund" schließen lässt, ist mir schleierhaft.
    Wenn du zur Polizei gehst, egal ob KiPo oder Mun, die müssen dich anzeigen.
  5. Mit dem Thema hat das aber nichts zu tun.

    Ich mache es zu, da alle hilfreichen Informationen hier schon vorher kamen.

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