Rennrad-News

Radfahren im zweiten Lockdown
Die neuen Regeln und Infos!

Der sogenannte „Lockdown Light“ steht vor der Tür und hat auch Konsequenzen für das private Rennradfahren. Er startet am Montag, dem 2. November 2020 und soll zunächst bis Ende des Monats dauern. Was die neuen Regeln für Freizeitradfahrer bedeuten und ob es Unterschiede zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gibt, erklären wir euch in diesem Artikel.

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Nach einem fast schon unbeschwerten Radfahr-Sommer ist nun eingetreten, wovor viele gewarnt haben: Die zweite Welle ist da! Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer deshalb die Regeln für einen neuen Lockdown abgesteckt, die ab Montag, dem 2. November 2020, gelten sollen. Diese orientieren sich stark an die Regeln aus dem Frühjahr, als das Covid-Virus zum ersten Mal in Europa grassierte.

Folgende Regeln gelten nun auch für Radsportler:

Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz müssen nach aktuellem Stand noch von den jeweiligen Bundesländern konkretisiert und durchgesetzt werden. Sollten sich hier Änderungen nach Bundesland ergeben – wie es bereits im Frühjahr der Fall war – werden wir den Artikel aktualisieren und euch informieren. Den vollständigen Beschluss mit allen Änderungen findet ihr hier: www.bundesregierung.de

Infos: Redaktion / Foto: Jan Gathmann
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