Der italienische Radprofi Davide Rebellin wurde am 30. November 2022 auf einer Trainingsfahrt in Montebello Vicentino in einen Unfall mit einem deutschen Lkw-Fahrer getötet. Im Gerichtsprozess gegen den Unfallverursacher steht demnächst das Urteil an.

Gerechtigkeit für Davide Rebellin: Lkw-Fahrer geständig

Nur wenige Tage nach seinem offiziellen Karriereende wurde Radprofi Davide Rebellin im November 2022 in Montebello Vicentino in einem Verkehrsunfall getötet. Der Unfallverursacher, ein deutscher Lkw-Fahrer, war nach dem Unfall aus seinem Fahrzeug ausgestiegen, dann jedoch ohne Hilfe zu leisten vom Unfallort geflohen.

Er wurde später anhand von Überwachungsvideos identifiziert, in Deutschland festgenommen und den italienischen Behörden überstellt. Nun hat sich der Mann, der in Italien bereits zuvor wegen Unfallflucht und Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgefallen war, vor einem italienischen Gericht für schuldig bekannt.

Nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA haben die Anwälte des 63-jährigen Unfallverursachers vorgeschlagen, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten im Hausarrest zu verbüßen, anstatt im Gefängnis von Vicenza, wo der Mann aus dem Münsterland derzeit einsitzt.

Während der Gerichtsverhandlung in Italien entschuldigte sich der Lkw-Fahrer und bezeichnete den Vorfall als „Fehler, eine Tragödie“. Er beteuerte sein Bedauern und seine Bereitschaft, die Strafe zu akzeptieren. Das Gericht wird am 11. März über sein Schicksal entscheiden.

825.000 Euro Entschädigung an die Familie

Neben den gerichtlichen Maßnahmen wurde der Familie Rebellins von einer Versicherung eine Entschädigung von 825.000 Euro gezahlt. Dieser Vorfall hat für uns erneut die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sicherheit von Radfahrerenden auf den Straßen zu verbessern und die Konsequenzen für gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr zu verschärfen.

Titelbild: Diane Krauss (DianeAnna) released under GFDL and CC-by-sa-2.0-de by Diane Krauss
  1. benutzerbild

    TirelessTourist

    dabei seit 02/2023

    Es erklärt sich auch von selbst dass "menschenverachtend" zwar ein hinreichender Grund, aber kein notwendiger für eine Löschung ist (😉).
    Bleibt noch zu klären, wie man darauf kommt, der DSA würde etwas an der Moderation hier ändern. Oder bleibt da wieder nur das völlige Missverständnis was Meinungsfreiheit bedeutet?

  2. benutzerbild

    getFreaky

    dabei seit 06/2011

    Der Digital Service Act gilt für "very large online platforms (VLOPs) with more than 45 million monthly active users".

    Davon abgesehen, was steht dort drin, das das Löschen von menschenverachtendem Unsinn verbieten würde?

    Da täuscht du dich mal gewaltig, gilt zBsp für Plattformen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Jahresumsatz <10Mio€ zBsp. Es geht auch um die Art WIE etwas wegmoderiert wird.
    https://www.wko.at/internetrecht/digital-services-act-dsa
  3. benutzerbild

    TirelessTourist

    dabei seit 02/2023

    Und WIE wurde hier nicht korrekt wegmoderiert? Bitte um Zitat der entsprechenden Passage im DSA.

  4. benutzerbild

    dopero

    dabei seit 01/2019

    Auch mir ist nach wie vor völlig unklar was der Vorfall von Davide Rebellin in Italien mit dem im letzten Satz verlinkten Fall und einer Forderung nach verschärften Konsequenzen zu tun haben sollte.

    Dieser Vorfall hat für uns erneut die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sicherheit von Radfahrerenden auf den Straßen zu verbessern und die Konsequenzen für gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr zu verschärfen.
    An diesem Satz hat sich aber hier alles hochgezogen.
    Könnte man deswegen bitte entweder den letzten Satz so ausführen, dass klar wird was man sich dabei gedacht und beabsichtigt hat oder alternativ den Thread einfach für Antworten schließen?
  5. benutzerbild

    dobelli

    dabei seit 08/2013

    An diesem Satz hat sich aber hier alles hochgezogen.
    nein, da stand noch mehr. das wurde aber wegeditiert.

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