Für das Radfahren im Wald könnten bald neue Regeln gelten: Das geht aus der Veröffentlichung eines neuen Entwurfs für das Bundeswaldgesetz durch ein Fachmagazin hervor. Auch das Nutzen von Komoot, Strava und anderen Outdoor-Apps ist betroffen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet gegenwärtig an einer Überarbeitung des bestehenden Bundeswaldgesetzes, kurz BWaldG – das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1975. In einem Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz, den die Fachzeitschrift Forstpraxis jetzt vorzeitig veröffentlichte, zeichnen sich Änderungen für das Radfahren und das Nutzen von Outdoor-Apps im Wald ab, wenn dem Entwurf in der Form zugestimmt wird.
Es „dürfen alle Erholungssuchenden insbesondere von den Formulierungen im § 29 alarmiert sein. Neben einschneidenden Regelungen, welche Wege zum Radfahren geeignet sein sollen, findet sich auch die Möglichkeit, das Radfahren auf nur noch dafür ausgewiesene Wege zu beschränken“, kommentiert der Mountainbike-Interessensverband DIMB den Entwurf in einer ersten Stellungnahme.
Generell bleibt das allgemeine Betretungsrecht des Waldes, das in § 29 des neuen Entwurfs geregelt ist, erhalten und die weitere Regelung obliegt weiterhin den Bundesländern. Jedoch werden dabei den Ländern weitreichende Rechte bei der Regelung der Wegnutzung eingeräumt. So heißt es etwa in § 4 des Entwurfs: „Die Länder können bestimmen, dass das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen, das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern oder sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist.“
Muss man demnächst die Aufzeichnung mit Strava, Komoot und Co. im Wald ausschalten? Könnte sein. Denn bereits als „Komoot-Paragraph“ betitelt wird der neue § 33 im Entwurf für das neue Bundeswaldgesetz, der das Anlegen von Wegen regelt. Erstmals wird dort auch das Aufzeichnen von digitalen Routen mit Outdoor-Apps wie Komoot, Strava oder anderen Diensten als Anlegen eines Weges behandelt. Künftig sollen solche digitalen Routen ebenfalls nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstücksbesitzers erlaubt sein. In der Praxis dürfte das ein Ende für das Aufzeichnen und Weitergeben von Tracks im Wald bedeuten. Das betrifft allerdings nicht nur Radfahrer, sondern natürlich auch Wanderer.
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