Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Fußball-Ligen schränkt die Sanktionsmacht der großen Fußball-Sportverbände ein. Das könnte zukünftig Radsportlern mehr Freiheit beim Rennteinahmen geben und auch neue Rennen auf den Plan bringen.
Worüber hat der EuGH geurteilt?
Seit über einem Jahr beschäftigt ein Streit die Fußball-Welt, der Ende Dezember mit einem aufsehenerregenden Urteil des Europäischen Gerichtshof eine weitere überraschende Wendung nahm. Mehrere große europäische Vereine möchten eine sogenannte Super League gründen, etwa um mehr garantierte Spiel- und damit Fernsehzeit zu erreichen. Diese soll privatwirtschaftlich organisiert sein, über eigene Investoren und Sponsoren verfügen und ohne die bekannten Fußball-Verbände auskommen. Die beiden große Verbände UEFA und FIFA sehen unter anderem die von der UEFA organisierte Champions League bedroht und wollen das Projekt lahmlegen, indem sie die betreffenden Vereine von ihren eigenen Ligen ausschließen.
Das EuGH-Urteil hat nun festgestellt, dass diese Praxis nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Verbände würden damit ihre Monopolstellung ausnutzen, was der Wettbewerbsfreiheit entgegensteht. Das Urteil kam recht überraschend, da der Generalanwalt Athanasios Tantos vor etwa einem Jahr in einer Einschätzung eher der Argumentation der Verbände gefolgt ist. Der Fußball-Streit ist damit weiterhin nicht beigelegt, da das Gericht gleichzeitig betont hat, dass die Super League mit dem Urteil noch nicht freigegeben ist. Zudem haben sich die meisten Clubs mittlerweile aus dem Projekt zurückgezogen.
Was bedeutet das EuGH-Urteil für Radfahrer?
Auch wenn es vor Gericht um eine Fußball-Angelegenheit ging, ist das Urteil auch für andere Sportarten spannend – vor allem auch den Radsport. Einerseits ist die Idee einer eigenen Radsport-Liga sowohl von Straßen-Teams als auch im Mountainbike-Bereich schon mehrfach öffentlich diskutiert worden. Entsprechende Stimmen sind zuletzt vor einem Jahr aufgekommen, als die UCI die Austragung des Mountainbike World Cups an Warner Brothers übergeben hat. Die Idee ist allerdings wesentlich älter. Bisher hätten den Profi-Fahrern und Teams allerdings ähnliche Sanktionen wie im Fußball, etwa ein Startverbot bei UCI-Events, gedroht. Das EuGH-Urteil könnte diesen einen Riegel vorschieben.
Doch auch Nicht-Profis dürfte das Urteil interessieren. So dürfen Radsportler mit einer Lizenz des nationalen Radsportverbands nicht an nicht-lizensierten Rennen teilnehmen und können im Zweifelsfall mit dem Entzug der Lizenz oder einer Sperre bestraft werden. Entsprechende Events sind in der im ständigen Wandel befindlichen Radsport-Szene allerdings keine Seltenheit. Manche Rennformate sind von der UCI noch gar nicht anerkannt oder organisiert. Manchmal ist kleinen Veranstaltern auch die Gebühr zu teuer. Auch diese Praxis der Radsport-Verbände erscheint nach dem Urteil nun fraglich.
Für alle von der UCI betreuten und reglementierten Disziplinen gilt:
Ein über den BDR lizenzierter Sportler darf nur an solchen Radsport-Veranstaltungen teilnehmen, die vom BDR, einem LV bzw. einem der UCI angeschlossenen Verband genehmigt und ordnungsgemäß ausgeschrieben worden sind.
Sportordnung des BDR 2023
Was sagst du zum Urteil und den Folgen? Meinst du, es wird zu privaten Radsport-Ligen kommen?