Sind Fahrrad Dashcams in Deutschland erlaubt?
Ja – und das eigentlich sogar unter recht klaren Rahmenbedingungen: Deutsche Gerichte fallen allerdings nicht unbedingt durch eine Vorliebe für technische Neuerungen als Beweismittel auf. Für den Einzelfall kann dies also durchaus Überraschungen bereithalten. Der Versuch einer Näherung:
Die Aufzeichnung, genau genommen die Speicherung (!) von Daten (hier: Video und ggf. Ton) in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie „anlassbezogen“ erfolgt. Das wichtige Zauberwort der DSGVO zur Erhebung und dauerhaften Speicherung von Daten lautet „berechtigtes Interesse“. Damit ihr aber Videos auch von Situationen habt, die überraschend über euch kommen (Unfälle z. B.) zeichnen Dashcams in der Regel zwar konstant auf, überschreiben diese Daten aber nach einer Weile automatisch – es sei denn, sie werden von den User*innen manuell oder durch ein Ereignis (Sturz, Unfall – registriert durch Neigungs- oder Beschleunigungssensor) dauerhaft gesichert. Genau diese Funktion soll eine Dashcam rechtssicher machen.
Ist eine Dashcam als Beweismittel zugelassen?
Leider nicht immer. Gerichte entscheiden das durchaus unterschiedlich, je nach Auslegung – und Sachlage. Manch eine Behörde mag eventuell gar datenschutzrechtliche Bedenken als willkommene Gelegenheit nutzen, sich nicht allzu lange mit bestimmten Vorfällen befassen zu müssen.
Ohne hier allzu tief in das Thema einzusteigen: Es ist aus unserer Sicht besser, man hat ein Dashcam-Video einer bestimmten Situation, welches hoffentlich als Beweis vor Gericht Verwendung findet, als in vorauseilendem Gehorsam keine Kamera zu verwenden und damit den objektiven Beweis für einen Unfallhergang schuldig bleiben zu müssen.
Der Vollständigkeit halber sei hier darauf hingewiesen, dass Videos einer Dashcam natürlich auch den Beweis für euer eventuelles Fehlverhalten zu eurem Nachteil erbringen könnten.
Fahrrad Dashcam Test auf Nimms Rad
Dashcam-Videos ins Internet stellen?
Man muss in den sozialen Medien nicht lang nach Dashcam-Videos suchen, es gibt sie in Hülle und Fülle. Jedoch: Mit eurer Dashcam speichert ihr sensible Daten. Eine eng zweckgebundene Nutzung dieser Daten durch Polizei und Gerichte sind das eine. Von einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen ohne Anonymisierung von Personen und Fahrzeugen im Bild raten wir jedoch dringend ab.
Dashcam am Fahrrad / Dashcam im Auto – gibt es Unterschiede?
An oder in welchem Fahrzeug eine Dashcam installiert ist, spielt rechtlich keine Rolle. Die Unterschiede zwischen Dashcams fürs Auto und Bike-Dashcams sind rein technischer Natur.
GoPro als Dashcam nutzen?
Schon aufgrund der geringen Auswahl fahrradtauglicher Dashcams könnte man auf die Idee kommen, einfach eine Actioncam als Bike-Dashcam zweckzuentfremden. Actionkameras machen in aller Regel bessere Videos als Dashcams, sie sind meist wasserdicht, kompakt, technisch ausgereift und bei der einen oder dem anderen vielleicht sogar bereits im Inventar.
Allerdings bietet längst nicht jede Actioncam eine Loop-Funktion, bei der alte Videos automatisch überschrieben werden. Fehlt diese Funktion, ist der Betrieb als Bike-Dashcam nicht nur unpraktisch; hier ist wohl auch rechtlich die Grenze zur anlasslosen Aufzeichnung von Bildmaterial überschritten, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass so aufgenommenes Videomaterial vor Gericht nicht zugelassen wird.
Dazu schreibt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2018:
[…] eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke […] ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.
BGH – VI ZR 233/17
Laut BGH wäre also bei Aufzeichnung „dauerhaft gespeichertes“ Material auf unzulässige Art und Weise (anlasslos) gesichert. Wichtig: Es könnte dann dennoch vor Gericht aufgrund höherwertiger Interessen anerkannt werden. Videos aus Dashcams, welche nur anlassbezogen (automatische Speicherung durch Unfallereignis bzw. manuelle dauerhafte Speicherung) dauerhaft gesichert und andernfalls überschrieben werden, wären folgerichtig ohne diesen Makel rechtssicher verwertbar.
Fahrrad Dashcam Vergleich
Unsere Partnerseite Nimms Rad hat sich uns drei Dashcams fürs Fahrrad mit genau diesen Funktionen einmal genauer angesehen. Hier findet ihr die 3 Dashcam-Modelle vom Garmin und Cycliq für vorne und hinten im Vergleich. Und hier findet ihr den ganzen Fahrrad Dashcam Test.
Cycliq Fly12 Sport (front) | Cycliq Fly6 3rd Gen (rück) | Garmin Varia RCT716 Radar (rück) | ||||
Funktion | Dashcam und Licht –Front | Dashcam und Licht – Hinten | Dashcam, Licht und Radar – Hinten | |||
Unfallerkennung | Ja, bei Neigung <60° | Ja, bei Neigung <60° | Ja, über Sturzsensor | |||
Videoqualität max. | 4k @ 24 fps | 1080p @ 30 fps | 1080p @ 30 fps | |||
Tonaufnahme | Ja (gut) | Ja (ausreichend) | Ja (mangelhaft) | |||
Speichermedium | Micro SD bis 256 GB | Micro SD bis 256 GB | Micro SD bis 128 GB | |||
Speicher Lieferumfang/ Aufzeichnung in max. Qualität | 64 GB (1 h 20 min) | 64 GB (ca. 6 h) | 16 GB (ca. 1 h 30 min) | |||
Bildstabilisierung | 6-Achsen | Nein | Nein | |||
Laufzeit (Herstellerangabe) | 5 h Kamera, 4 h Licht und Kamera | 7 h Kamera, 6,5 h Licht und Kamera | 5 h Licht*, Kamera & Radar | |||
Laufzeit (gemessen @ 18°C) | 6 h 16 min Kamera ohne Licht | 5 h 27 min Dauerlicht Low und Kamera | 6 h 32 min Licht, Kamera & Radar. | |||
Ladezeit | 2 Std. | 1 Std. | 3 Std. | |||
Gewicht (gewogen, mit Halterung) | 167 g | 95 g | 205 g | |||
Steuerung über App | Ja | Ja | Ja | |||
Video-Preview über App | Nein | Nein | Ja | |||
Leuchte Helligkeit max. | 400 Lumen | 50 Lumen | 5 Lumen | |||
Licht seitl. Sichtbarkeit | Nein | Gering | Sehr gut | |||
Bremslicht | n/a | Nein | Nein | |||
Licht StVZO zugelassen | Nein, Blinkmodi abschaltbar | Nein, Blinkmodi abschaltbar | Ja | |||
Wasserdicht | IP56 | IP56 | IPX7 | |||
Usability, Bedienungsanleitung | sehr gut, sehr gut | sehr gut, sehr gut | kompliziert, teils falsch beschrieben | |||
Preis (UVP) | 359 €* | 269 €* | 399 € | |||
* zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer | ||||||
Was denkt ihr über Dashcams am Fahrrad: hilfreich, notwendig – oder unnützer Ballast?
40 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumKopie von meinem Beitrag aus dem mtb-bews Forum
Landstraße ohne Radweg bei Friedberg/Hessen.
"Klar, da pass' ich doch noch dazwischen, mit extra Gas, +100kmh geht das, warum die 3sec warten bis der mir entgegen kommende Radfahrer vorbei ist?"
Leider nur die Heck-Cam Cycliq Fly6 CE aktiv.
Wer glaubt dies sei eine Ausnahme darf gerne mit mir eine Woche lang beim Pendeln in und um Frankfurt, 52km pro Tag, mitfahren. IdR fahre ich mit Radar, Rücklicht und Fly6 Cam hinten, und eine Fly6 vorne.
Bitte nicht vom Cycliq Weitwinkel täuschen lassen, der Abstand Schulter- Aussenkante zum Außenspiegel des mir entgegenkommenden Kombi war nur ca. 70cm statt 2m. Meine 25kmh + die 100kmh des entgegenkommenden KfZ-Killers = Enormer Winddruck.
Nur für sowas lohnt es sich, Anzeige zu stellen um den Tätern klar zu machen, das sie fast Menschen töten. Anzeige Oktober 2022 gestellt, erst online, dann alles nochmal Wochen später auf der Wache. Zitat PolizbeamterIn "aber manchmal reicht der Platz halt nicht, dann wird's eben etwas enger..." 🤦
Reaktion von irgendeiner Strafverfolgungsbehörde bisher Zero.
Kannst mal das Thema dort bitte hier verlinken? Habs nicht gefunden.
Den KFZlern geht ein Radfahrer (also der Mensch auf dem geschnittenen Rad) teilweise am A vorbei. Ist nicht deren Horizont, leider.
Anzeige stellen alleine hilft halt meistens nicht. Frag mal zum Beispiel in folgendem Thema nach:
https://www.rennrad-news.de/forum/threads/konfliktsituationen-im-verkehr.109819/
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