Demnächst geht es nur noch in Zweierreihe durch die Stadt! Und im Sprint gegen die Einbahnstraße! Die Verkehrsministerien der Länder haben angekündigt, auf ihrer heutigen Konferenz Vorschläge für eine fahrradfreundliche Gesetzesnovelle vorzulegen. Auch das Fahren nebeneinander und gegen die Einbahnstraße soll darin (öfter) erlaubt sein. In der politischen Diskussion wurden daraus schon jetzt „Privilegien“ für „Radrowdys“. Wie fahrradfreundlich ist das denn?
Endlich, der Freifahrtschein für die Trainingsgruppe ist da! Rennradfahrer aller Vereine vereinigt euch! Bildet Horden, fahrt Zweierreihen und blockiert die Straßen bei RTF, Clubausfahrt und einfach immer, wenn es passt. Und das ganz legal. Das geht, denn auch ihr seid Teil einer wachsenden gesellschaftlichen Gruppe, die demnächst außerordentliche Privilegien genießt. Mit laktatertränkten Beinen schnell die Abkürzung durch die zweispurige Einbahnstraße rollen, weil man dann sofort beim Bäcker ist? Künftig völlig ok, ja, der Schutzmann winkt euch sogar fröhlich zu.
Bald könnte es wahr werden. Denn solche und schlimmere Zustände sind zu befürchten, wenn es so käme, wie die Verkehrsministerien der Länder wollen. Sollen jedenfalls die Wähler glauben, finden die Unionsparteien, glaube ich. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Ulrich Lange, hat sich gegenüber Spiegel-Online schon vehement gegen die fahrradfreundliche Gesetzesnovelle ausgesprochen, nachdem der Saarländische Rundfunk erste mögliche Inhalte in einem Beitrag „geleaked“ hatte. „Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte“, sagte Lange gegenüber Spiegel Online. Der Verkehrsministerkonferenz ging es bei dem Konzept vor allem um die Nutzung des immer knapperen Verkehrsraumes. Meine Eingabe sei an der Stelle gestattet: Wie groß darf ein Kfz sein, damit es noch als „EIN“ Verkehrsteilnehmer gilt? Wie mache ich meine Rechte gegenüber einem Lkw als Radfahrer präventiv geltend? Selbst wenn der in den Vorschlägen geforderte Abbiegeassistent für Lkw Pflicht würde, verzichtete ich dann doch lieber im Zweifel auf mein Recht, an der Ampel nach ganz vorne zu fahren.
„Eine einzigartige Privilegierung“
Ja, ich würde auf dieses „Privileg“ verzichten, das mir die Verkehrsminister der Länder laut CDU/CSU zubilligen würden: Die Vorschläge der Ministerkonferenz könnten den Radfahrern „eine einzigartige Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln“ verschaffen, wird Lange zitiert.
Na, endlich. Und weil es so schön ist, dürfen wir Radfahrer wenigstens kurz in den verheißungsvollen Privilegien schwelgen. Ich picke mal zwei besonders vielversprechende für Rennradfahrer heraus – eine Übersicht folgt, wenn die Novelle durch ist:
- Nebeneinander Fahren soll künftig erlaubt sein, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Hier wird eine Formulierung im bestehenden Gesetz geändert. Praktisch gilt jetzt schon, dass in Verbänden ab 16 und wenn niemand behindert wird nebeneinander gefahren werden darf. Aber vielleicht gibt es weniger Gehupe, wenn es ein „echtes“ Gesetz ist und an allen Stammtischen diskutiert wird.
- Für das Überholen von Radafahrern soll künftig eine Mindestabstand von 1,5 Metern gelten.
Moment mal, aber da klingelt was. Mindestens 1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahren? Ach ja, das ist ja schon geltende Rechtsprechung, wie der Radfahrverband ADFC zu dem Thema mitteilt und auch andere die Rechtslage zusammenfassen. Es scheint nur nicht jeder zu wissen, wie man als Radfahrender täglich auf den Straßen erleben kann.
Das müsste den Leuten mal einer sagen, dass es einen Mindestabstand gibt!
Das müsste den Leuten mal einer sagen, dass es einen Mindestabstand gibt! Am besten wären natürlich Schilder, wie in Spanien von uns gesehen (siehe Bild oben). Nein, dafür müsste tatsächlich erst eine Gesetzesgrundlage her, jetzt verstehe ich. Dann wenigstens eine Kampagne vom Verkehrsministerium. Ich sehe es schon vor mir: Eine sommerlich bekleidete Frau auf dem Fahrrad, vielleicht sogar ein B-Promi-Model, daneben ein Lieferwagen-Fahrer, der ihr von oben über den Helm in den Auschnitt späht, die Überschrift: „Nicht so nah, bitte!“. Darunter mahnend: „1,5 Meter Mindestabstand zu Radfahrenden“. Wahnsinn, mal was ganz anderes, nicht so knöchern, wie das Ministerium sonst daher kommt. Wie? Es läuft gerade schon eine super Helm-Kampagne für sicheres Radfahren vom Ministerium? Wie bescheuert! Hatte ich wohl schon wieder eine goldrichtige Idee zur falschen Zeit. Mal sehen, was die Ministerkonferenz heute auf den Weg bringt.
Was denkt ihr über die Vorschläge?
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