Die Europäische Union will Eisenbahngesellschaften erstmals dazu verpflichten, auf allen neuen und renovierten Zügen einen speziellen Platz für Fahrräder bereitzuhalten. Das teilt der Europäische Radfahrer Verband ECF mit.
Künftig sollen Bahngesellschaften EU weit dazu verpflichtet sein, spezielle Fahrradstellplätze in jedem neuen und renovierten Zug zur Verfügung zu stellen, teilt der ECF (European Cyclists‘ Federation) mit. Das sei das Ergebnis der Verhandlungen über die Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die gestern abgeschlossen wurden.
„Wir glauben, dass dies ein Fortschritt für die europäischen Radfahrer und für die Multimodalität ist. Wir warten noch auf den endgültigen Text, aber wir gehen davon aus, dass in allen neuen und umgerüsteten Zügen eine Mindestzahl von 4 Fahrradstellplätzen vorhanden sein wird“, sagte Jill Warren, Mit-Geschäftsführer des ECF.
Die Verpflichtung tritt 4 Jahre nach der Annahme der revidierten Verordnung in Kraft. Untersuchungen der ECF hatten ergeben, dass auf 53 % der schnellsten Zugverbindungen zwischen europäischen Großstädten Fahrräder nicht an Bord erlaubt sind.
Die neuen deutschen ICE-Züge verfügen alle über einen eigenen Platz für mindestens 8 Fahrräder. Die ursprünglich vom Europäischen Parlament vorgeschlagene und von der ECF befürwortete Verpflichtung der Eisenbahngesellschaften, mindestens 8 Fahrräder in jedem neuen und umgebauten Zug zuzulassen, wurde von mehreren Mitgliedstaaten abgelehnt.