Schwerer Sturz bei Polen-Rundfahrt Groenewegen disqualifiziert – Jakobsen stabil

Die Bilder vom schweren Sturz bei der Polen-Rundfahrt gestern gingen um die Welt. Dylan Groenewegen hatte Fabio Jakobsen im Zielsprint in die Bande gedrängt, die wie ein Kartenhaus abgeräumt wurde. Groenewegen wurde disqualifiziert. Jakobsens Gesundheitszustand sei stabil, teilte sein Team jetzt mit.
Titelbild
Szymon Gruchalski / Tour de Pologne

Auf den letzten 150 Metern kämpften Dylan Groenewegen und Fabio Jakobsen gestern um den Sieg auf der ersten Etappe der Polen-Rundfahrt, als der Jumbo-Visma-Fahrer von seiner Linie abwich und den Deceuninck – Quick-Step-Sprinter zum Sturz brachte. Viele Fahrer, die im Sprint mitmischten, waren in den Unfall verwickelt.

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„Die UCI hält das Verhalten von Dylan Groenewegen für inakzeptabel und hat den Jumbo-Visma-Fahrer disqualifiziert und den Etappensieg Fabio Jakobsen zugesprochen“, teilte die Rennorganisation der Polen-Rundfahrt dazu noch in der Nacht mit.

Der Vertreter der Rennorganisation, Czeslaw Lang, sagte: „Ich habe die Situation von Anfang an verfolgt. Ich komme gerade aus dem Krankenhaus Sosnowiec Santa Barbara in Sosnowiec zurück. Nachdem ich mit dem Direktor gesprochen habe, kann ich sagen, dass ich etwas erleichtert bin. Nachdem wir den Sturz gesehen haben, befürchteten wir das Schlimmste, aber jetzt wissen wir, dass die Situation zwar ernst ist, sich aber stabilisiert hat. Der ebenfalls in den Unfall verwickelte Rennoffizielle erlitt eine Kopfverletzung, hat aber bereits wieder das Bewusstsein erlangt und befindet sich nun in einem stabilen Zustand.“

Jakobsens Team Deceuninck – Quick-Step bestätigte heute, dass der Fahrer in einem stabilen Gesundheitszustand sei. „Die Lage Fabio Jakobsens ist ernst, aber im Moment ist er stabil. Der diagnostische Test ergab keine Gehirn- oder Wirbelsäulenverletzung, aber aufgrund der Schwere seiner Mehrfachverletzungen befindet er sich immer noch in einem komatösen Zustand und muss in den folgenden Tagen im Wojewódzki Szpital in Katowice unter strenger Beobachtung bleiben“, heißt es.

Auch Movistar-Fahrer Edu Prades ist von dem Sturz betroffen. Er wird heute nicht zum Start der zweiten Etappe der Polen-Rundfahrt 2020 antreten, wie Movistar mitteilt. Der Katalane konnten den herumliegenden Absperrungen nicht ausweichen und erlitt eine Wunde im Rücken, die genäht werden musste, und vor allem einen heftigen Schlag, der zu Schmerzen in den Rippen und im Bereich des rechten Schulterblatts führte.

Infos: Teams, Redaktion / Fotos: Szymon Gruchalski / Tour de Pologne

95 Kommentare

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  1. Lächerliche Sperre. Zum Giro d´Italia ist er wieder startbereit. Er verpasst also die Off-Season...

  2. Ich fand einen Vorschlag nicht schlecht, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz solang zu sperren, bis der andere genesen, bzw. seine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist. Das könnte man auch mit Führerscheinsperren so handhaben.

  3. Ich fand einen Vorschlag nicht schlecht, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz solang zu sperren, bis der andere genesen, bzw. seine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist. Das könnte man auch mit Führerscheinsperren so handhaben.
    Dieser Ansatz ist vollkommen falsch (wird aber leider implizit zu oft angewendet, so hätten beispielsweise zum Sagan für seine Aktion gegen van Aert oder Alaphilippe gegen Hirschi deutlich härter bestraft werden sollen). Beispiel Strassenverkehr veranschaulicht das sehr gut: Jemand fährt innertorts mit 50km/h über eine unübersichtliche rote Ampel und überfährt einen Fussgänger, wird dafür hart bestraft. Ein anderer fährt mit 100/h, aber glücklicherweise befindet sich gerade keine Person auf der Kreuzung, wird weniger hart bestraft. Nicht der effektive, sondern der potentielle Schaden unter Berücksichtigung des Verhaltens der fehlbaren Person gehört bestraft.
  4. Das sehe ich genauso.
    Das eine ist die Strafe fürs vergehen, da sollte 1. jeder gleich und 2. mit zunehmender potentieller Deliktauswirkung das Strafmass / die Strafe erhöht werden.

    Alles andere, z.B. den Erwerbsausfall bis einer wieder genesen ist, kann man dann privatrechtlich regeln. Aber leider ist das ja immer schwierig, wie schon einige selbst erfahren mussten (Schadensersatz, Zeitwert, Schmerzensgeld, Langzeitschäden usw.).

  5. Dieser Ansatz ist vollkommen falsch (wird aber leider implizit zu oft angewendet, so hätten beispielsweise zum Sagan für seine Aktion gegen van Aert oder Alaphilippe gegen Hirschi deutlich härter bestraft werden sollen). Beispiel Strassenverkehr veranschaulicht das sehr gut: Jemand fährt innertorts mit 50km/h über eine unübersichtliche rote Ampel und überfährt einen Fussgänger, wird dafür hart bestraft. Ein anderer fährt mit 100/h, aber glücklicherweise befindet sich gerade keine Person auf der Kreuzung, wird weniger hart bestraft. Nicht der effektive, sondern der potentielle Schaden unter Berücksichtigung des Verhaltens der fehlbaren Person gehört bestraft.

    Doch, das passt schon, denn in meiner Gesetzesvorlage sprach ich von "grob fahrlässig" oder "vorsätzlich"; das Überfahren einer roten Ampel wiederum ist nicht grundsätzlich grob fahrlässig, da gibt es genügend Urteile. Ich sage ja außerdem nicht, dass derjenige mit 100 Km/h nicht bestraft werden soll (ist aber ein andere Thema), mir ging es hier allein um tatsächliche Personenschäden. Denn den meisten Unfallverursachern ist nicht klar, wie lange ihre Opfer tatsächlich unter den Folgen zu leiden haben, was man also durch sein Fehlverhalten tatsächlich angerichtet hat. Erst, wenn man auch nach 9 Monaten gezwungenermaßen noch zum Fahrradschuppen statt zur Garage geht, wird einem klar, dass auch das Opfer noch in der Reha ist.
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