Nach einem rechtskräftigen Beschluss des österreichischen Kartellgerichts muss die Specialized Europe B.V. eine Geldstrafe von 378.000 € bezahlen. Nach Ansicht des Gerichts hat das Unternehmen von 2011 bis 2016 Händler in der Preisgestaltung und im Online-Verkauf eingeschränkt. Specialized hat den Sachverhalt vor Gericht nicht bestritten.
Informationen zu dem Fall sind bisher rar. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat den bereits Mitte Juni gefassten Entschluss des Kartellgerichts vor einigen Tagen in einer knappen Meldung veröffentlicht. Auf Anfrage wurde MTB-News.de mitgeteilt, dass es bis zur detaillierten Veröffentlichung der Vorwürfe gegen Specialized Europe bis zu drei Monate dauern könne. Erst Anfang des Jahres musste die ZEG eine ungleich höhere Strafe von 13,4 Millionen € für ein ähnliches Vergehen in Deutschland zahlen – Rennrad-News berichtete.
Über die Antragsgegnerin Specialized Europe B.V., wird gemäß § 29 Z 1 lit a und lit d KartG 2005 wegen Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 Abs 1 KartG in Form der Preisbindung der zweiten Hand sowie Beschränkung des Verkaufs und Vertriebs von Produkten über das Internet (Beschränkung des passiven Verkaufs) in Bezug auf den Geschäftsbereich „Bikes“ im Zeitraum von Jänner 2011 bis November 2016 eine Geldbuße von EUR 378.000,00 verhängt.
Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Aus der Meldung lässt sich vor allem entnehmen, dass Specialized Europe in den Jahren 2011 bis 2016 Händler verpflichtet hat, Bikes zu festgelegten Preisen zu verkaufen, sowie den Internetverkauf durch Händler eingeschränkt hat.
Etwas mehr Anhaltspunkte gibt jedoch ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2015. Damals hat das österreichische Kartellgericht die KTM Fahrrad GmbH wegen Wettbewerbsbeschränkung zu einer Geldstrafe von 112.000 € verurteilt. KTM hatte Händlern, die Räder zu weit unter dem Listenpreis verkauft hatten, mit Sanktionen und sogar einem Lieferstopp gedroht. In mindestens einem Fall wurde dies sogar durchgesetzt und anderen Händlern gegenüber als Negativ-Beispiel genannt. In der Urteilsbegründung setzte sich die damalige Geldstrafe aus der Schwere der Vergehen, der Marktstellung von KTM, dem Umfang des betroffenen räumlichen Marktes sowie dem mit den betroffenen Modellen erwirtschafteten Umsatz zusammen.
Dass Specialized Europe nun eine höhere Strafe auferlegt bekommen hat, muss kein Hinweis auf schwerere Vergehen sein. Zudem wurden KTM einmal 30 % und einmal 20 % Strafnachlass für eine gute Kooperation gewährt sowie eine Reduktion des Verfahrensaufwandes. Dennoch deutet die hohe Strafe und die knappe Meldung der BWB auf eine Sachlage wie im KTM-Fall hin.
Was sagt ihr zur Preisbindung für Händler – habt ihr schon von ähnlichen Fällen gehört?