Rennrad-News

Streit um Solo-Flucht Rennlenker
UCI stellt Verbot klar

Ein Radprofi von Beat Cycling war wegen der Nutzung eines ungewöhnlichen Rennrad-Lenker von der Baloise Belgium Tour ausgeschlossen worden. Jetzt begründet die UCI ihr Verbot mit der verbotenen „Armauflage“ und dem generellen Verbot des Lenkers.

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Im Streit um die Nutzung des ungewöhnlichen Speeco Aero Breakaway Bar durch den niederländischen Fahrer Jan-Willem Van Schip von BEAT Cycling hat der Weltradsportverband UCI jetzt seine Disqualifikation ausführlich begründet. Van Schip war auf der 3. Etappe der Baloise Belgium Tour mit dem Lenker mit langer Armauflage an den Start gegangen und hatte die Armauflagen auch genutzt, wie man in diesem GCN Tweet sehen kann. Die lange Form des Lenkers regte unter den Radprofis auch Diskussionen um die Sicherheit im Feld an. Man könne nicht das Flaschenwegschmeißen verbieten und solche Lenker erlauben, twitterte etwa Trek Segafredo-Fahrer Ryan Mullen.

„Herr Van Schip wurde disqualifiziert, weil er gegen Artikel 2.2.025 des UCI-Reglements verstoßen hat, in dem es heißt: „…die Verwendung der Unterarme als Auflagepunkt am Lenker ist verboten, außer bei Zeitfahren“. Die Position, die der Fahrer an seinem Lenker einnahm, entsprach nicht dieser Vorschrift, die die Sicherheit des Fahrers schützen soll“, begründete jetzt die UCI ihre Entscheidung.

Weiter heißt es: „Die UCI stellt klar, dass der fragliche Lenker, der zur Disqualifikation von Herrn Van Schip führte, von seinen Herstellern zu einem früheren Zeitpunkt der Saison der UCI-Ausrüstungskommission vorgestellt worden war. Die Hersteller wurden darüber informiert, dass der Lenker in seiner jetzigen Ausführung dem UCI-Reglement widerspricht, und die Kommission verbot die Verwendung des Lenkers bei von der UCI sanktionierten Veranstaltungen, bis weitere Beurteilungen durchgeführt worden waren.“ Material, das in UCI-Wettkämpfen genutzt werden soll, wie der Rennrad-Lenker, muss der technischen Kommission des Verbandes zur Genehmigung vorgelegt werden.

Im März hatte die UCI eine Erklärung der UCI-Sicherheitsmaßnahmen (Artikel 2.2.025) veröffentlicht, bei der unter anderem extreme Abfahrtshaltungen wie der sogenannte Supertuck und das Armauflegen auf den Oberlenker enthalten war, was seinerzeit für viel Spott im Peloton gesorgt hatte.

Außerhalb von UCI-Rennen ist der Speeco Lenker erlaubt – für euch eine Alternative zum Fahren an den Hoods?

Infos: UCI Pressemitteilung, Redaktion / Foto: Speeco
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