UCI hebt Verbot der Teilnahme russischer und weißrussischer Athleten auf
Während infolge der russischen Invasion bereits 262 ukrainische Sportler:innen, teils bei der Verteidigung ihres Heimatlandes, getötet und hunderte ukrainische Sporteinrichtungen durch russische Waffen verwüstet wurden und werden, steht die Weltgemeinschaft vor der Frage, ob und wie man die Teilnahme russischer und weißrussischer Sportler:innen an internationalen Wettkämpfen sanktioniert.
Auf ihrer jüngsten Sitzung ihres Verwaltungrats hat die UCI (Union Cycliste Internationale) beschlossen, das Verbot der Teilnahme russischer und weißrussischer Athlet:innen an UCI-Veranstaltungen, einschließlich Weltmeisterschaften, Weltcups und Nationencups, aufzuheben. Dieser Schritt folgt auf eine Entscheidung, die das Internationale Olympische Komitee (IOC) im März 2023 getroffen hatte. Die UCI-Sanktionen wurden gegen russische und weißrussische Athlet:innen, Teams und Veranstaltungen am 1. März 2022 verhängt, nachdem Russland mit Unterstützung Weißrusslands in das unabhängige Nachbarland Ukraine einmarschiert war.
In einer Pressemitteilung bekräftigt die UCI, dass sie die Aggression der russischen Regierung gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt, betont aber gleichzeitig ihr Engagement für politische Neutralität und das Recht der Athlet:innen auf diskriminierungsfreie Behandlung.
Die UCI bekennt sich auch zur Unterstützung des ukrainischen Radsportverbands und seiner Athlet:innen und kündigte an, diesem 100.000 Schweizer Franken zu spenden, wobei 20.000 Schweizer Franken von der European Cycling Union beigesteuert werden.
Ferner wird die UCI ukrainische Olympia-Hoffnungen für die Spiele 2024 in Paris im UCI World Cycling Centre beherbergen und verspricht, ihnen die Teilnahme an Wettkämpfen zur Qualifikation für die Olympischen Spiele zu erleichtern.
Teilnahme für neutrale Einzelsportler:innen möglich
Russische und weißrussische Athlet:innen können jedoch nur dann als „neutrale Einzelsportler“ bei UCI-Wettkämpfen antreten, wenn sie keinerlei Verbindung zu ihren nationalen Verbänden oder olympischen Komitees, sowie den Streitkräften oder staatlichen Sicherheitsbehörden der Russischen Föderation haben.
Sie müssen bei der UCI beantragen, als neutrale Athlet:innen eingestuft zu werden, und wenn ihnen dies gewährt wird, können sie ab dem 1. Juni 2023 an Wettkämpfen teilnehmen. Sanktionen gegen in Russland oder Weißrussland registrierte Teams, Bewerbungen um die Ausrichtung von UCI-Veranstaltungen, das Verbot von Sponsoring durch Unternehmen aus diesen Ländern und die Darstellung jedweder Flaggen, Embleme, Symbole oder Hymnen der Russischen Föderation oder Weißrusslands bleiben in Kraft. Ebenso ist Sportler:innen die aktive Unterstützung des Kriegs in Ukraine in verbaler, nonverbaler sowie schriftlicher Form untersagt.
Seit der Verhängung der Sanktionen hat sich das russische Rennrad-Lizenzteam Gazprom-RusVelo aufgelöst, nachdem es an der Teilnahme an Rennen gehindert worden war. Der russische Staatsbürger Aleksandr Vlasov (Bora-Hansgrohe) war der prominenteste Fahrer, der aufgrund der Verbote nicht an den Weltmeisterschaften teilnehmen durfte. Vlasov konnte jedoch weiterhin an anderen von der UCI genehmigten Rennen teilnehmen, da die Sperren nicht für Fahrer ausländischer Teams gelten.
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Sanktionen gegen Teams bleiben bestehen: UCI erlaubt WM-Teilnahme russischer Athlet:innen
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Michl
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