Bereits Ende 2019 haben wir darüber berichtet, dass die UCI in Zusammenarbeit mit dem Leichtathletik-Verband an einer Konkretisierung des Regelwerks für Transgender-Athleten arbeitet. Ergebnis ist unter anderem eine Verschärfung des Testosteron-Grenzwerts von 10 auf 5 nmol/l.
Die bisher angewandten Regeln für Transgender-Athleten, die in der ihrem neuen Geschlecht entsprechenden Klasse an den Start gehen möchten, stammten der UCI zufolge aus einem IOC-Beschluss (Internationales Olympisches Komitee) aus dem Jahr 2015. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hätten klargemacht, dass die Regeln für die Saison 2020 überarbeitet werden müssen. Vermutlich haben allerdings auch die starken Ergebnisse der neuseeländischen Transgender-Athletin Kate Weatherly im Downhill World Cup und die daraufhin entbrannte Diskussion unter Fahrern, Managern und Fans etwas mit der neuen UCI-Strategie zu tun.
Das neue Regelwerk tritt am 20. März 2020 in Kraft und fordert folgenden Ablauf:
- Alle transsexuellen Athleten/Athletinnen, die in der ihrem neuen Geschlecht entsprechenden Kategorie antreten möchten, müssen ihren Antrag mindestens sechs Wochen vor dem Datum des ersten Wettkampfes an den von der UCI ernannten medizinischen Leiter richten.
- Die Akte des Athleten/der Athletin wird an eine Kommission bestehend aus drei von der UCI unabhängigen internationalen Experten weitergeleitet. Die Mitglieder der Kommission bewerten die Eignung des Athleten/der Athletin für die neue Geschlechtskategorie und informieren den medizinischen Leiter der UCI über ihre Schlussfolgerungen.
- Der Athlet/die Athletin muss nachweisen, dass sein/ihr Serum-Testosteronspiegel mindestens 12 Monate vor dem Datum der Startberechtigung unter 5 nmol/l lag.
- Sobald der Athlet/die Athletin als teilnahmeberechtigt gilt, muss er/sie sich bereit erklären, seinen/ihren Serum-Testosteronspiegel für die gesamte Dauer seines Wettkampfes in der Kategorie Frauen unter 5 nmol/l zu halten.
- Der Athlet/die Athletin muss sich Serum-Testosteron-Tests unterziehen, die mit einer Benchmark-Methode (Massenspektrometrie) durchgeführt werden.
Sollte der Testosteron-Spiegel während der Wettkampf-Phase über diesem Grenzwert liegen, kann der Person die Starterlaubnis entzogen werden, bis sie die Kriterien wieder erfüllt. Die UCI sieht jedoch auch einen Strafen-Katalog vor, der von Verwarnungen bis Geldstrafen geht, allerdings nicht weiter spezifiziert wird.
Die Verabschiedung neuer Richtlinien in der UCI-Verordnung wird der Radsportgemeinschaft als Ganzes einen klar definierten Regulierungsrahmen bieten, der für alle gilt. Dank dieses Konsenses, der von einer Arbeitsgruppe erzielt wurde, die die verschiedenen Interessenvertreter unseres Sports vertritt, hat sich unser Verband – auch in Reflexion der Entwicklungen in unserer Gesellschaft – die Mittel gegeben, um den Wunsch der Transgender-Athleten zu berücksichtigen, sich an Wettkämpfen zu beteiligen, und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wettkämpfer zu garantieren. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Einbeziehung von transsexuellen Sportlern in den Spitzensport.
David Lappartient, UCI-Präsident
Die vollständige Pressemitteilung der UCI findet ihr unter: www.uci.org