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Hab'n Fahrrad verkauft, ungewartet, unrestauriert, 35 Jahre alt.
Käufer besichtigt das Rad bei mir und nimmt es mit.
Zuhause bemerkt der Käufer, einen Riss in der Vorderbremse.
Das habe ich nicht gesehen. Ich bin mit dem Rad so ein paar Runden gefahren und da war alles i.O.
Habe zur Deeskalation 10 € geboten als Beteiligung am Austausch der Bremse - zack will er 20 €.
Ist das nicht Risiko des Käufers? Ich meine ich habe auch schon so oft Räder gekauft, wo dann bei der Wartung ein feststitzendes Tretlager oder ein festsitzender Vorbau aufgefallen ist - da komme ich doch nicht auf die Idee, dass als Vorsatz dem Verkäufer anzukreiden. Woher weiß ich, dass die Bremse nicht nach Verkauf gebrochen ist.
Ich will hier kein Fass aufmachen und auch keinen User namentlich nennen, nur ma nachfragen, ob ihr das auch so seht, oder anders?
Das geht mir gerade auf die Kette.... als wenn der Verkauf eines Fahrrads nicht schon ohne Reklamationen schwer genug wär .
Hab'n Fahrrad verkauft, ungewartet, unrestauriert, 35 Jahre alt.
Käufer besichtigt das Rad bei mir und nimmt es mit.
Zuhause bemerkt der Käufer, einen Riss in der Vorderbremse.
Das habe ich nicht gesehen. Ich bin mit dem Rad so ein paar Runden gefahren und da war alles i.O.
Habe zur Deeskalation 10 € geboten als Beteiligung am Austausch der Bremse - zack will er 20 €.
Ist das nicht Risiko des Käufers? Ich meine ich habe auch schon so oft Räder gekauft, wo dann bei der Wartung ein feststitzendes Tretlager oder ein festsitzender Vorbau aufgefallen ist - da komme ich doch nicht auf die Idee, dass als Vorsatz dem Verkäufer anzukreiden. Woher weiß ich, dass die Bremse nicht nach Verkauf gebrochen ist.
Ich will hier kein Fass aufmachen und auch keinen User namentlich nennen, nur ma nachfragen, ob ihr das auch so seht, oder anders?
Das geht mir gerade auf die Kette.... als wenn der Verkauf eines Fahrrads nicht schon ohne Reklamationen schwer genug wär .
Wenn da ein Schaden entdeckt wurde, dann kann man als Verkäufer schon Verständnis zeigen und die Geste mit den 10€ war da absolut angemessen.Hab'n Fahrrad verkauft, ungewartet, unrestauriert, 35 Jahre alt.
Käufer besichtigt das Rad bei mir und nimmt es mit.
Zuhause bemerkt der Käufer, einen Riss in der Vorderbremse.
Das habe ich nicht gesehen. Ich bin mit dem Rad so ein paar Runden gefahren und da war alles i.O.
Habe zur Deeskalation 10 € geboten als Beteiligung am Austausch der Bremse - zack will er 20 €.
Ist das nicht Risiko des Käufers? Ich meine ich habe auch schon so oft Räder gekauft, wo dann bei der Wartung ein feststitzendes Tretlager oder ein festsitzender Vorbau aufgefallen ist - da komme ich doch nicht auf die Idee, dass als Vorsatz dem Verkäufer anzukreiden. Woher weiß ich, dass die Bremse nicht nach Verkauf gebrochen ist.
Ich will hier kein Fass aufmachen und auch keinen User namentlich nennen, nur ma nachfragen, ob ihr das auch so seht, oder anders?
Das geht mir gerade auf die Kette.... als wenn der Verkauf eines Fahrrads nicht schon ohne Reklamationen schwer genug wär .
Also bei einem festgegammelten Vorbau oder Sattelstütze könnte man schon Vorsatz annehmen. Die Teile sind ohne großen Aufwand zu lösen; wenn man selber damit (Probe-) fahren will muß man das ja oft eh tun. Bei Kurbeln oder Innenlagern... schon schwerer zu sagen, da geht man ja nicht ohne zwingenden Grund dran.Das habe ich nicht gesehen. Ich bin mit dem Rad so ein paar Runden gefahren und da war alles i.O.
Habe zur Deeskalation 10 € geboten als Beteiligung am Austausch der Bremse - zack will er 20 €.
Ist das nicht Risiko des Käufers? Ich meine ich habe auch schon so oft Räder gekauft, wo dann bei der Wartung ein feststitzendes Tretlager oder ein festsitzender Vorbau aufgefallen ist - da komme ich doch nicht auf die Idee, dass als Vorsatz dem Verkäufer anzukreiden. Woher weiß ich, dass die Bremse nicht nach Verkauf gebrochen ist.
...beim Schließen der Küchenschranktür ist das auf dem Schrank stehende Glas mit dem löslichen Kaffee in den Sturzflug übergegangen und genau auf der 2cm breiten Glasabdeckung der Digitalanzeige meiner nicht gerade billigen Edelstahl-Küchenwaage gelandet!
Das Glas mit dem Kaffee hat den Sturz gut überstanden, die Anzeige der Waage ist unwiederbringlich zerstört...
Ganz kurz und auf den Punkt gebracht. Laut BGB haftet man auch als Privatverkäufer 2 Jahre für versteckte Mängel. Dies kann man allerdings umgehen, wenn man im Kaufvertrag folgendes zum Ausschluss der Haftung schreibt: "Ich schließe jede Haftung für versteckte Mängel aus" (und das genau in diesem Wortlaut und auch nichts hinzufügen wie z.B. "gekauft wie gesehen"). Damit hält man sich solch ärgerliche Geschichten wie vom absolut zu Recht genervten @Davidnrw vom Hals!Danke für Eure Antworten - schön, dass ihr das ähnlich seht wie ich.
Bin mit ihm weiterhin per PN in Kontakt und wir werden uns schon einigen - es geht auch immer etwas menschliches verloren bei der Kommunikation via Internet und da helfen auch Emoticons nicht viel. Wir sind beide gerade verärgert.. das ist nicht gut.
Können das Thema jetzt abhacken und müssen das nicht weiter breittreten... nur falls noch jemand die gesuchte Bremse / den gesuchten Bremsschenkel (für Shimano BR-6210, 600EX Arabesque short reach) hat und für 10 € abgibt.
Danke
Hab'n Fahrrad verkauft, ungewartet, unrestauriert, 35 Jahre alt.
Käufer besichtigt das Rad bei mir und nimmt es mit.
Zuhause bemerkt der Käufer, einen Riss in der Vorderbremse.
Das habe ich nicht gesehen. Ich bin mit dem Rad so ein paar Runden gefahren und da war alles i.O.
Habe zur Deeskalation 10 € geboten als Beteiligung am Austausch der Bremse - zack will er 20 €.
Ist das nicht Risiko des Käufers? Ich meine ich habe auch schon so oft Räder gekauft, wo dann bei der Wartung ein feststitzendes Tretlager oder ein festsitzender Vorbau aufgefallen ist - da komme ich doch nicht auf die Idee, dass als Vorsatz dem Verkäufer anzukreiden. Woher weiß ich, dass die Bremse nicht nach Verkauf gebrochen ist.
Ich will hier kein Fass aufmachen und auch keinen User namentlich nennen, nur ma nachfragen, ob ihr das auch so seht, oder anders?
Das geht mir gerade auf die Kette.... als wenn der Verkauf eines Fahrrads nicht schon ohne Reklamationen schwer genug wär .
Also, ehrlich gesagt, schleppe ich das Teil seit Tagen von einem Fleck zum Anderen, bin hin und hergerissen zwischen Wertstoffhof und Reparaturversuch?!
Kenne mich bzgl. der Ersatzteillage allerdings überhaupt nicht aus!
Ich bin auch kein Wegwerffan aber in diesem Falle würde ich sie zum Kleingeräteschrott geben.
Ich überlege schon ob ich meine Küchenwaage nicht gegen die tauschen soll:
Bis 15kg würde es mir ermöglichen meine Rädchen mal komplett und vernünftig zu wiegen.
Sieh es als Chance.
Mille - Greetings
@L€X
Ganz kurz und auf den Punkt gebracht. Laut BGB haftet man auch als Privatverkäufer 2 Jahre für versteckte Mängel. Dies kann man allerdings umgehen, wenn man im Kaufvertrag folgendes zum Ausschluss der Haftung schreibt: "Ich schließe jede Haftung für versteckte Mängel aus" (und das genau in diesem Wortlaut und auch nichts hinzufügen wie z.B. "gekauft wie gesehen"). Damit hält man sich solch ärgerliche Geschichten wie vom absolut zu Recht genervten @Davidnrw vom Hals! Anhang anzeigen 377405
Das bedeutet wir müssen hier unter Gleichgesinnten einen Kaufvertrag machen, für 380.- Euronen , oder noch weniger, sorry da verkloppe ich meinen Kram lieber in der Bucht, und den @Davidnrw kenne ich persönlich, der hätte bestimmte auf den Mangel hingewiesen , wenn er ihn gekannte hätte.
Das ist ja mal was! Bis 15 kg mit einer Teilung von 1 g, das findet man selten.Wie viele haben jetzt zugeschlagen?
Anhang anzeigen 377419
Ihr habt den Laden leer gekauft.
Ich sollte Provision verlangen.
EDITh secht:
Hier gibt es noch ein paar:
https://www.alza.de/soehnle-page-pr...tsgeräte_low&gclid=CJ3GwNfct88CFRKNGwodXGoFiQ
Ich mach mir gleich in die Hose.
Wie viele haben jetzt zugeschlagen?
Anhang anzeigen 377419
Ihr habt den Laden leer gekauft.
Ich sollte Provision verlangen.
EDITh secht:
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