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Licht am Rad - Die Tage werden kürzer..

[...] Die Probleme lauern an ganz anderer Stelle: [...]
Mal abgesehen davon, dass diese Lampen als alleiniger Fahrradscheinwerfer wirklich nicht taugen!

Dimmt man sie runter sieht man wenig und blendet andere trotzdem, dreht man sie nach unten blendet man sich selbst durch zu helle Nahfeldausleuchtung und sieht in der Ferne nichts mehr.
Jeder ordentliche (und zugelassene) Scheinwerfer mit definierter Hell-/Dunkelgrenze bring da mehr weil man ihn bei Gegenverkehr nicht zum Boden drehen oder dimmen muß und trotzdem vernünftig sehen kann.
Und falls jemand die Ironie von @Rheinischer nicht verstanden hat: Gerade die richtige Lichtverteilung ist mit die wichtigste Eigenschaft eines sinnvollen und effektiven Scheinwerfers! ;)

@königderberge
Für seltene Nutzung und zum relativ günstigen Preis kann ich z.B. die IXON Core mit fest verbautem Akku oder die IXON IQ Premium mit tauschbaren AA-Akkus (z.B. Sanyo Eneloop) oder -Batterien empfehlen.
Sinnvoll eingestellt sind die absolut ausreichend und blenden weder dich selbst noch andere!
 
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Die "Saupreise" und die "tolle Lichtausbeute" sind die eine Seite.
Die Probleme lauern an ganz anderer Stelle:
Der ebay-Anbieter aus dem obigen link riskiert, abgemahnt zu werden,
weil er ein nicht geprüftes Bauteil als "Fahrradlampe" verkauft.
Das ist hierzulande wettbewerbswidrig, verboten...und teuer für den ahnungslosen Verkäufer !
Jo. Aber dem Käufer kann das piepschnurzegal sein. :rolleyes:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-fahrradbeleuchtung.htm
Der Nutzer einer nicht zugelassenen Lichtanlage ist im Schadensfall einem nicht
unerheblichen Risiko ausgesetzt, wenn der Schaden kausal von der Beleuchtung
(mit)verursacht wurde.
"Wenn der Schaden kausal von der Beleuchtung (mit)verursacht wurde."
Werde mal konkret: wann genau ist das der Fall?
Habe ich in meiner beruflichen Praxis alles schon erlebt.
Mag sein, aber das nehm ich Dir nicht ab.
Ich würde allerdings das Gleiche sagen, wenn ich vom Verkauf leben würde.... :cool:
Ich hab noch von keinem einzigen derartigen Fall gehört oder gelesen.
Haste vielleicht nen Link? :rolleyes:
Bitte nicht glauben, daß ein amtliches Prüfzeichen - das Geld kostet - soetwas wie eine
überflüssige "Spielerei" wäre. Dem ist im wirklichen Leben nicht so !
Das hat auch niemand behauptet, und die Vorschriften der STVZO sollte man generell kennen.
Dahingehend sind Leuchten ohne Zulassung ausschließlich zusätzlich zu verwenden.
Um der Vorschrift Genüge zu tun, reicht dahingehend die billigste, trübste Funzel.
Den Rest besorgt dann der "China-Böller".
Den dann bitte nur anklipsen und nicht fest montieren! Oder an den Helm montieren - dann gehört er eindeutig nicht zum Rad.

Wenn Du hier aber schon mit Vorschriften bangemachen willst - wie steht es denn damit:

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Ich gehe also einmal ganz schwer davon aus, daß Akkuleuchten von den Gesetzestreuen hier tatsächlich nur am Rennrad verwendet werden.
Nicht also am Randonneur und nicht am MTB.
Ich möchte auch davon ausgehen, daß diese Leuchten immer mitgeführt werden - selbst am Tage.
Und ich setze voraus, daß auch die anderen Vorschriften peinlichst eingehalten werden:
zulässige Reflektoren vorne und hinten (und keine Billig-Reflexstreifen)
einen mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
gelbe Reflektoren an den Pedalen, die sowohl nach vorne als auch nach hinten reflektieren
Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenflanken

Das führt Ihr also alle mit Euch?
Fein :)

So sieht übrigens mein Rad aus, mit dem ich im Dunklen unterwegs bin:

Das Bild ist nicht mehr ganz aktuell.
Neben dem (zugelassenen) Rücklicht gibt es mittlerweile noch ein Akku-Licht unterm Sattel (B&M IX RED)
Vorne ist ein uralter Union 9030H-Scheinwerfer (also zugelassen)
Der Nordlicht-Dynamo bleibt, der wird nicht durch einen Nabendynamo ersetzt. Ist mir zu häßlich.
Zudem läuft er kaum hör- und spürbar auf der Felge.
Der "China-Böller" ist an einem Navi-Halter angesteckt, allerdings auf dem Bild nicht vorhanden, da neueren Datums.

Vor allem aber:
helle, weithin sichtbare Kleidung, Reflexbänder über den Schuhen, Blinker an der Rückentasche etc.
Mit der Polizei hatte ich noch nie Berührung; die freut sich, daß ich weithin sichtbar bin.

Und noch etwas:
ganz unten auf Deinem Link steht noch ein wichtiger Hinweis:
Wir beraten Sie bei einer Abmahnung. Mehr erfahren ...
Mit uns verkaufen Sie rechtssicher über eBay, Amazon, Internetshop. Mehr erfahren ...
Nun wissen wir also, wer hier vor Abmahnung warnt und warum...:rolleyes:
 
Der ebay-Anbieter aus dem obigen link riskiert, abgemahnt zu werden,
weil er ein nicht geprüftes Bauteil als "Fahrradlampe" verkauft.
Leider nicht. Seine Adresse lautet:

uk-lightszone ltd
李少荣
13c/f Building B xiandaizhichuang Huaqiang North Road Futian
518000 shenzhen, 广东省
中國

Vor Abmahnungen aus D braucht der keine Angst zu haben.

Säße er in Deutschland, hättest du natürlich recht. Denn gleichzeitig mit der Erlaubniss von Akkuleuchten für alle Fahrräder wurde auch die Haftung für Händler verschärft. Wer nicht zugelassene Funzeln als Fahrradlampen verkauft kann seitdem richtig Ärger bekommen, aber natürlich nur, wenn er vor deutschen Gerichten belangt werden kann.
 
Meine Ixon IQ Speed Premium ist gestern bereits angekommen :)

Der erste Eindruck ist sehr gut. Der Akku wiegt etwa 400g. Am Lenker finde ich die Lampe sehr schick. Der Akku ist unter dem Oberrohr gut geschützt. Das Verbindungskabel ist etwas steif, stört aber nicht. Ich freue mich schon auf die erste Fahrt, evtl. klappt es heute abend :)

Eine kleine Verunsicherung gibts bei der Akkuleistung, bzw. der Batteriestandsanzeige. Ich habe den Akku vor der ersten Nutzung wie empfohlen voll geladen. Trotzdem blinkt die grüne Indikatorlampe an der Ixon anstelle permanent zu leuchten. Etwa im Sekundentakt. Laut Bedienungsanleitung müsste sie bei vollem Akku eigentlich permanent leuchten und erst bei nachlassender Akkuleistung anfangen zu blinken. Mal sehen wie lange er durchhält. Sicherheitshalber habe ich mit dem Onlineshop Kontakt aufgenommen, der Fehler wurde vermerkt. Falls er die Leistung nicht bringt, wirds halt umgetauscht. Ich berichte nochmal.

Hier noch ein paar Bilder von meiner neuen Errungenschaft

Sehr schön gemacht. Danke für deine Rückmeldung.
 
...
die Vorschriften der STVZO sollte man generell kennen.
Dahingehend sind Leuchten ohne Zulassung ausschließlich zusätzlich zu verwenden. ...
:rolleyes:
Rechtsunkenntnis.
Nicht zugelassene Beleuchtung darf am Fahrrad - auch zusätzlich - nicht verwendet werden.
Das regelt § 67 II StVZO:

"An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Hier wird das nochmal zutreffend ausführlicher erklärt:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/dynamopflicht-fuers-fahrrad-endlich-abgeschafft

Was in der Anwendung verboten ist, kann beim Handel nicht erlaubt sein.
Deshalb kann der Handel mit nicht zugelassener Beleuchtung nicht nur wettbewerbsrechtlich im Wege einer Abmahnung sanktioniert werden; zusätzlich begeht der Händler gem. § 23 StVG eine Ordnungswidrigkeit.
Kann teuer werden. Auch für den Käufer: Gem. § 23 IV StVG können nicht genehmigte Fahrzeugteile eingezogen werden.
Jo. Aber dem Käufer kann das piepschnurzegal sein. :rolleyes:
...
Rechtsunkenntnis.
Ich kann hier nicht die zivilrechtlichen Grundsätze des Schadensrechts in drei Sätzen abhandeln.
Nur so viel:
Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem es um "etwas" geht (Personenschäden !), werden die beteiligten Fahrzeuge regelmäßig beschlagnahmt und untersucht.
Stellt sich dabei heraus, daß irgendwo ein nicht genehmigtes Bauteil montiert ist oder die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt, geht der Spaß erst richtig los... .
Wenn Du mehr wissen willst, stecke Dir 50 € in die Tasche, und gehe zu einem Verkehrsrechtsanwalt Deiner Wahl.
Du wirst Dich wundern, was es alles gibt.

Man kann darüber streiten, ob diese Regeln sinnvoll sind - m.E. sind sie es oft nicht.
Gerade als pendelnder Vielfahrer oder "schnellerer" Radfahrer ist aber das Risiko groß,
beleuchtungsmäßig mit der Rechtswirklichkeit in Konflikt zu geraten.
Mit den blöden Prüfzeichen am Rad verunfallt es sich jedenfalls streßfreier.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit den blöden Prüfzeichen am Rad verunfallt es sich jedenfalls streßfreier.
Absolut richtig! Deswegen muss man selbst entscheiden, ob man das macht oder nicht. Gleiches gilt für die Montage von 2 geprüften/zugelassenen Lampen.

Was mir neu war ist, dass die Lampen nichtmal mehr angeboten werden dürfen. Danke für den Link oben. Habe nur gerade mal gegoogelt: Alle großen Fahrrad-Discounter bieten sie an. Verwundert mich bei der Rechtslage. Was mich aber auch wundert ist, dass das Gericht so entschieden hat. Denn, dass ich sie ans Rad montieren kann, heißt ja nicht, dass ich sie im Bereicht einsetze, wo die StVZO greift. (In der Realität sicher zu über 90% aber pauschal eben nicht). Auch wie oben schon erwähnt, kann ich sie am Helm anbringen. Dann gehört sie nicht zum Rad und alle oben genannten § entfallen.
 
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Was mir neu war ist, dass die Lampen nichtmal mehr angeboten werden dürfen. Danke für den Link oben. Habe nur gerade mal gegoogelt: Alle großen Fahrrad-Discounter bieten sie an. Verwundert mich bei der Rechtslage. ...

Ein gerichtliches Urteil bindet zunächst nur die an diesem Rechtsstreit beteiligten Parteien.
In Hamburg ist es deshalb vollkommen egal, wie ein OLG in Karlsruhe entschieden hat.
Außerdem: Größere Discounter gehen das Risiko evtl. auch bewußt ein, wenn im Falle eines Rechtsstreits
dessen Kosten geringer sind als der durch den Verkauf erzielte Gewinn. Da wird einfach kühl gerechnet.
 
Ich bin gestern meine erste Runde bei Nacht gefahren.

Am Tage hatte ich es nicht geschafft aufs Rad zu steigen, deswegen konnte ich am abend meine neue Beleuchtung gleich mal testen. Es ging so etwa gegen 21Uhr los, es war schon richtig dunkel geworden. Ohne die Beleuchtung hätte ich mich aufs Ergometer gesetzt..
Ich bin direkt mit voller Leuchtkraft gestartet. Auf den ersten Metern fiehl auf, dass die Lampe mit Ihren 90 Lux nicht "übertrieben" hell ist. Als nächstes fiehl mir auf das ich die Kettenposition aufgrund der Dunkelheit nicht kontrollieren konnte :D. Die Ausleuchtung der Straße ist sehr breit und die Leuchtweite kann man leicht während dem fahren korrigieren indem man die Position mit einem kurzen Handgriff anpasst. Die Lampe selbst hat kaum Gewicht und ist mit einem gummiartigem Band am Lenker befestigt. Sie wackelt nicht und hält Ihre Position zuverlässig auch bei schnellen Abfahrten auf etwas älterem Asphalt. Ich habe dann mal die niedrige Stufe probiert (10-18Lux), bin aber schnell wieder auf die 90Lux gewechselt. Die 18 Lux eignen sich für Fahrten in der Stadt mit ausreichend Beleuchtung durch Laternen, oder vielleicht um abends eine Spazierfahrt zu machen. Für richtigen Rennradsport auf jeden Fall zu schwach! Ich könnte mir eine zweite Lampe mit 90 Lux gut vorstellen, aber das wäre dann wiederum Luxus und ist nicht erforderlich. Etwas problematisch sind Kurven bei höheren Geschwindigkeiten, da fährt man dann wirklich ins ungewisse weil die Lampe die Kurve kaum beleuchtet, Nach gefühlten 3-4 Metern sieht man einfach nur noch eine schwarze Wand anstelle der Kurve. Wenn dann plötzlich ein Tier auf der Straße stände, könnte man nicht mehr bremsen. Eine Schwenkautomatik wäre toll :). Mit dem Rücklicht bin ich ebenfalls zufrieden, es lässt sich schnell und sicher an der Sattelstütze befestigen und leuchtet hell genug um auf jeden Fall gesehen zu werden. Es macht keinen billigen Eindruck wenn man es in der Hand hält.

Am Ende sind es knapp 40km geworden, die Füße waren leicht kalt, ein Grinsen im Gesicht. Meine Frau ist etwas unglücklich über meine neuen Möglichkeiten! :D
 
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Absolut richtig! Deswegen muss man selbst entscheiden, ob man das macht oder nicht. Gleiches gilt für die Montage von 2 geprüften/zugelassenen Lampen.
Zu dem Punkt von mir noch ein kleiner Nachtrag:
Hier wurde ja nicht ganz unberechtigt die oft von vielen KFZlern nicht genutzte Scheinwerferhöhenverstellung angesprochen. Völlig zu recht!
Nun kann und sollte man am Fahrrad seine Scheinwerfer auch anständig einstellen. Je nach Geländeprofil und Fahrbahn- und Wegequalität leuchtet man dann trotzdem wenigstens kurzzeitig zu hoch. Das ist als Entgegenkommender schon blöd, aber kaum zu ändern.

Ganz mies wird es aber, wenn dann jemand auch noch rotationssymmetrische Scheinwerferchen benutzt. Die können noch so toll eingestellt sein, im Fall der Fälle gibt es die volle Leistung in die Pupillen.
Versucht das mal mit einfachen (moderneren) LED-Taschenlampen, die sich auch so manch Vollhonk an den Lenker klemmt.

Mich nervt das schon bei so manchem Fußgänger, der mit solch einem Teil hübsch in der Gegend rumschwenkt.

Und komme mir keiner mit Stirnlampen u.ä. Gedöns. Wenigstens unbeleuchtete Fußgänger hat man in dem Augenblick schon ordentlich geblendet, wenn man sie denn im Lichtkegel erspäht hat. (Und erzähle mir keiner, er würde den Kopf ständig so halten, dass er maximal den direkten Weg STVO-gerecht ausleuchtet.)
Und ich finde, auch Fußgänger haben ein Recht darauf, möglichst wenig belästigt zu werden.

Nee, ich muß so nicht lichtfluten. Es gibt ausreichend bezahlbare zugelassene leistungstarke Fahrradlatüchten.
Und wenn ich nach Sichtfahrgebot fahre, was ja von KFZlern hier auch laufend eingefordert wird, so heißt das eben u.U. auch, im Dunkeln unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze unterwegs zu sein.
Wenn man dann ein paar Minuten länger unterwegs ist, dann ist das eben so und darauf kann man sich auch vorher einstellen.

Ich finde ja auch manche Regel unzeitgemäß bis blöd. Was aber die der aktiven Beleuchtung angeht, ist die sooo blöd dann doch wieder nicht.

Wie schon gesagt: Immer daran denken, dass der Gegenüber mit demselben Licht, wie man es selbst fährt, auch fahren könnte und ob man das dann auch noch so toll fände. ;)
 
Such doch einfach mal nach der Sigma Powerled Evo. BD und Rose haben die im Programm. Die hat keine StVZO Zulassung.
Das ist ja auch keine Fahrrad- sondern eine Helmlampe. Bei der StVZO geht es natürlich nur um die Beleuchtung beim Fahrradfahren. Eine Helmlampe kann man aber für andere Zwecke einsetzen, bspw. Höhlenforschung, oder wenn man nachts das Auto reparieren muss, usw. usw. Die Lampe ist bspw. bei Bike-Discount auch folgerichtig in der Kategorie Outdoorlampe zu finden, nicht bei der Fahrradbeleuchtung.

Wenn du dagegen bei Fahrradlampen nachsiehst, findest du keine,die nicht zugelassen ist.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob man am Straßenverkehr teilnehmen darf mit nichtzugelassenen Lampen am Mann. Eigentl. bezieht sich die StVZO ja auf Lampen, die am Fahrrad befestigt werden. Oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Such doch einfach mal nach der Sigma Powerled Evo. BD und Rose haben die im Programm. Die hat keine StVZO Zulassung.
Bei Rose taucht sie wirklich in der Kategorie Fahrradbeleuchtung auf, wird aber als Helmlampe beschrieben.
Das ist zumindest mutiger als bei anderen Versendern, die da eine ganz klare Grenze bei der Einsortierung in verschiedene Kategorien gezogen haben.
 
Rechtsunkenntnis.
Nicht zugelassene Beleuchtung darf am Fahrrad - auch zusätzlich - nicht verwendet werden.
Das regelt § 67 II StVZO:

"An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."
Danke für diese Rechtsbelehrung. „Angebracht“ bezieht sich allerdings, wie auf Anfrage des ADFC einmal erklärt wurde, auf festmontierte Teile, nicht auf angeclipste Dinge.
Ich möchte auch den Polizisten sehen, der bei einer Kontrolle genau weiß, was zulässig ist und was nicht. Ein Sechser im Lotto ist wahrscheinlicher.
Kann teuer werden. Auch für den Käufer: Gem. § 23 IV StVG können nicht genehmigte Fahrzeugteile eingezogen werden.
Spätestens dann kann ich doch froh sein, für den ungenehmigten China-Böller nicht viel bezahlt zu haben……:p
Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem es um "etwas" geht (Personenschäden !), werden die beteiligten Fahrzeuge regelmäßig beschlagnahmt und untersucht.
Stellt sich dabei heraus, daß irgendwo ein nicht genehmigtes Bauteil montiert ist oder die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt, geht der Spaß erst richtig los... .
Wenn Du mehr wissen willst, stecke Dir 50 € in die Tasche, und gehe zu einem Verkehrsrechtsanwalt Deiner Wahl.
Du wirst Dich wundern, was es alles gibt.
Stell Dir vor: es gibt sogar Leute, die völlig unschuldig im Knast gesessen haben. Denen hat ihre Rechtskonformität nichts genutzt.
Was es alles gibt….:rolleyes:
Das nicht genehmigte oder nicht vorhandene Teil wird erst dann relevant, wenn es für den Unfallhergang relevant ist.
Gerade als pendelnder Vielfahrer oder "schnellerer" Radfahrer ist aber das Risiko groß, beleuchtungsmäßig mit der Rechtswirklichkeit in Konflikt zu geraten.
Mit den blöden Prüfzeichen am Rad verunfallt es sich jedenfalls streßfreier.

Du schriebst weiter oben:
Der Nutzer einer nicht zugelassenen Lichtanlage ist im Schadensfall einem nicht
unerheblichen Risiko ausgesetzt, wenn der Schaden kausal von der Beleuchtung
(mit)verursacht wurde. Hier gilt: Je höher der Schaden, desto eher guckt man da
genauer hin. Habe ich in meiner beruflichen Praxis alles schon erlebt.

Ich warte immer noch auf ein reales Beispiel aus Deiner beruflichen Praxis.
Kommt da noch was, oder fällt das in die Kategorie „Pseudo-Argumentation“? :rolleyes:

Und nun kommt mal langsam wieder in die Realität zurück!

Wie gesagt: wer von denen hier, die die China-Böller in Grund und Boden verdammen, hat am Renner eine völlig STVZO-konforme Ausstattung? Weißer Reflektor vorne, Z-Reflektor hinten, gelbe Pedalreflektoren, die nach vorne und hinten strahlen und Speichenreflektoren/reflektierende Reifenflanken blahsülz?

Niemand?

Wußte ich´s doch.

Und damit geht die Diskussion am Pudels Kern vorbei.

Seid Ihr in anderen Lebensbereichen auch so gesetzestreu und rechtskonform?
Noch nie zu schnell gefahren, noch nie geblitzt worden, noch nie im Parkverbot gestanden, noch nie an einem Stopschild nicht angehalten, noch nie die Vorfahrt mißachtet etc.pp?
Was seid Ihr doch für brave und angepaßte Mitmenschen. :)

Kommt mal von Euren astronomischen Höhenflügen wieder zu Pachamama zurück….

Ich bleibe bei meinem China-Böller und werde so lange nicht wechseln, wie die zugelassenen Funzeln saumäßig teuer bleiben. Ich gönne mir auch nach wie vor den Luxus, ohne Helm zu fahren.

Solange ich in einem Kuhdorf wohne, dessen Durchmesser kaum drei Steinwürfe beträgt und solange ich um große Städte einen noch größeren Bogen mache und mich überwiegend abseits verkehrsreicher Straßen begebe, gibt es für mich keinen Handlungsbedarf.

Und wenn ich akribisch darauf bedacht wäre, völlig gesetzeskonform Rad zu fahren – hätte ich mir längst ein anderes Hobby gesucht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Sparkassendirektor
Vielen Dank für die sachliche Darstellung der rechtlichen Aspekte zum Thema Beleuchtung!
Es gibt sicher noch mehr Leute, die wissen, wie sie damit umzugehen haben und dies auch ohne Anektoten zu würdigen wissen. ;)
 
Danke für die Blumen, @BW-72 .:bier:
Daß mit dem Thema Fahrradbeleuchtung anwenderseitig oft "leichtfertig" umgegangen wird,
erstaunt mich etwas. Während meiner juristischen Ausbildung hatte ich auch mit Fällen
zu tun, in denen Unfallopfer nicht adäquat entschädigt wurden bzw. Versicherungen Regreß nahmen:
Nichtbeachten von Vorschriften führt im Schadensfall gerne mal zur Teilschuld - oder auch zur Strafbarkeit:
Wer "falsche" Beleuchtung nutzt und hierdurch einen anderen körperlich schädigt, kann gem. § 229 StGB auch wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden. Das ist gar nicht so abwegig.
Im Straßenverkehr kommt erschwerend hinzu, daß Radfahrer hierzulande nicht verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da kann ein kleiner Fehler unerwartete vermögensrechtliche Folgen haben...habe ich alles schon gehabt.
Ich rate deshalb allen Vielfahrern, beleuchtungstechnisch nach Möglichkeit die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und nur Material mit amtlichem Prüfzeichen zu verwenden.
Mögen die rechtlichen Regeln manchmal auch noch so praxisfern und schlecht ausformuliert sein. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt: wer von denen hier, die die China-Böller in Grund und Boden verdammen, hat am Renner eine völlig STVZO-konforme Ausstattung? Weißer Reflektor vorne, Z-Reflektor hinten, gelbe Pedalreflektoren, die nach vorne und hinten strahlen und Speichenreflektoren/reflektierende Reifenflanken blahsülz?

Niemand?

Wußte ich´s doch.

Und damit geht die Diskussion am Pudels Kern vorbei.
.

Ein völlig STVO konformes rad zu haben und Nicht zugelassene Rotationssymmetrische Lampen am Rad zu haben sind doch zwei komplett unterschiedliche Dinge, Durch das weglassen von STVO Ausrüstung wie Reflektoren etc. gefährde ich in der Hauptsache erstmal meine eigene Sicherheit. Durch die Benutzung von hellen rotationssymmetrischen Lampen gefährde ich nicht mich sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer!!!!
 
Ein völlig STVO konformes rad zu haben und Nicht zugelassene Rotationssymmetrische Lampen am Rad zu haben sind doch zwei komplett unterschiedliche Dinge, Durch das weglassen von STVO Ausrüstung wie Reflektoren etc. gefährde ich in der Hauptsache erstmal meine eigene Sicherheit. Durch die Benutzung von hellen rotationssymmetrischen Lampen gefährde ich nicht mich sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer!!!!

Ganz genau ! Im Schadensfall spielt ja auch immer die (rechtliche) Kausalität eine große Rolle.
Es ist kaum ein Fall denkbar, in dem etwa durch einen fehlenden Pedalreflektor ein Unfall verursacht wird.
Bei nicht zugelassenen Scheinwerfern liegt der Fall schon ganz anders.... .
 
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