Die "Saupreise" und die "tolle Lichtausbeute" sind die eine Seite.
Die Probleme lauern an ganz anderer Stelle:
Der
ebay-Anbieter aus dem obigen link riskiert, abgemahnt zu werden,
weil er ein nicht geprüftes Bauteil als "Fahrradlampe" verkauft.
Das ist hierzulande wettbewerbswidrig, verboten...und teuer für den ahnungslosen Verkäufer !
Jo. Aber dem Käufer kann das piepschnurzegal sein.
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-fahrradbeleuchtung.htm
Der Nutzer einer nicht zugelassenen Lichtanlage ist im Schadensfall einem nicht
unerheblichen Risiko ausgesetzt, wenn der Schaden kausal von der Beleuchtung
(mit)verursacht wurde.
"Wenn der Schaden kausal von der Beleuchtung (mit)verursacht wurde."
Werde mal konkret: wann genau ist das der Fall?
Habe ich in meiner beruflichen Praxis alles schon erlebt.
Mag sein, aber das nehm ich Dir nicht ab.
Ich würde allerdings das Gleiche sagen, wenn ich vom Verkauf leben würde....
Ich hab noch von keinem einzigen derartigen Fall gehört oder gelesen.
Haste vielleicht nen Link?
Bitte nicht glauben, daß ein amtliches Prüfzeichen - das Geld kostet - soetwas wie eine
überflüssige "Spielerei" wäre. Dem ist im wirklichen Leben nicht so !
Das hat auch niemand behauptet, und die
Vorschriften der STVZO sollte man generell kennen.
Dahingehend sind Leuchten ohne Zulassung ausschließlich
zusätzlich zu verwenden.
Um der Vorschrift Genüge zu tun, reicht dahingehend die billigste, trübste Funzel.
Den Rest besorgt dann der "China-Böller".
Den dann bitte nur anklipsen und nicht fest montieren! Oder an den
Helm montieren - dann gehört er eindeutig nicht zum Rad.
Wenn Du hier aber schon mit Vorschriften bangemachen willst - wie steht es denn damit:
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
Ich gehe also einmal ganz schwer davon aus, daß Akkuleuchten von den Gesetzestreuen hier tatsächlich nur am Rennrad verwendet werden.
Nicht also am Randonneur und nicht am MTB.
Ich möchte auch davon ausgehen, daß diese Leuchten immer mitgeführt werden - selbst am Tage.
Und ich setze voraus, daß auch die anderen Vorschriften peinlichst eingehalten werden:
zulässige Reflektoren vorne und hinten (und keine Billig-Reflexstreifen)
einen mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
gelbe Reflektoren an den Pedalen, die sowohl nach vorne als auch nach hinten reflektieren
Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenflanken
Das führt Ihr also alle mit Euch?
Fein
So sieht übrigens mein Rad aus, mit dem ich im Dunklen unterwegs bin:
Das Bild ist nicht mehr ganz aktuell.
Neben dem (zugelassenen) Rücklicht gibt es mittlerweile noch ein Akku-Licht unterm
Sattel (B&M IX RED)
Vorne ist ein uralter Union 9030H-Scheinwerfer (also zugelassen)
Der Nordlicht-Dynamo bleibt, der wird nicht durch einen Nabendynamo ersetzt. Ist mir zu häßlich.
Zudem läuft er kaum hör- und spürbar auf der Felge.
Der "China-Böller" ist an einem Navi-Halter angesteckt, allerdings auf dem Bild nicht vorhanden, da neueren Datums.
Vor allem aber:
helle, weithin sichtbare Kleidung, Reflexbänder über den Schuhen, Blinker an der Rückentasche etc.
Mit der Polizei hatte ich noch nie Berührung; die freut sich, daß ich weithin sichtbar bin.
Und noch etwas:
ganz unten auf Deinem Link steht noch ein wichtiger Hinweis:
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Nun wissen wir also, wer hier vor Abmahnung warnt und warum...