Ich hatte in den letzten Jahren an zwei Fahrrädern Flügelmuttern, einmal original an einem Kettenschaltungs-Rad (von 1976, mit integrierten Zackenscheiben), einmal sozusagen freiwillig, wegen der Ästhetik
, an einem alten Sportrad mit Dreigangnabe (und da waren es die schönen bronzenen F & S-Muttern für die alten Dreigangnaben), und an beiden Rädern habe ich mehrfach beim kräftigen Anfahren das Hinterrad "quergetreten", so dass der
Reifen dann also an der linken Kettenstrebe anlag - und ja, ich hatte diese Flügelmuttern definitiv gut angezogen, sogar mit einer Armaturenzange (mit dicker Leder-Zwischenlage), was natürlich dazu führte, dass ich dann jeweils das schief stehende Hinterrad nicht 'on the road' wieder gerade stellen konnte ...
Mit Sechskant-(Hut-)Muttern tritt dieses Problem bei ansonsten gleicher Ausgangslage und Nutzung nicht mehr auf.
Für mich ist daher seither klar: Flügelmuttern halten das Hinterrad bei beherztem Antritt nicht ausreichend fest, jedenfalls nicht bei dünnen Blechausfallenden, wie sie eben gerade an Sporträdern, bei denen Flügelmuttern häufig verwendet wurden, üblich waren.
Na, also wegwerfen muß man sie ja nun nicht gleich
(ich habe halt für Restaurierungen eine entsprechende Kiste mit Flügelmuttern), aber austauschen sollte man sie tatsächlich, wenn ein Rad "ernsthaft" gefahren wird.
Meines Wissens sind Flügelmuttern an Fahrrädern eigentlich auch seit 1976 verboten (wegen der Unfallgefahr durch ein "Hängenbleiben" und die Verletzungsgefahr durch scharfkantig abgebrochene Flügelmutter-Arme), nicht nur an den damaligen Neurädern, sondern wohl generell, wenn ich das richtig verstanden habe, aber da schert sich halt zum Glück heutzutage kein Polizist mehr drum ...