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Hier Bilder von einem Radweg den ich auf dem Weg zur Arbeit eigendlich benutzen müsste:
Hinter den Gittern vom letzten Bild ist eine Tankstelle. Da die Autofahrer ohne nach den Radlern zu gucken in die Tanke einfahren und es immer wieder zu Unfällen gekommen ist versuchte man durch die Gitter die Radler abzubremsen/zum Schieben zu animieren Jetzt fahren die Radler an der Stelle über den Fußweg wo kein Gitter steht...
Grüße
Tom
Wieso eigentlich nicht mal Drängelgitter für Autofahrer zum Aussteigen und Schieben?
Mit welcher Begründung steht da eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg? Ich kann da auf Anhieb keine Gefährdung erkennen.Sehr geehrter Herr M,
bei einem Termin vor Ort am 09.01.2012 mit dem Straßenverkehrsamt, dem Landesbetrieb Straßenwesen, der Polizei und Vertretern der Stadt waren genau die von Ihnen angesprochenen Engstellen Thema. Dabei wurde festgestellt, dass die Wartehalle der Bushaltestelle noch nicht an der richtigen Stelle steht. Sie wird noch ca. 30 Meter in Richtung Wiesenweg verschoben. Dadurch entspannt sich auf dieser Seite die Situation. Von den Mitarbeitern des Verkehrsamtes wurde angeregt, den auf der anderen Seite mitten im Weg stehenden Baum doch noch zu fällen. Das Verkehrsamt wollte sich hier um eine Fällgenehmigung bemühen. Dann wäre auch auf dieser Seite eine Breite von 2,50 Meter durchgehend vorhanden.
Ein Halteverbot auf der Germendorfer Straße für den Bereich zwischen Mühlenstraße und Uhlandstraße wurde beidseitig angeordnet und die Verkehrszeichen werden in dieser Woche aufgestellt.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
K****
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Sachbearbeiterin Tiefbau
Fachdienst Stadtplanung/Tiefbau
Selbstverständlich besteht weiterhin Benutzungspflicht und die "Wartehalle" wurde nicht versetzt. Einzig der Baum auf der gegenüber liegenden Seite würde gefällt.
Drückerampeln! Für Radfahrer/Fussgänger immer grün. Dosen müssen aussteigen, drücken und auf grün warten.
Würde dort einfach die Straße nutzen. Sollten die Trachtengruppe meckern gegen das Ordnungsgeld Widerspruch einlegen und zusehen wie schnell der Lolli wieder weg ist.
Nein darfst du nicht, sie mögen zwar ein Ordnungwiedrigkeit begehen, das berechtigt dich aber nicht zu einer Nötigung. Du darfst sie gerne auf ihren Gesetzübertritt hinweisen, darfst diesen aber nicht verhindern.Damit dürfte ich ja die Inliner und Fussgänger getrost vom rechtseitigen benutzungspflichtigen Radweg wegbrüllen.
Wenn kein Fußweg vorhanden ist, dürfen Fußgänger IMHO auf der Fahrbahn gehen, allerdings auf der linken Seite.Nein darfst du nicht, sie mögen zwar ein Ordnungwiedrigkeit begehen, das berechtigt dich aber nicht zu einer Nötigung. Du darfst sie gerne auf ihren Gesetzübertritt hinweisen, darfst diesen aber nicht verhindern.