yama
23skiddoo
Das Urteil ist von 1965 und entspricht nicht mehr der gültigen Rechtslage , somit kann Urteil: BayObLG, Az. 1a St 43/65 und § 9 Abs. 3 S. 2 StVO nicht in Zusammenhang gesehen werden
Danke für den Hinweis Ernie. ich hatte da so etwas im Hinterkopf, dass es 1975 eine Änderung der StVO gab, so das das 1965 gefällte Urteil obsolet wurde. Weißt Du näheres?
Edith hat es gefunden: Bundesgesetzblatt Teil I, 27.11.1975 Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr aus Nr. 136 vom 09.12.1975, Seite 2967ff