Speichennippel
https://speichenkarte.de/
AW: Überwiegend illegal
Die Vorschrift ist der absolute Schwachsinn. Erst mal ist "Rennrad" nicht definiert. Ich nehme mal an, man meint ein Rad welches man bei der TDF benutzen könnte. Das steht aber nirgends.
Dann ist die maximale Leuchtstärke begrenzt. Die legalen Dynamolichter sind lächerliche Funzeln. In der Folge daraus basteln sich Radfahrer selbst Lampen oder kaufen sich anständige Systeme ala Lupine. Leider blendet man damit den Gegenverkehr. Aber was soll´s, gegen 100 Watt Autoscheinwerfer hat auch die beste Lupine keine Chance.
Die Polizei weiss um die Unsinnigkeit dieser Regelung. Deshalb wird kein Sherrif etwas gegen eine anständige Akkubeleuchtung sagen. Im Gegenteil.
Schön wäre folgende Regel:
Radfahrer müssen, wenn mit schlechter Sicht durch Dunkelheit, Nebel usw. zu rechnen ist, eine zugelassenen Lichtanlage benutzen.
Die Lichtanlage muss folgende Kriterien erfüllen:
- Mind. 200 Lumen (standardisierte Messmethode)
- Darf nicht stärker blenden als (hier kommt irgendein Wert hin)
- Akkus müssen mind. 5 Stunden Licht ermöglichen und kurz vor Ende ein Notprogramm haben, welches ein gesehen werden über einen längeren Zeitraum ermöglicht
- Kabel müssen eine festgelegte Stabilität haben
- Die Lichtanlage muss 2polig verdrahtet sein. (Keine Rückleitung über den Rahmen)
- Es müssen Reflektoren vorhanden sein, welche in alle Richtungen reflektieren. Die Reflektoren müssen mind. eine Fläche von 100 cm2 haben. Es ist unerheblich, ob die Reflektoren am Rad oder am Fahrer befestigt sind.
Nicht perfekt, aber ich bin auch kein Politiker.
Die Vorschrift ist der absolute Schwachsinn. Erst mal ist "Rennrad" nicht definiert. Ich nehme mal an, man meint ein Rad welches man bei der TDF benutzen könnte. Das steht aber nirgends.
Dann ist die maximale Leuchtstärke begrenzt. Die legalen Dynamolichter sind lächerliche Funzeln. In der Folge daraus basteln sich Radfahrer selbst Lampen oder kaufen sich anständige Systeme ala Lupine. Leider blendet man damit den Gegenverkehr. Aber was soll´s, gegen 100 Watt Autoscheinwerfer hat auch die beste Lupine keine Chance.
Die Polizei weiss um die Unsinnigkeit dieser Regelung. Deshalb wird kein Sherrif etwas gegen eine anständige Akkubeleuchtung sagen. Im Gegenteil.
Schön wäre folgende Regel:
Radfahrer müssen, wenn mit schlechter Sicht durch Dunkelheit, Nebel usw. zu rechnen ist, eine zugelassenen Lichtanlage benutzen.
Die Lichtanlage muss folgende Kriterien erfüllen:
- Mind. 200 Lumen (standardisierte Messmethode)
- Darf nicht stärker blenden als (hier kommt irgendein Wert hin)
- Akkus müssen mind. 5 Stunden Licht ermöglichen und kurz vor Ende ein Notprogramm haben, welches ein gesehen werden über einen längeren Zeitraum ermöglicht
- Kabel müssen eine festgelegte Stabilität haben
- Die Lichtanlage muss 2polig verdrahtet sein. (Keine Rückleitung über den Rahmen)
- Es müssen Reflektoren vorhanden sein, welche in alle Richtungen reflektieren. Die Reflektoren müssen mind. eine Fläche von 100 cm2 haben. Es ist unerheblich, ob die Reflektoren am Rad oder am Fahrer befestigt sind.
Nicht perfekt, aber ich bin auch kein Politiker.