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Beweislastumkehr

AW: Beweislastumkehr

Und das jetzige System, das darin besteht, daß sich alle ins Grab dopen ist etwa besser? Ich sag nur Pantani... die Profis sterben alle verdamt früh. Rate mal warum. :rolleyes:
zwischen ins grab dopen und totalüberwachung ist m.e. ein unterschied.

@Christoph_J
ja, an der grenze musste ich auch alles mögliche unterschreiben. Nur wurde ich dort (meines wissens) nicht 6 wochen totalüberwacht und wir bekamen auch keine prämien wenn wir uns gegenseitig verpetzt hätten.
 
AW: Beweislastumkehr

@ tip

Dann ist unser Rechtsstaat bereits abgeschafft. In einigen Bereichen gilt bereits die Beweislastumkehr.
Da verhält sich das aber anders, da man dort nachweisen muß, daß man bestimmte Dinge getan hat, und nicht das man bestimmte Dinge nicht getan hat, die keinerlei Spuren hinterlassen.
 
AW: Beweislastumkehr

--> Kann der Fahrer nicht nachweisen das er clean ist, kriegt er keine Starterlaubnis... fertig.
Diese Forderung kann niemand erbringen, da es nicht nachweisbare Dopingmethoden gibt. Wie soll der saubere Sportler nun nachweisen, daß er nicht gedopt hat?
 
AW: Beweislastumkehr

Woher willst Du wissen welche Dopingmethoden, welche Vorbereitungszeiten erfordern, wenn Du diese Mittel nicht kennst? Ein Beweis impliziert, daß jede Form von Doping ausgeschlossen ist, auch die Dir (WADA, NADA u.ä.) noch unbekannten.
 
AW: Beweislastumkehr

Fazit: lasst es mit dem Dopinggesetz, es gibt immer noch die Paragraphen zum Betrug und Arzneimittelmissbrauch, das reicht vollkommen und die Sportverbände können wenigstens weiter mit dem arbeiten, was sie zur Verfügung haben. Es ist schon lückenhaft genug angesichts der neuen Mittelchen, siehe nur körperidentisches Insulin für eine schnellere Regeneration.
Mir paßt die Beweislastumkehr vor Sportgerichten überhaupt nicht, da etliche Dopingstest nicht wasserdicht sind und es andere Ursachen für einen positiven Test geben kann, als die Tatsache daß jemand gedopt hat.
 
AW: Beweislastumkehr

Da habe ich nämlich ein Führungszeugnis gebraucht...
Vor dem Sportgericht gibt es seit jeher eine Beweislastumkehr, zumindest hier in Deutschland. Wenn ich positiv getestet werde und auch die B-Probe das nachweist, werde ich für zwei Jahre gesperrt. Strenge ich dann ein Verfahren vor dem Sportgericht an, dann muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin, die Gegenseite muss prinzipiell gar nichts mehr vorbringen.

Beweist das Führungszeugnis, dass Du nie etwas kriminelles getan hast??
Ich denke kein Profi hat ein Problem damit, wenn er vor jedem Rennen seine letzten Probenergebnisse vorlegen muss - das beweist aber gaaar nicht, sondern ist ein Indiz wie die Ehrenerklärung auch ("gegen Fahrer X liegt aktuell nichts vor")

Die Beweislastumkehr die Du beschreibst gilt ja nicht generell, sondern kehrt sich im Verfahren zu einem bestimmten Vorwurf -nach einer positiven Probe- um! Das ist aber was ganz anderes als von vorneherein generell die Beweislast umzukehren..

Die Frage ist: Was soll ich denn beweisen?
Wie soll das Ergebnis des Beweises aussehen, welcher Form muss es genügen.
Kein Profi hat damit ein Problem zu jedem Rennen einen Dopingtest nach neuesten Methoden vorzulegen. Das ist aber nur ein Beweis, dass in seinem Blut zum Zeitpunkt der Probe nichts nachzuweisen war - kein Beweis, dass er nichts eingeworgfen hat. Das geht nun mal nicht!
 
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