Phonosophie
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Ein Dieb hat wohl kaum einen Kaufvertrag über das Teil.
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Ein Dieb hat wohl kaum einen Kaufvertrag über das Teil.
Es beweist, dass mindestens einer vor dir Diebesgut aufgekauft haben muss. Und ich denke darum geht es hier ja auch. Sollte es wirklich Diebesgut sein und man schafft es nicht, sich rechtzeitig das Geld vom VK wiederzuholen und das Rad landet entweder wieder beim Vorbesitzer oder eben bei der Polizei, ist es schade um das Geld. Aber man brauch sich keine Sorgen um eine Anzeige wegen Diebstahl zu machen.Es reicht aber aus, um zu beweisen, dass man nicht selbst der Dieb ist, oder nicht?
Das hat auch niemand bestritten. Im so einem Fall ist man das Teil los. Aber des Diebstahls wirst Du dann nicht bezichtigt. Der Händler kriegt aber Probleme.Das ist egal, wenn Du eine gestohlene Sache legal und gutgläubig kaufst, wirst Du nicht Eigentümer, da hilft auch der schönste Kaufvertrag nichts. Wenn es dumm läuft, musst Du das legal und gutgläubig gekaufte Rad an den wahren Eigentümer heraus geben und der kann sogar noch eine Nutzungsentschädigung von Dir verlangen.
mir egal es fährt SUPER
Ich habe im Kaufvertrag bestätigen lassen das das Rad sein Eigentum ist mit Rahmennummer Perso Nummer usw
aber ich habe auch die Original Quittung mit dabei bekommen es wurde bei Radsport Hiltrop bei uns in RE gekauft
Der hat noch ein schönes Radon und Colnago stehen, mal schauen Preise hat er sich noch keine gedanken zu gemacht.
Die Räder sind auch vom gleichen verkäufer der auch das Steppenwolf in dem AN UND VERKAUF geschleppt hat .
So nachdem ich es ein wenig geputzt habe wurde ich direkt von meinem Nachbar angesprochen ob ich mir ein "Neues" Rad gekauft habe, sieht aber wirklich aus wie NEU *freu*